Kontextbild: Weltweite Proteste machten bereits 2022 auf sexualisierte Gewalt im russischen Angriffskrieg aufmerksam. Der Artikel verwendet bewusst keine Bilder konkreter Übergriffe oder identifizierbarer Überlebender.
Hintergrund. Recherche- und Aktualisierungsstand: 10. September 2026.
Hinweis: Dieser Artikel behandelt sexualisierte Gewalt und Folter. KIVOZ beschreibt notwendige Tatmuster, verzichtet aber auf vermeidbar drastische Details einzelner Übergriffe.
Sexualisierte Gewalt im Krieg wird oft zuerst mit Vergewaltigungen an Frauen und Mädchen verbunden. Im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigt die Dokumentation der Vereinten Nationen jedoch ein breiteres und in einem Punkt besonders auffälliges Bild: Ein großer Teil der verifizierten Fälle betrifft Männer in Gefangenschaft. Sexualisierte Gewalt wird dort nicht nur als Ausdruck individueller Brutalität beschrieben, sondern wiederkehrend als Methode der Folter – um Menschen zu demütigen, einzuschüchtern, zu bestrafen, Informationen oder Geständnisse zu erzwingen und ihren Widerstand zu brechen.
Bis Februar 2026 hatte das UN-Menschenrechtsbüro mindestens 701 Menschen dokumentiert, die sexualisierter Gewalt durch russische Amtsträger ausgesetzt waren: 546 Männer, 139 Frauen, 14 Mädchen und 2 Jungen. Unter den Betroffenen waren mindestens 445 ukrainische Kriegsgefangene, 168 zivile Gefangene und 96 Zivilpersonen in Wohngebieten; einzelne Kategorien können sich überschneiden. Die Zahlen sind keine Schätzung des gesamten Ausmaßes, sondern eine verifizierte Mindestgröße.
Die Größenordnung allein ist erschütternd. Noch wichtiger ist das Muster dahinter. Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Ukraine kam zu dem Schluss, dass russische Behörden Folter gegen ukrainische Zivilisten und Kriegsgefangene im Rahmen einer koordinierten staatlichen Politik eingesetzt haben. Wiederkehrende sexualisierte Gewalt war eines der gemeinsamen Merkmale, auf die sich diese Bewertung stützte. Folter wurde damit nicht nur als Kriegsverbrechen, sondern auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeordnet.
701 dokumentierte Betroffene – und fast vier Fünftel davon Männer
Die UN-Zahlen widersprechen einem verbreiteten Bild sexualisierter Kriegsgewalt. Von den bis Februar 2026 dokumentierten 701 Betroffenen waren knapp 78 Prozent Männer. Das bedeutet nicht, dass Frauen und Mädchen weniger gefährdet wären. In besetzten Wohngebieten waren sie nach UN-Erkenntnissen besonders von Vergewaltigungen und anderen sexuellen Übergriffen bedroht. Doch in russischer Gefangenschaft zeigt sich sexualisierte Gewalt in großem Umfang als Folterinstrument gegen männliche Kriegsgefangene und zivile Gefangene.
Besonders deutlich wurde das nach den großen Gefangenenaustauschen 2025. Die UN-Menschenrechtsmission interviewte 187 ukrainische Kriegsgefangene, die zwischen Mai und August 2025 aus russischer Gefangenschaft zurückgekehrt waren. 185 berichteten von Folter oder Misshandlung. 141 – rund 75 Prozent – gaben an, sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. Die Betroffenen berichteten von Gewalt während Gefangennahme, Transport, Aufnahme in Haftanstalten, Verhören und regulärer Internierung.
Diese Quote lässt sich nicht ohne Weiteres auf alle ukrainischen Kriegsgefangenen hochrechnen. Rückkehrer bilden keine statistisch zufällige Stichprobe, und sexualisierte Gewalt wird häufig verschwiegen. Aber die Zahl zeigt, wie alltäglich solche Übergriffe in bestimmten russischen Haftstrukturen geworden sind.
Was „sexualisierte Gewalt als Folter“ konkret bedeutet
Der Begriff umfasst weit mehr als Vergewaltigung. UN-Berichte dokumentieren in russischer Gefangenschaft unter anderem erzwungene Nacktheit, sexualisierte Erniedrigung, Drohungen mit Vergewaltigung oder Kastration sowie Schläge und Elektroschocks gegen intime Körperregionen. In einzelnen verifizierten Fällen wurden auch Vergewaltigungen und schwere Verletzungen der Genitalien dokumentiert.
