Hintergrund. Recherche- und Aktualisierungsstand: 11. September 2026.
Wer in einem besetzten Gebiet lebt, darf von der Besatzungsmacht nicht gezwungen werden, für deren Armee zu kämpfen. Diese Regel gehört zu den klarsten Normen des humanitären Völkerrechts. Trotzdem rekrutiert Russland seit Jahren Bewohner der besetzten ukrainischen Gebiete für seine Streitkräfte – zuerst auf der Krim, später auch in Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja.
Die Vereinten Nationen beschreiben inzwischen ein zusammenhängendes System: Russische Staatsbürgerschaft wird aufgezwungen oder durch den Entzug elementarer Rechte faktisch erzwungen. Mit dem russischen Pass folgt die militärische Registrierung. Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren gelten nach russischem Recht als wehrpflichtig. Wer sich entzieht, riskiert Geldstrafen, Strafverfahren, Haft oder – in bereits militärisch erfassten Formationen – sogar Verfolgung wegen Desertion. Gleichzeitig werden Jugendliche schon in Schulen auf den Dienst in russischen Streitkräften vorbereitet.
Im Juni 2026 hielt das UN-Menschenrechtsbüro ausdrücklich fest, dass russische Behörden in den besetzten Gebieten weiterhin geschützte Personen zwangsweise in die russischen Streitkräfte einziehen. Ein Bericht vom März 2026 geht noch weiter: Seit Oktober 2023 habe Russland fünf Einberufungskampagnen in besetzten Gebieten durchgeführt; Dokumente deuteten darauf hin, dass dabei tausende Bewohner rechtswidrig eingezogen worden seien.
Die Rechtslage ist eindeutig
Artikel 51 der Vierten Genfer Konvention formuliert das Verbot unmissverständlich: Eine Besatzungsmacht darf geschützte Personen nicht zwingen, in ihren bewaffneten oder Hilfskräften zu dienen. Verboten sind sogar Druck und Propaganda, die auf eine scheinbar freiwillige Rekrutierung zielen.
Der aktuelle Kommentar des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz betont, dass dieses Verbot absolut ist. Besonders wichtig für den russischen Fall: Eine Besatzungsmacht kann es nicht dadurch umgehen, dass sie den Bewohnern des besetzten Gebietes ihre eigene Staatsangehörigkeit verleiht. Ein russischer Pass macht einen Einwohner von Melitopol, Donezk oder Sewastopol völkerrechtlich nicht plötzlich zu einem gewöhnlichen russischen Wehrpflichtigen.
Das Erzwingen des Dienstes in den Streitkräften einer feindlichen Macht zählt nach Artikel 147 der Vierten Genfer Konvention zu den schweren Verstößen gegen die Konvention. Auch das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs führt die Handlung als Kriegsverbrechen auf. Und das Verbot gilt unabhängig davon, wo ein Eingezogener später eingesetzt wird: Die Rechtsverletzung beginnt bereits mit dem Zwang, für die Streitkräfte der Besatzungsmacht zu dienen.
Der russische Pass als Eingangstor zur Armee
Ein Kern des Systems ist die sogenannte Passportisierung. Russland hat in den besetzten Gebieten seine Staatsbürgerschaft nicht nur angeboten, sondern sie durch administrativen und wirtschaftlichen Druck faktisch zur Voraussetzung für ein normales Leben gemacht. Ohne russischen Pass wurden der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen, Beschäftigung, Bankkonten, Versicherungen, Eigentumsrechten und Bewegungsfreiheit zunehmend eingeschränkt.
Die UN beschreibt deshalb eine Kette von Zwang: Wer bleiben will, braucht in der Praxis häufig einen russischen Pass. Wer den Pass annimmt, landet im russischen Staats- und Meldesystem. Für Männer bedeutet das auch militärische Registrierung und mögliche Einberufung.
