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530 Gramm Leben: Lera starb, während ihre Mutter in russischer Haft saß

Lera war ein extrem früh geborenes, schwerkrankes Kind. Ein russisches Gericht schickte ihre Mutter Oleksandra Strilets dennoch für zwölf Jahre in Haft. Einen Tag nach ihrer ersten Nacht zu Hause starb das Mädchen.

Leeres Kinderbett neben einem Sauerstoffkonzentrator in einem stillen Kinderzimmer bei Morgendämmerung

Hintergrund. Recherche- und Aktualisierungsstand: 13. September 2026.

Lera war gerade einmal 30 Zentimeter groß und wog 530 Gramm, als sie im März 2025 viel zu früh zur Welt kam. Fast ihr gesamtes kurzes Leben verbrachte das Mädchen in Krankenhäusern. Ihre Mutter Oleksandra Strilets kämpfte zunächst an ihrer Seite – bis ein russisches Gericht auf der von Russland besetzten, völkerrechtlich jedoch weiterhin zur Ukraine gehörenden Krim sie und ihre eigene schwerkranke Mutter wegen angeblichen Hochverrats zu jeweils zwölf Jahren Haft verurteilte. Eine mögliche Aufschiebung der Strafe lehnte das Gericht ab. Am 11. September 2026 starb Lera im Alter von eineinhalb Jahren – einen Tag nachdem sie zum ersten Mal das Krankenhaus verlassen durfte.

Es war eigentlich ein Tag, auf den die Familie lange hingearbeitet hatte. Am 10. September 2026 durfte Lera erstmals nach Hause. Seit ihrer Geburt hatte das Mädchen praktisch ununterbrochen in medizinischer Betreuung gelebt. Ihr Vater Maksym hatte ein Zimmer so vorbereitet, dass seine schwerkranke Tochter dort überhaupt versorgt werden konnte: mit Beatmungstechnik, Sauerstoffkonzentrator und Geräten zur Überwachung ihrer Vitalwerte.

Zum ersten Mal sollte Lera eine Nacht außerhalb des Krankenhauses verbringen. Am nächsten Morgen, gegen 5.30 Uhr, starb sie.

Ihre Mutter war nicht bei ihr. Oleksandra Strilets befand sich in einer Strafkolonie in der russischen Republik Tschuwaschien – rund 2.000 Kilometer von der Krim und ihrer Familie entfernt.

Ein Kind, das vom ersten Tag an kämpfen musste

Lera kam am 14. März 2025 zur Welt, in der 27. Schwangerschaftswoche. Sie wog lediglich 530 Gramm und maß etwa 30 Zentimeter. Bei dem extrem früh geborenen Kind diagnostizierten Ärzte nach Angaben ihrer Mutter eine bronchopulmonale Dysplasie – eine schwere chronische Lungenerkrankung, die vor allem extrem früh geborene Kinder treffen kann. Lera musste intensivmedizinisch behandelt und zeitweise künstlich beatmet werden.

Ihre Mutter dokumentierte die ersten Monate teilweise auf Instagram. Nach der eigenen Entlassung aus der Klinik durfte Oleksandra ihr Baby zunächst nur wenige Minuten am Tag besuchen. Sie berichtete davon, wie Lera bei einem ihrer Besuche ihren Finger umschloss. Daraus entwickelte sich ein kleines Ritual zwischen Mutter und Tochter.

Oleksandra gab ihren Berichten über die ersten Lebensmonate die Überschrift: „Der Kampf“.

Im April 2025 konnte das Baby zeitweise nicht mehr selbstständig atmen und musste erneut intubiert werden. Später durfte Oleksandra ihre Tochter erstmals auf den Arm nehmen. Niemand konnte damals wissen, dass Mutter und Tochter nur noch wenige Monate am selben Ort verbringen würden.

Die Geschichte beginnt lange vor Leras Geburt

Oleksandra wurde im Jahr 2000 in Sewastopol geboren. Ihre Familiengeschichte ist unmittelbar mit der russischen Besetzung und Annexion der Krim im Jahr 2014 verbunden.

Ihr Vater war nach Angaben von Victoria Strilets Offizier und verließ die Krim nach der russischen Machtübernahme mit seiner Einheit in Richtung Mykolajiw. Victoria blieb zurück, unter anderem wegen ihrer eigenen Mutter und des Hauses der Familie. Die beiden Töchter lebten zeitweise beim Vater und besuchten eine ukrainische Schule.