Für die juristische Einordnung ist entscheidend, dass solche Handlungen nicht allein einen sexuellen Charakter haben. In Haft werden sie häufig mit einem bestimmten Zweck eingesetzt: Gefangene sollen eingeschüchtert, bestraft, erniedrigt oder zu Aussagen gezwungen werden. Genau diese Zweckbindung ist zentral für die Einordnung als Folter. Sexualisierte Gewalt wird damit zu einem Instrument des Verhörs und der Kontrolle.
Die UN-Untersuchungskommission beschreibt zudem wiederkehrende sogenannte Aufnahmeprozeduren in Haftanstalten. Ehemalige Gefangene berichteten, dass Misshandlungen beim Eintreffen in neuen Einrichtungen regelhaft einsetzten. Die Kommission stellte Ähnlichkeiten zwischen Haftorten in Russland und in besetzten ukrainischen Gebieten fest – bis hin zu vergleichbaren Abläufen und Methoden.
Das Muster reicht von der Front bis in russische Gefängnisse
Die Taten lassen sich nicht auf einen einzigen Ort oder eine einzige Institution reduzieren. Nach UN-Erkenntnissen waren Angehörige der russischen Streitkräfte, des Föderalen Sicherheitsdienstes FSB, der Strafvollzugsbehörden sowie weitere russische Polizei- und Sicherheitsorgane beteiligt. Sexualisierte Gewalt wurde in besetzten Gebieten der Ukraine ebenso dokumentiert wie in Haftanstalten auf russischem Staatsgebiet.
Gerade dieser institutionelle Übergang ist wichtig. Ein ukrainischer Soldat kann an der Front gefangen genommen, über mehrere Zwischenstationen transportiert, verhört und schließlich in einer Haftanstalt weit innerhalb Russlands festgehalten werden. Wenn ähnliche Misshandlungsmethoden an verschiedenen Punkten dieser Kette auftreten, spricht das gegen die Erklärung, es gehe nur um spontane Exzesse einzelner Soldaten.
Die UN-Kommission verweist auf gemeinsame Muster, koordinierte Beteiligung verschiedener russischer Dienste, Befehle von Vorgesetzten und ein ausgeprägtes Gefühl der Straflosigkeit. Ihre Schlussfolgerung lautet deshalb: Russische Behörden handelten bei der Folter ukrainischer Zivilisten und Kriegsgefangener im Rahmen einer koordinierten staatlichen Politik.
Warum gerade sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Folter greift nicht nur den Körper an. Sie zielt auf Scham, Identität, Selbstbild und soziale Beziehungen. Täter können damit versuchen, Gefangene zusätzlich zu isolieren: Viele Betroffene fürchten, dass Familie oder Kameraden anders auf sie blicken, wenn bekannt wird, was ihnen angetan wurde. Bei Männern kommt häufig ein weiterer Faktor hinzu – gesellschaftliche Vorstellungen von Männlichkeit erschweren es manchen Überlebenden, sexualisierte Gewalt überhaupt als solche zu benennen oder darüber zu sprechen.
Das macht die Methode für ein repressives Haftsystem besonders wirksam. Die Gewalt kann gleichzeitig Schmerzen zufügen, erniedrigen, Informationen erzwingen und spätere Aussagen erschweren. Die UN beschreibt sexualisierte Gewalt in russischer Gefangenschaft ausdrücklich als Mittel, um Gefangene zu bestrafen, zu demütigen oder Geständnisse und Informationen zu erzwingen.
Die Wirkung endet nicht mit der Freilassung. Überlebende können unter chronischen Schmerzen, Verletzungen, Angststörungen, Depressionen, Schlafproblemen, Scham, Schwierigkeiten in Partnerschaften und posttraumatischen Belastungsreaktionen leiden. Manche medizinischen Folgen werden erst Monate später sichtbar. Gerade deshalb ist eine Behandlung erforderlich, die medizinische, psychologische, soziale und juristische Hilfe verbindet.