Ein von OHCHR interviewter 21-jähriger Mann aus der Region Saporischschja berichtete, er habe 2023 einen russischen Pass nehmen müssen, um sich überhaupt bewegen zu können. Unmittelbar danach sei ihm mitgeteilt worden, dass er sich militärisch registrieren lassen müsse. Er floh aus dem besetzten Gebiet, um dem Dienst in der russischen Armee zu entgehen. Ein Jugendlicher aus der Region Luhansk verließ das besetzte Gebiet wenige Tage vor seinem 18. Geburtstag aus Angst vor der Einberufung.
Das zeigt, warum die Zwangsrekrutierung nicht isoliert betrachtet werden kann. Sie hängt eng mit Russlands Politik zusammen, die besetzten Gebiete politisch, rechtlich und gesellschaftlich in die Russische Föderation einzugliedern. Der Pass ist dabei nicht nur ein Dokument. Er wird zum Instrument, mit dem aus einem ukrainischen Bewohner auf dem Papier ein russischer Staatsbürger – und anschließend ein russischer Wehrpflichtiger – gemacht wird.
Fünf Einberufungswellen seit Oktober 2023
Nach dem UN-Bericht vom März 2026 führten russische Behörden seit Oktober 2023 fünf reguläre Einberufungskampagnen in den besetzten Gebieten durch. Eine genaue Zahl der dort Eingezogenen veröffentlicht Russland nicht. Die UN verweist jedoch auf Dokumente, die darauf hindeuten, dass tausende Bewohner besetzter ukrainischer Gebiete rechtswidrig in die russischen Streitkräfte eingezogen wurden.
Russland weitete dabei auch den Kreis der Betroffenen aus. Seit Januar 2024 stieg das Höchstalter für die reguläre Wehrpflicht von 27 auf 30 Jahre. Gleichzeitig wurde ein elektronisches Einberufungssystem eingeführt, das staatliche Register miteinander verknüpft und es Behörden erleichtert, Wehrpflichtige zu erfassen und Vorladungen zuzustellen.
Für Menschen unter Besatzung bedeutet das eine immer engere administrative Kontrolle. Wer Eigentum registriert, arbeitet, Sozialleistungen bezieht oder andere staatliche Leistungen nutzt, hinterlässt Daten in einem System, das auch für die militärische Erfassung verwendet werden kann.
Auf der Krim begann das System schon 2015
Die Zwangsrekrutierung ist keine Entwicklung des Großangriffs von 2022. Auf der seit 2014 besetzten Krim begann Russland bereits 2015 mit regulären Einberufungen.
Bis Ende 2020 hatte OHCHR mindestens 26.200 Männer von der Krim erfasst, die seit Beginn dieser Praxis in die russischen Streitkräfte eingezogen worden waren. 2022 lief bereits die 16. Einberufungskampagne seit Beginn der Besatzung; allein bei der letzten Kampagne dieses Jahres meldeten russische Behörden 2.500 eingezogene Männer. Im April 2024 fand nach UN-Angaben bereits die 19. Einberufungsrunde auf der Krim statt.
Wer sich verweigerte, musste mit Strafverfolgung rechnen. Russische Gerichte auf der besetzten Krim ahndeten die Wehrdienstverweigerung mit Geldstrafen, Korrekturarbeit und theoretisch bis zu zwei Jahren Haft. Bis zum 30. Juni 2024 hatte OHCHR insgesamt 432 gerichtlich verhängte Sanktionen wegen Wehrdienstentziehung seit Beginn der entsprechenden Strafverfahren 2017 dokumentiert.
Die Botschaft ist klar: Der Dienst ist nicht freiwillig, wenn die Alternative Strafverfahren und Sanktionen sind.
Die Mobilisierung in Donezk und Luhansk: Zwang mit unmittelbarer Gewalt
Noch drastischer war die Situation in den bereits vor 2022 von Russland kontrollierten Teilen der Regionen Donezk und Luhansk. Dort wurden Männer 2022 nach UN-Erkenntnissen gegen ihren Willen in die bewaffneten Formationen der sogenannten „Volksrepubliken“ mobilisiert.