2017 kam Oleksandra wieder nach Sewastopol. Eigentlich wollte sie studieren. Dann verschlechterte sich der Gesundheitszustand ihrer Mutter dramatisch. Nach jahrelangen offenbar falschen Diagnosen wurde bei Victoria schließlich Multiple Sklerose festgestellt. Oleksandra gab ihre Studienpläne nach Darstellung der Familie auf und begann zu arbeiten, um ihre Mutter zu unterstützen. Victoria benötigte regelmäßig medizinische Behandlung.

Später bekam Oleksandra selbst Kinder. Ihre erste Tochter Solomiya wurde 2020 geboren. Auch diese Geburt verlief nach Oleksandras Darstellung äußerst schwierig. Jahre später folgte die Schwangerschaft mit Lera.

Damit lebten drei Generationen von Frauen miteinander, deren Alltag bereits von schweren Erkrankungen und familiären Belastungen geprägt war. Dann kam der russische Inlandsgeheimdienst FSB.

Der Vorwurf: Fotos russischer Militäreinrichtungen

Im Oktober 2024 wurde öffentlich bekannt, dass gegen Oleksandra und Victoria Strilets ein Verfahren lief. Zunächst ging es nach Angaben der Kharkiv Human Rights Protection Group um die angebliche vertrauliche Zusammenarbeit mit einem ausländischen Staat oder einer ausländischen Organisation. Später verschärften die Behörden die Anklage auf „Hochverrat“ nach Artikel 275 des russischen Strafgesetzbuchs.

Die Version der russischen Ermittler lautet: Oleksandra habe gegen Bezahlung mit Vertretern der Ukraine zusammenarbeiten wollen. Ihre Mutter Victoria soll Fotos russischer Militäreinrichtungen aufgenommen haben. Oleksandra soll diese Bilder im September 2023 über Telegram an einen Kanal weitergegeben haben, der nach Darstellung der russischen Behörden vom ukrainischen Militärgeheimdienst HUR kontrolliert worden sei.

Wie belastbar diese Vorwürfe sind, lässt sich unabhängig kaum überprüfen. Das ist für die Bewertung des Falls entscheidend. Das Verfahren fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Verfahren wegen Hochverrats werden in Russland regelmäßig als geheim eingestuft; Verteidiger können zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Welche Fotos konkret übermittelt worden sein sollen, welche Beweise die Staatsanwaltschaft vorlegte und auf welcher Grundlage sie eine Zahlung oder Zusammenarbeit annahm, ist öffentlich nicht nachvollziehbar.

Es wäre deshalb journalistisch falsch, die russischen Anschuldigungen als erwiesene Tatsachen wiederzugeben.

Die Krim ist völkerrechtlich nicht russisches Staatsgebiet

Der Ausgangspunkt ist eindeutig: Russland besitzt über die Krim keine international anerkannte territoriale Souveränität. Die Halbinsel gehört völkerrechtlich zur Ukraine. Die UN-Generalversammlung bekräftigte in Resolution 68/262 die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Sie erklärte zugleich, dass das von Russland zur Rechtfertigung der Annexion herangezogene Referendum vom März 2014 keine Gültigkeit besitzt und den Status der Krim nicht verändern kann. Staaten und internationale Organisationen wurden aufgefordert, die behauptete Statusänderung nicht anzuerkennen.

Russlands militärische Kontrolle schafft deshalb keinen rechtmäßigen Gebietstitel. Dass Russland dort Behörden, Gerichte und Gefängnisse betreibt, macht die Krim nicht zu russischem Staatsgebiet. Völkerrechtlich handelt Russland als Besatzungsmacht auf ukrainischem Territorium – nicht als rechtmäßiger Souverän.

Die Unterscheidung ist wichtig: Eine Besatzungsmacht ist nicht völlig ohne Befugnisse. Weil sie ein Gebiet tatsächlich kontrolliert, muss sie die öffentliche Ordnung aufrechterhalten und darf eng begrenzte Sicherheitsmaßnahmen treffen. Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung verpflichtet sie dabei jedoch grundsätzlich, die im besetzten Gebiet geltenden Gesetze zu achten. Artikel 64 der Vierten Genfer Konvention lässt Änderungen des Strafrechts nur in begrenzten Fällen zu, etwa wenn sie für die Sicherheit der Besatzungsmacht oder zur Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Pflichten unerlässlich sind. Besatzungsrecht ist eine vorläufige Verwaltungsordnung, kein Ersatz für Souveränität und kein Freibrief zur vollständigen Eingliederung.