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Auch zivile Gefangene sind betroffen
Sexualisierte Folter richtet sich nicht nur gegen Soldaten. Ein UN-Bericht von September 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass russische Behörden ukrainische zivile Gefangene in besetzten Gebieten in weit verbreiteter und systematischer Weise gefoltert oder misshandelt haben – ausdrücklich einschließlich sexualisierter Gewalt.
Zivilisten wurden beispielsweise wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Unterstützung der Ukraine, wegen politischer Äußerungen, beruflicher Funktionen oder schlicht aufgrund von Verdachtsmomenten festgenommen. In diesem Umfeld dokumentierte die UN sexualisierte Gewalt als Mittel zur Einschüchterung, Informationsgewinnung und Demütigung. Der Verlust rechtsstaatlicher Kontrolle verschärft das Risiko: Viele Menschen verschwinden zunächst in inoffiziellen Haftorten, Angehörige erfahren nicht, wo sie festgehalten werden, und unabhängige Beobachter erhalten keinen Zugang.
Der UN-Bericht über zivile Gefangene beschreibt diese Kombination aus willkürlicher Haft, Verschwindenlassen, Folter, sexualisierter Gewalt und mangelhaften Haftbedingungen als ein System, in dem Betroffene zeitweise praktisch außerhalb wirksamen Rechtsschutzes stehen.
Frauen und Mädchen in besetzten Gebieten
Der Schwerpunkt dieses Artikels liegt auf sexualisierter Gewalt als Foltermethode in Haft. Daneben dokumentieren die Vereinten Nationen jedoch auch Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe gegen Zivilistinnen in Wohngebieten, die von russischen Streitkräften besetzt waren oder sind.
Der UN-Bericht für Dezember 2024 bis Mai 2025 dokumentierte beispielsweise Fälle von Vergewaltigung, Gruppenvergewaltigung, sexuellen Übergriffen, erzwungener Nacktheit, sexualisierter Erniedrigung und Drohungen gegen Frauen und Mädchen. Frühere Untersuchungen hatten entsprechende Taten bereits in den Regionen Kyjiw, Tschernihiw, Charkiw und Cherson festgestellt.
Auch hier ist Vorsicht bei der Sprache wichtig. Die öffentlich zugänglichen Belege erlauben es, ein wiederkehrendes Muster sexualisierter Gewalt russischer Kräfte zu beschreiben. Für die spezielle Behauptung, jede Vergewaltigung an Zivilistinnen sei Teil eines zentral angeordneten militärischen Plans, reicht die Beweislage dagegen nicht aus. Anders ist die Evidenz bei der Folter in Haft: Dort hat die UN gerade die Wiederholung ähnlicher Methoden, die Beteiligung mehrerer staatlicher Institutionen und die koordinierte staatliche Folterpolitik herausgearbeitet.
2026 setzt die UN russische Streit- und Sicherheitskräfte auf ihre Liste
Im Jahresbericht des UN-Generalsekretärs zu konfliktbezogener sexualisierter Gewalt für das Jahr 2025 erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt. Die russischen Streit- und Sicherheitskräfte wurden erstmals in den Anhang der Parteien aufgenommen, die glaubwürdig verdächtigt werden, für Muster von Vergewaltigung oder anderen Formen sexualisierter Gewalt in bewaffneten Konflikten verantwortlich zu sein. Genannt werden ausdrücklich die russischen Streitkräfte, der FSB und der Föderale Strafvollzugsdienst.
Im selben Bericht verifizierte die UN-Menschenrechtsmission 310 Fälle konfliktbezogener sexualisierter Gewalt durch russische Streit- und Sicherheitskräfte, die 280 Männer, 26 Frauen und 4 Mädchen betrafen. Wichtig: Diese 310 Fälle ereigneten sich nicht alle 2025. Mindestens 52 betrafen Taten aus dem Jahr 2025; die übrigen wurden 2025 verifiziert, lagen zeitlich aber zwischen Februar 2022 und Ende 2024.
In fast drei Vierteln der 310 Fälle waren Betroffene mehreren Formen sexualisierter Gewalt ausgesetzt; in knapp zwei Dritteln kam es zu wiederholten Vorfällen. Auch diese Zahlen sprechen gegen das Bild punktueller Einzeltaten.
Die Dunkelziffer dürfte erheblich sein
Bei sexualisierter Gewalt sind amtliche Zahlen fast immer Mindestzahlen. In besetzten Gebieten und russischen Haftanstalten ist das Problem noch größer. Russland verweigert UN-Beobachtern unabhängigen Zugang zu vielen relevanten Haftorten. Aussagen können deshalb häufig erst nach der Freilassung erhoben werden.