Ende 2022 integrierte Russland diese Verbände offiziell in seine eigenen Streitkräfte. Die bereits mobilisierten Männer sollten daraufhin reguläre russische Militärverträge unterschreiben. OHCHR dokumentierte, wie dazu Drohungen, Einschüchterung, Schikanen gegen Angehörige, Freiheitsentzug und körperliche Gewalt eingesetzt wurden.
Männer, die sich weigerten, Verträge zu unterschreiben oder ihre Einheiten verließen, wurden auf föderale Fahndungslisten gesetzt, festgenommen und wegen Desertion verfolgt. Hier wird der Begriff „Zwangsrekrutierung“ besonders konkret: Es ging nicht nur um einen Verwaltungsakt oder einen Brief vom Wehramt, sondern um Menschen, die unter Gewaltandrohung in einer Armee gehalten wurden, die gegen ihr eigenes Land kämpfte.
Russland nennt es Wehrpflicht – das Völkerrecht nennt es Besatzung
Russland betrachtet die besetzten Gebiete nach seinen illegalen Annexionsakten als Teil seines Staatsgebiets. Aus russischer Sicht wird dort daher russisches Wehrrecht angewendet. International ändert diese Behauptung jedoch nichts am Status der Gebiete.
Die UN-Generalversammlung bekräftigt weiterhin die territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Auch die UN-Menschenrechtsberichte behandeln die Krim sowie besetzte Teile der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja als besetztes ukrainisches Gebiet. Für das Besatzungsrecht zählt nicht, welchen Namen Moskau einem Gebiet gibt oder welche Staatsbürgerschaft es dessen Bewohnern aufdrückt.
Genau deshalb ist der Versuch, die Rekrutierung durch Annexion und Passportisierung zu „legalisieren“, völkerrechtlich nicht überzeugend. Der neue IKRK-Kommentar zu Artikel 51 stellt ausdrücklich klar, dass die Verleihung der Staatsangehörigkeit der Besatzungsmacht nicht genutzt werden darf, um das Rekrutierungsverbot zu umgehen.
Die Flucht vor der Einberufung wird selbst zum Mittel der Vertreibung
Zwangsrekrutierung verändert nicht nur die Armee, sondern auch die Bevölkerung besetzter Gebiete. Die UN beschreibt sie als einen der Faktoren, die Menschen zur Flucht bewegen.
Viele junge Männer stehen vor einer kaum auflösbaren Entscheidung: Bleiben sie, riskieren sie russische Militärregistrierung und Einberufung. Gehen sie, verlieren sie möglicherweise Wohnung, Familie, Eigentum und die Möglichkeit, später zurückzukehren. Wer keinen russischen Pass nimmt, kann zugleich vom Zugang zu Arbeit, Medizin oder Sozialleistungen ausgeschlossen werden.
Der UN-Bericht vom März 2026 ordnet diese Maßnahmen deshalb in ein größeres Muster ein: Russland habe in den besetzten Gebieten auf breiter und systematischer Basis diskriminierende Regeln geschaffen, die tausende Menschen zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen hätten. Passzwang, Rekrutierung, Repression und die Einschränkung grundlegender Rechte greifen ineinander.
Vom Klassenzimmer zur Armee
Russlands Rekrutierungspolitik beginnt nicht erst mit dem 18. Geburtstag. In den besetzten Gebieten wird das Schulsystem zunehmend auf militärisch-patriotische Erziehung ausgerichtet.
OHCHR dokumentiert sogenannte Kadettenklassen für Kinder beider Geschlechter ab sechs Jahren, in denen ein Eid auf die Russische Föderation verlangt wird. Auf der Krim existieren solche Klassen seit 2015. Im Schuljahr 2023/24 gab es dort nach UN-Angaben 244 Kadettenklassen an 78 Schulen. Später wurden ähnliche Programme auch in den seit 2022 besetzten Gebieten aufgebaut.