Auch eine behauptete Annexion ändert daran nichts. Artikel 47 der Vierten Genfer Konvention stellt klar, dass geschützte Bewohner eines besetzten Gebiets ihre Rechte nicht dadurch verlieren, dass die Besatzungsmacht das Gebiet annektiert oder dessen Institutionen umbaut.

Genau diese Grenze hat Russland nach Feststellungen der UN-Menschenrechtsmission systematisch überschritten. OHCHR beschreibt, dass Russland seine Staatsbürgerschaft, seine Gesetze und seine Institutionen auf der Krim rechtswidrig aufgezwungen hat. Die russische Verwaltung behandelt die Halbinsel wie gewöhnliches Inland; international bleibt sie besetztes ukrainisches Gebiet.

Für Verfahren wegen angeblichen „Hochverrats“ ist das zentral. Die Ukraine ist in Bezug auf die Krim völkerrechtlich kein fremder Staat, an den ein russischer Staatsbürger sein eigenes Land verraten könnte, sondern der souveräne Staat, zu dessen Territorium die Krim gehört. Russland kann die Anwendung seines Hochverratsrechts daher nicht allein damit legitimieren, dass es die Bewohner der annektierten Halbinsel zu russischen Staatsangehörigen erklärt und die Krim als russisches Inland behandelt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Weitergabe militärisch relevanter Informationen unter einer Besatzung automatisch straffrei sein müsste. Das Besatzungsrecht erlaubt begrenzte Vorschriften zum Schutz konkreter Sicherheitsinteressen. Ob eine bestimmte Handlung darunter fällt, müsste jedoch auf überprüfbaren Beweisen, einer zulässigen Rechtsgrundlage und einem fairen Verfahren beruhen. Im Fall von Oleksandra und Victoria Strilets ist gerade das von außen nicht feststellbar: Der Prozess war weitgehend geheim, die Beweise sind nicht öffentlich überprüfbar und das Urteil stützt sich auf ein russisches Rechtssystem, das so angewandt wird, als besäße Russland rechtmäßige Souveränität über die Krim.

Der 5. August 2025

Während das Strafverfahren lief, kämpften Ärzte um Leras Leben. Zunächst waren Oleksandra und Victoria nicht dauerhaft in Untersuchungshaft. Dann kam der 5. August 2025.

Der von Russland kontrollierte Stadtgerichtshof in Sewastopol verurteilte beide Frauen wegen Hochverrats zu je zwölf Jahren Haft in einer Strafkolonie. Anschließend sollte ein weiteres Jahr eingeschränkter Freiheit folgen.

Oleksandra war 25 Jahre alt. Ihre Mutter Victoria war 42 und litt an Multipler Sklerose. Lera war knapp fünf Monate alt und lag auf der Intensivstation. Für den nächsten Tag war nach Angaben unabhängiger Medien eine Operation des Kindes geplant.

Noch im Gerichtssaal wurden Mutter und Tochter festgenommen. Für Oleksandra bedeutete das: Sie ging an diesem Tag nicht zurück in die Klinik zu ihrem schwerkranken Baby. Sie ging ins Gefängnis.

Eine rechtliche Möglichkeit hätte es gegeben

Besonders schwer wiegt die Entscheidung des Gerichts, Oleksandra nicht bei ihren Kindern zu lassen. Selbst das russische Strafrecht, das Russland auf der besetzten Krim anwendet, sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, die Vollstreckung einer Haftstrafe bei einer Mutter mit einem Kind unter 14 Jahren aufzuschieben. Das bedeutet keinen automatischen Anspruch; die Entscheidung liegt beim Gericht. Für außergewöhnliche familiäre Situationen existiert damit aber ausdrücklich ein rechtlicher Spielraum.

Oleksandra hatte zwei minderjährige Kinder. Eines von ihnen befand sich in lebensbedrohlichem Zustand. Nach Angaben Oleksandras lehnte das Gericht die Aussetzung dennoch ab. Als Begründung sei darauf verwiesen worden, dass die Kinder einen Vater hätten.