Hinzu kommen Angst und Stigmatisierung. Der UN-Generalsekretär weist darauf hin, dass Überlebende Repressalien gegen Angehörige in besetzten Gebieten fürchten. Viele sprechen aus Scham oder Sorge vor sozialer Ausgrenzung nicht über ihre Erfahrungen. UNFPA weist für die Ukraine darauf hin, dass die tatsächliche Zahl Betroffener konfliktbezogener sexualisierter Gewalt ein Vielfaches der offiziell erfassten Fälle betragen dürfte.
Deshalb wäre es falsch, aus 701 dokumentierten Betroffenen eine Obergrenze abzuleiten. Es handelt sich um Fälle, die unter Kriegsbedingungen überhaupt so weit dokumentiert werden konnten, dass sie die Prüfstandards der UN erfüllen.
Ist das ein Kriegsverbrechen – oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
Sexualisierte Gewalt kann mehrere internationale Straftatbestände gleichzeitig erfüllen. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nennt Vergewaltigung und andere Formen schwerer sexualisierter Gewalt ausdrücklich sowohl im Kontext von Kriegsverbrechen als auch – unter den entsprechenden Voraussetzungen – als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Folter ist ebenfalls als eigenständiges internationales Verbrechen erfasst.
Für Kriegsgefangene kommt der besondere Schutz der Dritten Genfer Konvention hinzu. Gefangene müssen jederzeit menschlich behandelt und gegen Gewalt und Einschüchterung geschützt werden. Zivile Gefangene und Bewohner besetzter Gebiete genießen ihrerseits Schutz nach dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechten.
Die UN-Untersuchungskommission hat den übergeordneten russischen Folterkomplex inzwischen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeordnet. Dabei nennt sie wiederkehrende sexualisierte Gewalt als ein charakteristisches Element der dokumentierten Folterpraxis. Nicht jeder einzelne Fall ist dadurch automatisch gerichtlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit abgeurteilt. Für konkrete Strafverfahren müssen Täter, Tatbeiträge, Kontext und Vorsatz individuell bewiesen werden.
Russland verweigert unabhängige Kontrolle
Ein wiederkehrendes Problem ist der Zugang. Das UN-Menschenrechtsbüro kann ukrainische Rückkehrer nach ihrer Freilassung interviewen, aber Russland hat unabhängigen UN-Beobachtern keinen regulären vertraulichen Zugang zu ukrainischen Kriegsgefangenen in seinem Gewahrsam gewährt. Auch der Zugang zu vielen zivilen Haftorten in besetzten Gebieten bleibt blockiert.
Das erschwert nicht nur die Dokumentation. Es nimmt Gefangenen auch eine Schutzmöglichkeit. Vertrauliche Gespräche mit unabhängigen Beobachtern können Misshandlungen sichtbar machen, medizinische Probleme offenlegen und dazu beitragen, dass eine Gewahrsamsmacht weiß, dass ihr Verhalten kontrolliert wird. Wo diese Kontrolle fehlt, steigt das Risiko von Straflosigkeit.
Auch ukrainische Verstöße müssen benannt werden
Dass der Schwerpunkt der dokumentierten sexualisierten Gewalt in diesem Artikel auf russischen Behörden liegt, bedeutet nicht, dass ukrainische Akteure von denselben Regeln ausgenommen wären. Bis Februar 2026 hatte OHCHR mindestens 83 Menschen dokumentiert, die sexualisierte Gewalt durch ukrainische Amtsträger erfahren hatten, darunter russische und andere Kriegsgefangene sowie konfliktbezogene Gefangene.
Der quantitative und strukturelle Unterschied in den UN-Befunden ist dennoch erheblich: Für russische Amtsträger nennt OHCHR mindestens 701 Betroffene. Zugleich gewährt die Ukraine unabhängigen UN-Beobachtern Zugang zu offiziellen Kriegsgefangenenlagern, während Russland vergleichbare Kontrolle verweigert. Misshandlungen auf ukrainischer Seite müssen untersucht und Täter verfolgt werden; sie relativieren die deutlich breiter dokumentierte russische Praxis nicht.
