Stand: 17. September 2026
Es war Freitagnachmittag, das Einkaufszentrum war geöffnet und voller Menschen. Dann traf eine russische Langstreckendrohne die „Soniachna Halereia“ in Krywyj Rih. Während Verletzte versorgt und nach Verschütteten gesucht wurde, schlug etwa 30 Minuten später eine zweite Drohne in dasselbe Einkaufszentrum ein. Mindestens 16 Zivilisten wurden getötet, mindestens 136 verletzt, darunter 26 Kinder. UN-Menschenrechtsbeobachter fanden vor Ort keine militärische Präsenz, keine militärische Aktivität und kein Objekt, das den Gebäudekomplex zu einem militärischen Ziel gemacht hätte. Die bisher bekannten Tatsachen begründen deshalb den dringenden Verdacht eines vorsätzlichen Angriffs auf ein ziviles Objekt – und damit eines Kriegsverbrechens.
Ein gewöhnlicher Freitagnachmittag
Am 21. August 2026 herrschte in der „Soniachna Halereia“, auf Deutsch etwa „Sonnengalerie“, der normale Betrieb eines großen Einkaufszentrums. Menschen kauften Lebensmittel, Kleidung und Haushaltswaren. Beschäftigte standen in den Geschäften, Familien waren mit ihren Kindern unterwegs. Es war kurz vor dem Wochenende und damit eine der Zeiten, in denen ein Einkaufszentrum besonders gut besucht ist.
Gegen 16.30 Uhr schlug eine von russischen Streitkräften gestartete Langstreckendrohne in den Komplex ein.
Glasfassaden zerbarsten. Geschäfte gerieten in Brand. Decken und tragende Teile stürzten ein. Rauch füllte Flure und Verkaufsräume. Menschen lagen verletzt zwischen Trümmern; andere versuchten, Ausgänge zu erreichen oder Angehörige zu finden.
Die UN-Menschenrechtsbeobachtungsmission in der Ukraine besuchte bereits am folgenden Tag den Tatort und ein Krankenhaus. Ihre Mitarbeiter sprachen mit Opfern und Zeugen. Sie stellten fest, dass das Einkaufszentrum zur Zeit des Angriffs geöffnet und voller Zivilisten war.
Keiner der befragten Zeugen hatte in oder an dem Gebäude Soldaten, militärische Ausrüstung oder militärische Aktivitäten gesehen.
Tina verkaufte seit fast 15 Jahren Gewürze
Unter den Menschen im Einkaufszentrum war die 49-jährige Tina Kozakewytsch.
Sie arbeitete in einem Gewürzgeschäft. Fast 15 Jahre lang hatte sie dort Kunden beraten. Kollegen erinnerten sich später daran, dass sie Stammkunden und deren Vorlieben kannte. Freunde beschrieben sie als aufmerksam, friedfertig und hilfsbereit. Eine Freundin fasste ihre Erinnerung in einem kurzen Satz zusammen: „Wie schwer es auch war, sie lächelte.“
Nach dem Einschlag versuchte ihre Familie, sie zu finden.
Zunächst bestand die Hoffnung, Tina sei verletzt in eines der Krankenhäuser gebracht worden. Angehörige fuhren die Kliniken der Stadt ab. Ihre Mutter wartete in der Nähe des zerstörten Einkaufszentrums. Freunde überprüften, wann Tina zuletzt mit ihrem Telefon online gewesen war, und riefen immer wieder an.
Sie antwortete nicht.
Später wurde bestätigt, dass Tina Kozakewytsch bei dem Angriff getötet worden war. Sie hinterließ ihre Mutter und zwei erwachsene Söhne im Alter von 29 und 20 Jahren.
Tina war keine Zahl in einer militärischen Lagekarte. Sie führte keinen militärischen Auftrag aus. Sie arbeitete in einem Laden für Gewürze.
Auch ein Vater und sein Sohn, Maksym und Dawyd Krasyzkyj, starben im Einkaufszentrum. Weitere Opfer arbeiteten in einem Supermarkt, an kleinen Verkaufsständen oder waren zum Einkaufen gekommen. Manche konnten erst durch DNA-Analysen identifiziert werden.
Der zweite Einschlag
Nach dem ersten Angriff begannen Rettungsarbeiten. Feuerwehrleute, Polizisten und medizinisches Personal kamen zum Einkaufszentrum. Überlebende halfen einander. Verletzte mussten aus einem brennenden und teilweise eingestürzten Gebäude gebracht werden.
Etwa 30 Minuten nach dem ersten Einschlag traf eine zweite russische Drohne denselben Gebäudekomplex.
Ukrainische Stellen bezeichneten die zweite Waffe als strahlgetriebene Drohne vom Typ „Shahed“. Die genaue Variante ist durch die bislang öffentlich zugänglichen unabhängigen Quellen nicht abschließend belegt. Die UN bestätigte jedoch zwei russische Langstreckendrohnenangriffe auf dasselbe Einkaufszentrum im Abstand von ungefähr einer halben Stunde.
Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte, der zweite Angriff habe gezielt den inzwischen eingetroffenen Rettungskräften gegolten. Dass Russland gerade die Helfer treffen wollte, ist als konkrete Absicht bislang nicht gerichtlich festgestellt. Belegt ist aber, dass der zweite Einschlag erfolgte, als die Rettungsarbeiten bereits liefen und weitere Helfer am Tatort erwartet werden mussten.
Diese zeitliche Abfolge wird häufig als „Double Tap“ bezeichnet: Ein Ort wird angegriffen, nach einer Pause folgt ein zweiter Schlag. Die Verzögerung erhöht das Risiko für jene, die nach dem ersten Einschlag Verwundete bergen, Brände löschen oder Schäden begutachten.
Ein „Double Tap“ ist nicht allein wegen dieses Namens automatisch ein eigener Straftatbestand. Rechtlich entscheidend bleiben das angegriffene Ziel, die Absicht, die verfügbaren Informationen und die vorhersehbaren Folgen. In Krywyj Rih ist der zweite Einschlag jedoch ein zentrales Beweisindiz: Er traf nicht zufällig ein anderes Gebäude, sondern erneut dasselbe zivile Objekt.
Was die UN am Tatort feststellte
Die UN-Menschenrechtsbeobachter kamen zu einer ungewöhnlich deutlichen vorläufigen Bewertung.
Der zweimalige Treffer desselben Einkaufszentrums innerhalb von etwa 30 Minuten spreche stark dafür, dass der Gebäudekomplex das beabsichtigte Ziel des Angriffs gewesen sei. Zugleich fanden die Beobachter nach ihren Besichtigungen und Befragungen keine militärische Präsenz, keine militärische Aktivität und keine Ausrüstung, die das Einkaufszentrum zu einem militärischen Ziel hätte machen können.
Das ist für die rechtliche Beurteilung wichtiger als die bloße Tatsache, dass Zivilisten starben.
Im Krieg kann auch ein rechtmäßiger Angriff auf ein militärisches Ziel Zivilisten treffen. Nicht jeder zivile Tote beweist deshalb automatisch ein Kriegsverbrechen. Erforderlich ist eine Prüfung: Gab es ein militärisches Ziel? Wurde zwischen militärischen und zivilen Objekten unterschieden? Waren die erwarteten zivilen Schäden im Verhältnis zum konkreten militärischen Vorteil unverhältnismäßig? Wurden alle praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen?
Bei der „Sonnengalerie“ fehlt nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand bereits der Ausgangspunkt für einen rechtmäßigen Angriff: Es ist kein militärisches Ziel erkennbar.
Wann ein Einkaufszentrum seinen Schutz verlieren könnte
Das humanitäre Völkerrecht schützt zivile Objekte. Ein Einkaufszentrum bleibt geschützt, solange es nicht aufgrund seiner Beschaffenheit, seines Standorts, seiner Zweckbestimmung oder seiner tatsächlichen Nutzung wirksam zu militärischen Handlungen beiträgt und seine Zerstörung einen eindeutigen militärischen Vorteil verspricht.
Einzelne Beispiele zeigen, wie eng diese Ausnahme ist:
- Würde ein Teil eines Gebäudes tatsächlich als militärische Kommandostelle oder Waffenlager verwendet, könnte dieser konkret militärisch genutzte Teil unter Umständen zum Ziel werden.
- Die bloße Anwesenheit eines Soldaten beim privaten Einkauf verwandelt ein volles Einkaufszentrum nicht in ein militärisches Objekt.
- Die Nähe zu einer Fabrik, Straße oder anderen Infrastruktur genügt ebenfalls nicht.
- Behauptungen über eine militärische Nutzung müssen anhand überprüfbarer Tatsachen bewertet werden; eine nachträgliche pauschale Erklärung reicht nicht.
Für den Komplex in Krywyj Rih haben die UN-Beobachter keine entsprechende Nutzung festgestellt. Russland hat öffentlich bislang keine überprüfbaren Informationen vorgelegt, die das Einkaufszentrum zu einem militärischen Ziel machen würden.
Warum der Verdacht eines Kriegsverbrechens so stark ist
Das Erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen verpflichtet die Konfliktparteien, jederzeit zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen und militärischen Objekten zu unterscheiden. Angriffe dürfen ausschließlich gegen militärische Ziele gerichtet werden. Zudem müssen Angreifer alles praktisch Mögliche tun, um Ziel und militärischen Charakter zu überprüfen und zivile Schäden zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren.
Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nennt das vorsätzliche Richten von Angriffen gegen Zivilpersonen sowie gegen zivile Objekte ausdrücklich als Kriegsverbrechen.
