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Verschwunden in der Besatzung: Wie Russland ukrainische Zivilisten entführt, foltert und ohne Verfahren festhält

Menschen werden auf Straßen, an Kontrollpunkten oder zu Hause festgenommen, Familien erfahren teils monatelang nichts über ihren Verbleib. UN-Berichte zeigen ein russisches System aus willkürlicher Haft, Verschwindenlassen und Folter gegen ukrainische Zivilisten.

Rückkehr ukrainischer Gefangener bei einem Austausch am 23. Mai 2025

Hintergrund. Recherche- und Aktualisierungsstand: 12. September 2026.

Es beginnt oft ohne Gerichtsverfahren, manchmal sogar ohne eine formelle Festnahme. Ein Mensch wird an einem Kontrollpunkt mitgenommen, zu Hause abgeholt oder auf der Straße festgesetzt. Danach weiß die Familie nicht, wo er ist. Anrufe bleiben unbeantwortet. Behörden geben keine Auskunft. Wochen, Monate oder sogar Jahre können vergehen.

Genau dieses Muster dokumentieren die Vereinten Nationen in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine. Ukrainische Zivilisten wurden festgenommen, in improvisierte Haftorte gebracht, in besetzte Gebiete oder nach Russland verlegt, verhört, gefoltert und teilweise über lange Zeit ohne belastbares Verfahren festgehalten. In zahlreichen Fällen wurde Angehörigen der Aufenthaltsort verschwiegen. Völkerrechtlich kann daraus ein erzwungenes Verschwindenlassen werden.

Der Umfang ist erheblich. Im Mai 2025 meldeten ukrainische Behörden rund 1.800 weiterhin von Russland festgehaltene ukrainische Zivilisten, die im Zusammenhang mit dem Krieg in Haft waren. Das UN-Menschenrechtsbüro hält ausdrücklich fest, dass die tatsächliche Zahl wahrscheinlich deutlich höher liegt. Bis Februar 2026 hatte OHCHR 380 freigelassene zivile Gefangene interviewt. 321 von ihnen – 84 Prozent – berichteten von Folter oder Misshandlung.

Das ist nicht lediglich ein Problem schlechter Haftbedingungen. Rechtswidrige Inhaftierung geschützter Zivilisten ist ein schwerer Verstoß gegen die Vierte Genfer Konvention und kann ein Kriegsverbrechen darstellen. Folter ist ebenfalls ein Kriegsverbrechen; die unabhängige UN-Untersuchungskommission kam darüber hinaus zu dem Schluss, dass russische Behörden Folter gegen ukrainische Zivilisten und Kriegsgefangene im Rahmen einer koordinierten staatlichen Politik eingesetzt haben und damit auch das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Folter begangen haben.

Was bedeutet „Verschwindenlassen“?

Der Begriff klingt zunächst wie eine Umschreibung für vermisste Menschen. Juristisch ist er deutlich präziser. Die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen beschreibt damit eine Festnahme, Entführung oder andere Freiheitsentziehung durch staatliche Stellen – oder mit deren Unterstützung oder Billigung – gefolgt von der Weigerung, die Freiheitsentziehung anzuerkennen oder Informationen über Schicksal und Aufenthaltsort der betroffenen Person zu geben.

Der entscheidende Punkt ist also nicht nur die Haft. Der Mensch wird der normalen Schutzordnung des Rechts entzogen. Familie und Anwälte wissen nicht, wo er sich befindet. Es gibt keinen wirksamen Zugang zu einem Gericht, keine verlässliche Kontrolle des Haftortes und häufig keine Möglichkeit, überhaupt festzustellen, ob der Betroffene noch lebt.

Genau solche Situationen hat OHCHR in den besetzten Gebieten vielfach dokumentiert. In mindestens 123 untersuchten Fällen hatten Angehörige über längere Zeit keine oder nur äußerst vage Informationen über Schicksal oder Aufenthaltsort ihrer festgenommenen Familienmitglieder. Die UN bewertet viele dieser Fälle als mutmaßliches Verschwindenlassen.

Wer gerät ins Visier?