Hilfe für Überlebende: Behandlung statt Schweigen
Für Überlebende ist Strafverfolgung nur ein Teil der Antwort. Sie brauchen medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung, Rechtsberatung und häufig langfristige Begleitung. In der Ukraine arbeiten staatliche Stellen, UN-Organisationen und zivilgesellschaftliche Träger an solchen Angeboten.
Die von UNFPA unterstützten Survivor Relief Centres bieten beispielsweise kostenlose und vertrauliche soziale, psychologische, rechtliche und informationsbezogene Hilfe für Menschen, die vom Krieg betroffen sind. Die Zentren vermitteln auch spezialisierte Unterstützung bei konfliktbezogener sexualisierter Gewalt. Für Betroffene ist dabei wichtig: Hilfe sollte nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie sofort eine Strafanzeige stellen oder öffentlich über Erlebtes sprechen.
Auch gesellschaftlich ist Zurückhaltung entscheidend. Überlebende sind keine Beweismittel, die der Öffentlichkeit eine detaillierte Geschichte schulden. Gerade bei männlichen Betroffenen kann sensationsorientierte Berichterstattung zusätzliche Scham erzeugen. Die journalistische Aufgabe besteht darin, das System sichtbar zu machen, ohne die Würde einzelner Opfer erneut zu verletzen.
Ein Verbrechen, das auf das Unsichtbare setzt
Raketenangriffe hinterlassen Ruinen, die fotografiert werden können. Folterkammern und sexualisierte Gewalt funktionieren anders. Viele Taten geschehen hinter Mauern, ohne unabhängige Zeugen. Die Täter können darauf hoffen, dass Opfer schweigen und Beweise verschwinden.
Genau deshalb sind die inzwischen zusammengetragenen UN-Befunde so bedeutsam. Sie zeigen über Jahre hinweg dasselbe Grundmuster: sexualisierte Gewalt gegen Kriegsgefangene und zivile Gefangene, wiederkehrende Methoden an verschiedenen Orten, mehrere beteiligte staatliche Institutionen, fehlende unabhängige Kontrolle und einen übergeordneten Folterkomplex, den die UN-Untersuchungskommission als koordinierte staatliche Politik bewertet.
Die Formulierung „sexualisierte Gewalt als Foltermethode“ ist damit keine polemische Zuspitzung. Sie beschreibt einen dokumentierten Mechanismus russischer Gefangenschaft. Und sie erklärt zugleich, warum viele der Opfer dieses Verbrechens in der Ukraine Männer sind – eine Realität, die in der öffentlichen Wahrnehmung noch immer weit weniger sichtbar ist, als sie sein müsste.
Quellen
- UN Human Rights Monitoring Mission: Four years since the full-scale invasion – key facts and findings, February 2026
- UN Secretary-General: Conflict-related sexual violence, S/2026/321
- UN Special Representative on Sexual Violence in Conflict: Security Council remarks, 8 July 2026
- OHCHR: Report on the Human Rights Situation in Ukraine, 1 December 2024 – 31 May 2025
- OHCHR: Report on the Human Rights Situation in Ukraine, 1 June – 30 November 2025
- OHCHR: Treatment of civilians deprived of their liberty in the context of the armed attack by the Russian Federation against Ukraine
- Independent International Commission of Inquiry on Ukraine: findings on coordinated state policy of torture and recurrent sexual violence
- International Criminal Court: Rome Statute
- UNFPA Ukraine: Survivor Relief Centres
Redaktioneller Hinweis: Recherche-Stand: 10.09.2026. OHCHR nennt bis Februar 2026 mindestens 701 Betroffene konfliktbezogener sexualisierter Gewalt durch russische Amtsträger (546 Männer, 139 Frauen, 14 Mädchen, 2 Jungen). Die Zahl ist eine verifizierte Mindestgröße, keine Gesamtschätzung. Die im UN-Bericht S/2026/321 genannten 310 Fälle wurden im Berichtsjahr 2025 verifiziert, ereigneten sich aber überwiegend bereits zwischen 2022 und 2024; mindestens 52 Fälle fanden 2025 statt. Der Artikel trennt die gut belegte systematische Nutzung sexualisierter Gewalt als Foltermethode in Haft von weitergehenden Behauptungen über eine zentrale Anordnung jedes einzelnen sexuellen Übergriffs.