Damit lag die Verantwortung für beide Kinder plötzlich weitgehend bei Maksym.

Operationen ohne die Mutter

Während Oleksandra in Haft saß, verschlechterte und stabilisierte sich Leras Zustand immer wieder. Das Kind musste mehrere Eingriffe überstehen. Oleksandra schrieb später aus der Haft, dass ihre Tochter unter anderem an der Lunge operiert worden sei. Auch eine Hernie und die Augen mussten behandelt werden. Ein Teil des Lungengewebes sei so stark geschädigt gewesen, dass abgestorbenes Gewebe entfernt werden musste.

Später erlitt Lera einen Herzstillstand. Mit etwa einem Jahr wog sie nach Angaben ihrer Mutter ungefähr vier Kilogramm.

Währenddessen schrieb Oleksandra Briefe. Darin zeigt sich eine Frau, die weiterhin hoffte, zumindest im Berufungsverfahren zu ihren Kindern zurückkehren zu können. Ihr Anwalt habe zahlreiche medizinische Unterlagen gesammelt, schrieb sie. Darunter habe sich auch eine Bescheinigung des Krankenhauses befunden, dass die Anwesenheit der Mutter erforderlich sei.

Oleksandra hoffte auf einen Aufschub. Gleichzeitig hatte sie kaum Illusionen darüber, was zwölf Jahre Haft bedeuten würden. Sie fragte sich, welchen Platz sie danach im Leben ihrer Kinder überhaupt noch haben könnte.

Auch die Großmutter war schwer krank

Fast verloren geht in der Geschichte von Lera und Oleksandra ein zweites Schicksal: das von Victoria Strilets.

Die Großmutter des Kindes leidet an Multipler Sklerose. Nach Darstellung der Familie musste sie regelmäßig medizinisch behandelt werden, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen. Auch das bewahrte sie nicht vor zwölf Jahren Haft.

Das Berufungsgericht bestätigte am 21. Januar 2026 die Urteile gegen beide Frauen. Oleksandra wurde anschließend weit von ihrer Familie entfernt in die russische Republik Tschuwaschien gebracht. Die russische Menschenrechtsorganisation „Unterstützung politischer Gefangener. Memorial“ führt sie als Opfer politischer Repression und nennt als Haftort die Strafkolonie IK-5 in Koslowka.

Victoria wurde ebenfalls in eine russische Strafkolonie verlegt. Aus einer Familie auf der Krim waren damit innerhalb weniger Monate eine Mutter und eine Großmutter verschwunden. Zurück blieben Maksym und zwei kleine Mädchen.

Ein Vater zwischen Intensivstation und Familie

Maksym kümmerte sich nun um Solomiya und Lera. Vor allem die Versorgung der jüngeren Tochter bestimmte sein Leben. Fast ein Jahr verbrachte er mit ihr nach Berichten unabhängiger Medien in Krankenhäusern. Für den Tag, an dem sie endlich nach Hause durfte, bereitete er die Wohnung aufwendig vor.

Das Kinderzimmer wurde faktisch zu einer kleinen Palliativstation: Beatmungsgerät, Sauerstoff, Überwachungsmonitore. Alles sollte bereit sein.

Am 10. September 2026 kam Lera nach Hause. Zum ersten Mal. Ihre ältere Schwester konnte die kleine Schwester erstmals über Nacht im gemeinsamen Zuhause haben. Oleksandra konnte diesen Moment nicht erleben. Sie saß weiterhin Tausende Kilometer entfernt in einer Strafkolonie.

Am nächsten Morgen starb Lera.

Man kann nicht wissen, ob Lera mit ihrer Mutter überlebt hätte

Bei aller Emotionalität dieses Falls ist eine Grenze wichtig. Es lässt sich nicht seriös behaupten, dass Lera noch leben würde, wenn Oleksandra bei ihr geblieben wäre.

Das Mädchen war extrem früh geboren worden. Ihr Geburtsgewicht von 530 Gramm zeigt, wie schwer ihr medizinischer Zustand von Anfang an war. Sie litt an einer schweren Lungenerkrankung, benötigte Operationen, Beatmung und schließlich palliative Versorgung. Jede Behauptung eines direkten medizinischen Kausalzusammenhangs zwischen der Inhaftierung ihrer Mutter und ihrem Tod wäre nicht belegt.