Zu Beginn der großflächigen Besetzung 2022 zielten russische Stellen nach UN-Erkenntnissen besonders auf ehemalige ukrainische Soldaten sowie Menschen, denen Kontakte zum ukrainischen Sicherheitsdienst oder zu den Streitkräften unterstellt wurden. Berichte deuten darauf hin, dass russische Behörden Listen mit Namen solcher Personen nutzten oder erstellten.

Doch der Kreis weitete sich rasch aus. Festgenommen wurden auch Familienangehörige, um andere Personen unter Druck zu setzen. Später traf es zunehmend Menschen, die von den Besatzungsbehörden als Gegner der russischen Kontrolle wahrgenommen wurden: Journalisten und Medienbeschäftigte, Beamte, Kommunalpolitiker, Beschäftigte des Atomkraftwerks Saporischschja, Lehrer und anderes Bildungspersonal, Freiwillige, die während der Kämpfe Zivilisten halfen, Menschenrechtsverteidiger und Einwohner, die offen pro-ukrainische Positionen vertraten.

Der UN-Bericht vom September 2025 nennt als Beispiele längerfristig festgehaltener Zivilisten unter anderem mindestens 37 Journalisten und Medienmitarbeiter, mindestens 15 Beschäftigte des Atomkraftwerks Saporischschja, mehrere Mitarbeiter lokaler Verwaltungen sowie zahlreiche Angehörige religiöser oder ethnischer Gruppen. Die Aufzählung ist ausdrücklich nicht vollständig.

Festnahme als Instrument der Besatzung

Diese Haftpraxis hatte nach Einschätzung des UN-Menschenrechtsbüros von Beginn an eine politische Funktion. Russische Behörden führten nach dem Einmarsch eine Kampagne von Festnahmen durch, um Kontrolle über die Bevölkerung zu etablieren – ein Muster, das OHCHR bereits nach der Besetzung der Krim 2014 beobachtet hatte.

Menschen verschwinden zu lassen oder ohne nachvollziehbares Verfahren einzusperren, wirkt weit über den einzelnen Betroffenen hinaus. Wenn niemand weiß, was eine Festnahme auslösen kann, entsteht ein Klima der Unsicherheit: Darf man eine ukrainische Flagge besitzen? Eine Nachricht weiterleiten? Einen russischen Soldaten fotografieren? Einer Nachbarin Medikamente bringen? Mit Verwandten auf ukrainisch kontrolliertem Gebiet telefonieren?

Die Unberechenbarkeit wird selbst zum Herrschaftsmittel. Der UN-Bericht beschreibt die Summe aus rechtswidriger Haft, Folter, fehlenden Verfahrensgarantien und mangelnder Rechenschaft als ein System, das ein Klima der Angst in den besetzten Gebieten erzeugt.

Haft ohne belastbare Rechtsgrundlage

Das humanitäre Völkerrecht verbietet nicht jede Internierung von Zivilisten während einer Besatzung. Unter engen Voraussetzungen kann eine Besatzungsmacht Menschen aus zwingenden Sicherheitsgründen internieren. Dafür gelten jedoch klare rechtliche Anforderungen, insbesondere Überprüfungsmöglichkeiten und Verfahrensgarantien.

Russland hat nach OHCHR-Erkenntnissen gerade kein mit dem Besatzungsrecht vereinbares Internierungsverfahren geschaffen. Stattdessen wendet es in den besetzten Gebieten russisches Strafrecht an und behandelt die Gebiete so, als seien sie reguläres russisches Staatsgebiet. Dabei wurden Menschen teilweise zunächst ohne formelle Anklage festgehalten, später unter wechselnden rechtlichen Begründungen erneut inhaftiert oder fälschlich als Kriegsgefangene klassifiziert.

Mindestens 112 der von OHCHR befragten ehemaligen Zivilhäftlinge berichteten, dass sie festgenommen und später wieder freigelassen wurden, ohne dass überhaupt ein erkennbares offizielles Verfahren stattgefunden hätte. In einigen Fällen wurden Menschen unter administrativen Vorwänden immer wieder neu festgehalten.