Hinzu kommen Organisationen wie „Yunarmiya“, die Kinder und Jugendliche militärisch trainieren, den Umgang mit Waffen vermitteln und ausdrücklich auf späteren Militärdienst vorbereiten. In Schulen besuchen russische Soldaten Unterrichtsstunden, werben für Militäruniversitäten oder Militärverträge und präsentieren den Dienst in den russischen Streitkräften als patriotische Pflicht.
Die UN dokumentierte sogar Fälle, in denen Lehrer und Schulverwaltungen bereits Minderjährige beziehungsweise deren Familien zum Eintritt in militärische Ausbildungsstätten drängten. Besonders verletzliche Kinder – etwa aus Ein-Eltern-Haushalten – seien dabei gezielt angesprochen worden.
Juristisch ist nicht jede militärisch-patriotische Schulstunde bereits Zwangsrekrutierung. Aber Artikel 51 der Vierten Genfer Konvention verbietet ausdrücklich auch Druck und Propaganda, die der freiwilligen Anwerbung für die Streitkräfte der Besatzungsmacht dienen. Das macht die Militarisierung des Schulalltags auch völkerrechtlich relevant.
Auch Geld kann Teil des Drucksystems sein
Parallel zur Wehrpflicht wirbt Russland mit hohen Einmalzahlungen für Militärverträge. 2024 bot der russische Staat 400.000 Rubel für den Abschluss eines Vertrags; Besatzungsbehörden auf der Krim legten zusätzliche Zahlungen drauf, in Sewastopol sogar 500.000 Rubel.
Eine finanzielle Prämie allein macht eine freiwillige Rekrutierung nicht rechtswidrig. In einem besetzten Gebiet ist die Lage jedoch komplizierter. Das Besatzungsrecht untersagt der Besatzungsmacht nicht nur Zwang, sondern ausdrücklich auch Druck und Propaganda zur Anwerbung. Entscheidend ist daher der Kontext: Wenn dieselbe Verwaltung Arbeitsmöglichkeiten, Sozialleistungen und Bewegungsfreiheit kontrolliert, russische Staatsbürgerschaft erzwingt, Militärdienst propagiert und Wehrdienstentziehung verfolgt, lässt sich „Freiwilligkeit“ nicht isoliert anhand einer Unterschrift unter einem Vertrag beurteilen.
Wie groß ist das tatsächliche Ausmaß?
Eine vollständige Zahl gibt es nicht. Russland veröffentlicht bei seinen nationalen Einberufungskampagnen keine belastbaren, nach besetzten ukrainischen Gebieten aufgeschlüsselten Daten. Internationale Beobachter haben keinen freien Zugang zu den besetzten Gebieten. Hinzu kommt, dass reguläre Wehrpflicht, Teilmobilisierung, erzwungene Verträge und „freiwillige“ Vertragsrekrutierung in unterschiedlichen Statistiken auftauchen.
Deshalb sollte man verschiedene Zahlen nicht einfach addieren. Für die Krim existieren über Jahre hinweg relativ belastbare UN-Dokumentationen einzelner Einberufungswellen. Für die seit 2022 besetzten Gebiete spricht OHCHR 2026 vorsichtig davon, dass Dokumente auf tausende rechtswidrig Eingezogene hindeuten. Die tatsächliche Zahl kann höher sein.
Wichtig ist die Größenordnung dennoch: Es handelt sich nicht um einige Einzelfälle an der Front, sondern um eine administrative Praxis, die über Jahre hinweg in mehreren besetzten Regionen betrieben wird.
Warum das Verbrechen besonders perfide ist
Zwangsrekrutierung zwingt Menschen in einen fundamentalen Loyalitätskonflikt. Ein Ukrainer unter russischer Besatzung kann dazu gebracht werden, eine Uniform der Besatzungsmacht zu tragen – und im schlimmsten Fall gegen ukrainische Soldaten zu kämpfen.
Genau diese Situation wollte das humanitäre Völkerrecht verhindern. Der 2025 aktualisierte IKRK-Kommentar zu Artikel 51 erinnert daran, dass die Regel Menschen davor schützen soll, zu Handlungen gezwungen zu werden, die ihren patriotischen Bindungen widersprechen oder ihre Loyalität zum eigenen Land untergraben.