Aber ebenso wenig kann ignoriert werden, was tatsächlich entschieden wurde: Ein Gericht nahm einem schwerkranken Säugling seine Mutter, obwohl diese um einen gesetzlich möglichen Strafaufschub bat. Medizinische Unterlagen über den Zustand des Kindes lagen nach Angaben der Familie vor. Oleksandra wurde später mehr als 2.000 Kilometer von ihren Kindern entfernt inhaftiert.

Das ist keine medizinische Spekulation. Das ist Teil der dokumentierten Geschichte dieses Falls.

Mehr als ein einzelnes Verfahren

Oleksandras Fall steht nicht allein. Die UN-Menschenrechtsmission beschreibt seit Jahren ein repressives System auf der besetzten Krim. Russische Behörden hätten russische Staatsbürgerschaft, Institutionen und Gesetzgebung gegen die Bevölkerung der Halbinsel durchgesetzt und zugleich politischen Widerspruch, ukrainische Identität sowie Teile der Zivilgesellschaft eingeschränkt.

Auch die Zahl russischer Verfahren wegen angeblichen Hochverrats und Spionage ist seit Beginn des russischen Großangriffs auf die Ukraine stark gestiegen. Menschenrechtsorganisationen beobachten auf der Krim insbesondere eine zunehmende Zahl entsprechender Verfahren gegen Frauen.

Die Prozesse haben ein wiederkehrendes Merkmal: Sie finden häufig hinter verschlossenen Türen statt. Damit ist die wichtigste Behauptung des Staates – die angebliche Schuld der Angeklagten – für Außenstehende kaum überprüfbar.

Am Ende bleibt ein Kinderzimmer

Politische Repression wird häufig in Zahlen beschrieben: zwölf Jahre Haft, 2.000 Kilometer Entfernung, Artikel 275, 530 Gramm Geburtsgewicht, 27. Schwangerschaftswoche.

Solche Zahlen sind notwendig. Aber sie verdecken leicht, was sie für einzelne Menschen bedeuten.

Im Fall der Familie Strilets bedeutet es: Eine Großmutter mit Multipler Sklerose sitzt in einer Strafkolonie. Eine junge Mutter sitzt in einer anderen. Eine sechsjährige Tochter wächst ohne Mutter und Großmutter auf. Ein Vater musste sich allein um zwei Kinder kümmern und eine Intensivstation in einem Kinderzimmer nachbauen.

Und ein Mädchen namens Lera, das sein ganzes Leben lang um jeden Atemzug kämpfen musste, durfte genau einen Tag zu Hause verbringen.

Am Morgen danach starb es. Seine Mutter konnte nicht bei ihm sein.

Hinweis zur Quellenlage

Die Verurteilung Oleksandras und Victorias am 5. August 2025, die zwölfjährigen Haftstrafen sowie der russische Vorwurf der Übermittlung von Bildern militärischer Einrichtungen werden sowohl von unabhängigen Medien als auch von russischen Berichten über das Urteil bestätigt. Weil das Verfahren nicht öffentlich nachvollziehbar war, lassen sich die zugrunde liegenden Beweise jedoch nicht unabhängig prüfen.

Der Tod Leras am 11. September 2026 wurde unter Berufung auf ihren Vater berichtet und anschließend von mehreren unabhängigen Medien und Menschenrechtsorganisationen aufgegriffen. Einzelne abweichende Datumsangaben in Sekundärtexten wurden nicht übernommen; für das erstinstanzliche Urteil gilt der durch zeitnahe Berichte bestätigte 5. August 2025.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Recherche-Stand: 13.09.2026. Die Überarbeitung stellt deutlicher heraus, dass die Krim völkerrechtlich ukrainisches Staatsgebiet bleibt und Russland dort keine anerkannte territoriale Souveränität besitzt. Zugleich unterscheidet sie dies von den eng begrenzten Verwaltungs- und Sicherheitsbefugnissen einer faktischen Besatzungsmacht nach Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung sowie den Artikeln 47 und 64 der Vierten Genfer Konvention. Russische Tatvorwürfe werden als Behauptungen behandelt, da Verfahren und Beweise nicht unabhängig überprüfbar sind. Ein medizinischer Kausalzusammenhang zwischen der Inhaftierung der Mutter und Leras Tod wird nicht behauptet. Als Datum des erstinstanzlichen Urteils gilt der durch zeitnahe Berichte bestätigte 5. August 2025.