Folter ist kein Randphänomen

Die Zahlen zeigen, wie gefährlich die Haft selbst ist. Nach dem jüngsten zusammenfassenden UN-Stand hatten 321 von 380 interviewten freigelassenen Zivilgefangenen von Folter oder Misshandlung durch russische Stellen berichtet. Frühere, kleinere Stichproben lagen sogar noch höher.

Die Methoden wiederholen sich über verschiedene Haftorte hinweg: schwere Schläge mit Stöcken, Schlagstöcken oder Gewehrkolben, Elektroschocks an unterschiedlichen Körperstellen, Tritte, Scheinhinrichtungen, Erstickungsmethoden, langes Knien oder andere Stresspositionen, Todesdrohungen sowie Gewaltandrohungen gegen Angehörige. Auch sexualisierte Gewalt ist dokumentiert.

Gerade die Wiederholung ähnlicher Praktiken in unterschiedlichen Regionen ist für die juristische Bewertung wichtig. Die unabhängige UN-Untersuchungskommission stellte 2024 fest, dass russische Behörden Folter in allen von ihr untersuchten ukrainischen Regionen unter russischer Kontrolle sowie in Haftanstalten innerhalb Russlands eingesetzt hatten. Sie sah gemeinsame Täterstrukturen, ähnliche Methoden, wiederkehrende Zwecke und Hinweise auf Befehle von Vorgesetzten. Daraus leitete die Kommission eine koordinierte staatliche Politik der Folter ab.

Menschen sterben in Haft – oder werden getötet

Die Risiken enden nicht bei Misshandlung. Nach dem UN-Faktenstand von Februar 2026 wurden mindestens 182 Zivilisten in von russischen Behörden kontrollierten Gebieten hingerichtet, darunter auch Menschen in Haft. Mindestens 40 zivile Gefangene starben in russischem Gewahrsam.

Diese Zahlen dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden: Die 182 dokumentierten Hinrichtungen betreffen Zivilisten in russisch kontrollierten Gebieten insgesamt und nicht ausschließlich verschwundene oder langfristig festgehaltene Personen. Die 40 Todesfälle beziehen sich hingegen auf Menschen, deren Tod während der Haft dokumentiert wurde.

Aber beide Zahlen zeigen, warum das Verschweigen des Aufenthaltsortes so gefährlich ist. Wer außerhalb wirksamer Kontrolle festgehalten wird, ist besonders schutzlos gegenüber Folter, Misshandlung und rechtswidriger Tötung.

Die Familie wird zum zweiten Opfer

Erzwungenes Verschwindenlassen richtet sich nicht nur gegen die festgehaltene Person. Auch Angehörige werden getroffen. OHCHR befragte Familienmitglieder, die über lange Zeit nicht wussten, ob ihre Partner, Eltern oder Kinder noch lebten. Sie berichteten von Depressionen, Angstzuständen, Schlafstörungen, Panikattacken, Migräne, Gewichtsveränderungen und der Verschlechterung chronischer Erkrankungen.

Hinzu kommen materielle Folgen. Wenn der verschwundene Mensch zuvor das Einkommen der Familie sicherte, müssen Partnerinnen oder andere Angehörige plötzlich allein für Kinder, Wohnung und Lebensunterhalt sorgen – während gleichzeitig Zeit und Geld in die Suche nach dem Vermissten fließen.

Das Völkerrecht erkennt deshalb auch Familien als Opfer des Verschwindenlassens an. Die Ungewissheit ist kein bloßer Nebeneffekt. Sie ist Teil des Schadens.

Von der Krim bis zu den seit 2022 besetzten Gebieten

Auch dieses Verbrechen begann nicht erst mit dem Großangriff. OHCHR dokumentierte bereits für die seit 2014 besetzte Krim 43 Fälle erzwungenen Verschwindenlassens. Unter den mutmaßlichen Tätern waren sogenannte Selbstverteidigungsmilizen, Kosakengruppen, der russische Inlandsgeheimdienst FSB und andere Sicherheitsbehörden. Mehrere Menschen blieben jahrelang verschwunden; für keinen der dokumentierten Fälle war bis zur Veröffentlichung des UN-Berichts ein Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden.