Das Verbrechen trifft dabei nicht nur die eingezogenen Männer. Familien verlieren Angehörige, Jugendliche fliehen vor ihrem 18. Geburtstag, Eltern schicken Kinder aus dem besetzten Gebiet, und ganze Gemeinden verändern sich. Die Rekrutierung wird so zu einem Instrument der Besatzungspolitik.
Eine Linie von der Krim bis zu den seit 2022 besetzten Gebieten
Die Krim zeigt, wie sich das System verstetigt. Was dort 2015 mit den ersten russischen Einberufungskampagnen begann, wurde über Jahre normalisiert: russische Pässe, russische Wehrämter, russische Strafgesetze und russische Militärerziehung.
Nach dem Großangriff von 2022 wurde dieses Modell auf weitere besetzte Gebiete übertragen. Die politische Logik ist dieselbe: Erst wird die Besatzung administrativ als „Integration“ dargestellt. Dann gelten russische Gesetze. Dann werden ukrainische Bewohner wie russische Staatsbürger behandelt – einschließlich der Pflicht, für Russland Militärdienst zu leisten.
Völkerrechtlich bleibt der Ausgangspunkt jedoch unverändert. Eine illegale Annexion hebt den Besatzungsstatus nicht auf. Und ein aufgezwungener Pass hebt den Schutz eines Bewohners des besetzten Gebietes nicht auf.
Der Krieg erreicht damit die intimste Entscheidung eines Besetzten
Russlands Zwangsrekrutierung zeigt, dass Besatzung weit mehr bedeutet als eine andere Flagge über dem Rathaus. Sie greift bis in die persönliche Existenz eines Menschen ein: Welche Dokumente muss ich besitzen? Darf ich bleiben? Kann ich meinen Sohn vor dem Wehramt schützen? Muss ich fliehen, bevor ich 18 werde? Und was geschieht, wenn ich mich weigere, für die Armee des Staates zu dienen, der meine Heimat besetzt?
Die Vierte Genfer Konvention beantwortet die grundlegende Frage klar: Eine Besatzungsmacht darf die Bevölkerung des besetzten Landes nicht für ihre eigenen Streitkräfte einspannen. Russland tut es trotzdem. Die UN dokumentiert die Praxis inzwischen von der Krim bis zu den seit 2022 besetzten Gebieten – und bezeichnet sie weiterhin ausdrücklich als rechtswidrige Zwangsrekrutierung.
Quellen
- OHCHR: Forced displacement from territory of Ukraine occupied by the Russian Federation, 20 March 2026
- OHCHR: Russia’s discriminatory policies in occupied parts of Ukraine displaced thousands and impedes returns
- OHCHR: Attacks against Ukraine’s energy infrastructure and update on the human rights situation, 1 December 2025 – 31 May 2026
- ICRC: Fourth Geneva Convention, Article 51 – Enlistment and labour
- ICRC: 2025 Commentary on Article 51 of the Fourth Geneva Convention
- UN Secretary-General: Situation of human rights in temporarily occupied territories of Ukraine, A/79/258
- OHCHR: Report on Crimea conscription and human rights, A/HRC/47/58
- OHCHR: Situation of human rights in Crimea, A/HRC/53/64
- OHCHR: Children’s rights in Ukraine and militarization in occupied territory, 21 March 2025
- ICC Office of the Prosecutor: Preliminary examination activities – Ukraine/Crimea
Redaktioneller Hinweis: Recherche-Stand: 11.09.2026. Der Artikel unterscheidet reguläre Einberufung, Zwangsmobilisierung, erzwungene Militärverträge und Rekrutierungsdruck. OHCHR nennt keine vollständige Gesamtzahl für die besetzten Gebiete; der Bericht vom März 2026 spricht von Dokumenten, die auf tausende rechtswidrig Eingezogene seit den Einberufungskampagnen ab Oktober 2023 hindeuten. Ältere Krim-Zahlen werden separat ausgewiesen und nicht mit neueren Angaben addiert.