Die Geschichte der Krim ist deshalb relevant: Methoden, die dort nach 2014 etabliert wurden – Einschüchterung, Festnahmen politisch missliebiger Personen, Geheimdienstverhöre und fehlende Rechenschaft – tauchten nach 2022 in sehr viel größerem Maßstab in neu besetzten Regionen wieder auf.

Russland transportiert Zivilisten auch aus der Ukraine heraus

Ein weiterer Bestandteil des Systems sind Verlegungen. Ukrainische Zivilhäftlinge wurden nicht nur innerhalb besetzter Gebiete von Haftort zu Haftort gebracht, sondern teilweise in die Russische Föderation deportiert oder transferiert. Für Familien wird die Suche dadurch noch schwieriger.

OHCHR weist darauf hin, dass häufige Transfers den Kontakt zusätzlich erschweren. Selbst wenn Angehörige zunächst herausfinden, in welchem Gefängnis jemand sitzt, kann die Person später ohne ausreichende Mitteilung an einen anderen Ort gebracht werden.

Gleichzeitig verlangt die UN von Russland, unabhängigen Beobachtern – insbesondere dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und OHCHR – sofortigen, vollständigen und vertraulichen Zugang zu allen Orten zu gewähren, an denen ukrainische Zivilisten festgehalten werden.

Rückkehr ukrainischer Gefangener bei einem Austausch am 23. Mai 2025
Rückkehr ukrainischer Gefangener am 23. Mai 2025. Bei diesem Austausch kamen sowohl Militärangehörige als auch Zivilisten zurück. Das Bild ist ein Kontextfoto; aus ihm lässt sich nicht ableiten, welche der abgebildeten Personen Zivilisten waren oder welche individuellen Erfahrungen sie in Gefangenschaft gemacht haben. Foto: Press Service of the President of Ukraine / Wikimedia Commons, CC0.

Warum das juristisch ein Kriegsverbrechen sein kann

Die Vierte Genfer Konvention schützt Zivilisten in besetzten Gebieten. Artikel 147 zählt die rechtswidrige Gefangenhaltung einer geschützten Person ausdrücklich zu den schweren Verstößen gegen die Konvention. Solche schweren Verstöße gehören zur Kategorie der Kriegsverbrechen.

Wichtig ist die Unterscheidung: Nicht jede Haft eines Zivilisten durch eine Besatzungsmacht ist automatisch rechtswidrig. Sicherheitsinternierung kann unter eng begrenzten Voraussetzungen zulässig sein. Wo aber Menschen ohne zulässige Rechtsgrundlage, ohne erforderliche Verfahrensgarantien oder unter Anwendung unzulässigen russischen Strafrechts festgehalten werden, kann die Schwelle zum Kriegsverbrechen überschritten sein.

Das Verschwindenlassen hat darüber hinaus eine eigene völkerstrafrechtliche Dimension. Das Römische Statut nennt erzwungenes Verschwindenlassen ausdrücklich als mögliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn es im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung und entsprechend einer staatlichen oder organisatorischen Politik begangen wird.

Für die russische Folterpraxis hat die UN-Untersuchungskommission diese höhere Schwelle bereits bejaht: Sie sieht Folter als Teil einer koordinierten staatlichen Politik und damit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Für das Verschwindenlassen selbst sollte man juristisch genauer formulieren: Die vorliegenden Muster sind schwerwiegend und können je nach Nachweis von Umfang, Systematik und Politik die Voraussetzungen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erfüllen; eine pauschale Gleichsetzung jedes einzelnen Falles mit diesem Tatbestand wäre jedoch zu weitgehend.

Auch ukrainische Verstöße müssen benannt werden

Eine belastbare Dokumentation verliert nicht dadurch an Gewicht, dass auch Verstöße der ukrainischen Seite genannt werden. OHCHR hat ebenfalls Folter und Misshandlung von Menschen dokumentiert, die in der Ukraine wegen konfliktbezogener Straftaten festgehalten wurden. Bis Anfang 2026 berichteten 205 von 599 befragten Personen – rund 34 Prozent – von Folter oder Misshandlung; die Mehrzahl dieser Fälle ereignete sich 2022.

Auch ukrainische Strafverfahren wegen „Kollaboration“ wurden von der UN kritisiert, wenn Menschen für Tätigkeiten verfolgt wurden, die eine Besatzungsmacht nach dem humanitären Völkerrecht rechtmäßig verlangen darf, etwa bestimmte kommunale oder humanitäre Dienstleistungen.

Diese Befunde müssen untersucht und Täter verfolgt werden. Sie ändern jedoch nichts an der besonderen Struktur der russischen Praxis in besetztem ukrainischem Gebiet: Russland agiert dort als Besatzungsmacht, hält geschützte Zivilisten fest, verschweigt vielfach deren Aufenthaltsort und hat nach UN-Erkenntnissen ein verbreitetes und systematisches Foltersystem aufgebaut.

Die fehlende Zahl ist selbst Teil des Problems

Wie viele ukrainische Zivilisten Russland derzeit tatsächlich festhält, lässt sich nicht seriös beziffern. Die häufig zitierte Zahl von rund 1.800 stammt aus ukrainischen Angaben von Mai 2025 und bezeichnet damals bestätigte, weiterhin festgehaltene Zivilisten. Die UN warnt ausdrücklich, dass das tatsächliche Ausmaß größer sein dürfte.

Dass keine belastbare Gesamtliste existiert, ist nicht bloß eine statistische Lücke. Es ist unmittelbare Folge eines Systems, in dem Haftorte verschwiegen, Personen verlegt, unabhängige Besuche eingeschränkt und Angehörige ohne Auskunft gelassen werden.

Genau darin liegt das Wesen des Verschwindens: Ein Staat nimmt einem Menschen nicht nur die Freiheit. Er nimmt seiner Familie zeitweise sogar die Gewissheit, ob und wo dieser Mensch überhaupt noch existiert.

Besatzung durch Angst

Die russische Herrschaft in den besetzten Gebieten besteht nicht nur aus Soldaten, Straßensperren und neuen Verwaltungsgebäuden. Sie funktioniert auch über die Möglichkeit, dass jemand abgeholt werden kann – und niemand anschließend eine verlässliche Antwort erhält.

Die dokumentierten Festnahmen von Journalisten, Beamten, Freiwilligen, Kraftwerksmitarbeitern, Aktivisten und gewöhnlichen Einwohnern zeigen, wie breit dieses Instrument eingesetzt wurde. Die Folterbefunde zeigen, was hinter verschlossenen Türen geschehen kann. Und die fehlenden Informationen für Familien machen sichtbar, warum Verschwindenlassen selbst eine Form von Gewalt ist.

Das humanitäre Völkerrecht erlaubt einer Besatzungsmacht Sicherheitsmaßnahmen. Es erlaubt ihr nicht, ein rechtsfreies Haftsystem zu schaffen. Genau diese Grenze hat Russland nach den Erkenntnissen der Vereinten Nationen immer wieder überschritten.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Recherche-Stand: 12.09.2026. Die Zahl von rund 1.800 festgehaltenen ukrainischen Zivilisten stammt aus ukrainischen Angaben von Mai 2025 und wird nicht als aktuelle Gesamtzahl dargestellt. OHCHR nennt sie als bestätigte damalige Größenordnung und geht von einem deutlich größeren Dunkelfeld aus. Der aktuelle UN-Faktenstand bis Februar 2026 nennt 321 von 380 befragten freigelassenen Zivilhäftlingen mit Berichten über Folter oder Misshandlung, mindestens 40 zivile Todesfälle in russischer Haft und mindestens 182 Hinrichtungen von Zivilisten in von russischen Behörden kontrollierten Gebieten. Der Artikel unterscheidet willkürliche Haft, rechtswidrige Gefangenhaltung und erzwungenes Verschwindenlassen sowie deren unterschiedliche völkerrechtliche Voraussetzungen.