Für eine strafrechtliche Verurteilung müsste einem konkreten Täter nachgewiesen werden, dass er das zivile Ziel kannte und den Angriff dennoch befahl, ausführte oder unterstützte. Genau hier ist die Untersuchung von Befehlsketten, Zielauswahl, Aufklärungsdaten, Flugrouten und Kommunikation entscheidend.
Die öffentlich bekannten Indizien sind erheblich:
- Das Einkaufszentrum war geöffnet und erkennbar zivil genutzt.
- Der Angriff erfolgte am Freitagnachmittag zu einer Zeit mit starkem Besucherandrang.
- Zwei steuerbare Langstreckendrohnen trafen im Abstand von rund 30 Minuten dasselbe Gebäude.
- Die UN fand keine militärische Präsenz oder Aktivität am Ziel.
- Die zweite Drohne wurde eingesetzt, nachdem die Folgen des ersten Angriffs bekannt sein mussten und Rettungskräfte am Ort arbeiteten.
- Russland legte keine konkrete militärische Begründung für den Angriff vor.
Diese Tatsachen ersetzen kein Strafurteil. Sie begründen aber mehr als nur einen vagen Verdacht. Nach dem derzeitigen Stand spricht viel für einen vorsätzlichen Angriff auf ein ziviles Objekt. Sollte sich dies in einem gerichtlichen Verfahren bestätigen, wäre der Angriff ein Kriegsverbrechen.
Die zweite Drohne und der Schutz der Helfer
Rettungskräfte sind nicht automatisch in jeder denkbaren Situation durch denselben Sonderstatus geschützt. Feuerwehrleute und Zivilschutzpersonal genießen jedoch als Zivilpersonen Schutz; medizinisches Personal und medizinische Transporte besitzen darüber hinaus besonderen Schutz. Sie dürfen nicht angegriffen werden, solange sie ihre humanitären Aufgaben erfüllen.
Auch ohne den Nachweis, dass die zweite Drohne ausschließlich auf Rettungskräfte zielte, war deren Anwesenheit nach dem ersten Einschlag vorhersehbar. Wer ein brennendes Einkaufszentrum ein zweites Mal angreift, muss damit rechnen, Menschen zu treffen, die Verletzte bergen.
Sollte nachgewiesen werden, dass die Pause bewusst gewählt wurde, um Helfer am Ort zu sammeln und dann anzugreifen, wäre dies ein zusätzliches, besonders schwerwiegendes Kriegsverbrechen. Der gegenwärtige öffentliche Beweisstand erlaubt diese Schlussfolgerung als dringenden Ermittlungsansatz, aber noch nicht als rechtskräftig festgestellte Tatsache.
Die Luftalarmfrage ändert nichts am Schutz des Einkaufszentrums
Nach dem Angriff leiteten ukrainische Ermittler auch ein Verfahren gegen Verantwortliche des im Einkaufszentrum betriebenen Supermarkts ein. Der Vorwurf: Das Geschäft soll trotz Luftalarms geöffnet geblieben sein. Zwischen der Warnung und dem ersten Einschlag sollen ungefähr 20 Minuten gelegen haben. Untersucht wird außerdem, ob Beschäftigte und Kunden rechtzeitig informiert wurden, ob eine Evakuierung angeordnet wurde und ob Schutzraumtüren blockiert waren.
Diese Fragen sind berechtigt. Betreiber eines großen Geschäfts haben mitten im Krieg Pflichten gegenüber Beschäftigten und Kunden. Versäumte Evakuierungen könnten die Zahl der Opfer erhöht haben und müssen unabhängig untersucht werden.
Sie entlasten jedoch den Angreifer nicht.
Ein Luftalarm macht die Menschen, die ein Gebäude nicht rechtzeitig verlassen, nicht zu militärischen Zielen. Fahrlässigkeit eines Geschäftsbetreibers erteilt Russland keine Erlaubnis, das Geschäft anzugreifen. Zwischen einer möglichen ukrainischen Verletzung von Sicherheitsvorschriften und dem russischen Angriff bestehen zwei getrennte Verantwortungsbereiche.
Die Ursache der Explosionen waren nicht geöffnete Ladentüren oder ein versperrter Schutzraum. Es waren russische Drohnen.
Mindestens 16 Tote – und unterschiedliche Zahlen
Die Opferzahlen wurden in den ersten Stunden und Tagen mehrfach korrigiert. Das ist bei großen Trümmerlagen nicht ungewöhnlich: Verwundete werden in verschiedene Kliniken gebracht, Menschen zunächst als vermisst gemeldet und später identifiziert, Mehrfachzählungen müssen bereinigt werden.
Die UN nannte am 22. August mindestens 16 getötete und 128 verletzte Zivilisten, darunter mindestens 23 verletzte Kinder. Der ukrainische Katastrophenschutz berichtete am 25. August von 16 bestätigten Toten und 136 Verletzten, darunter 26 Kinder. Andere ukrainische Zwischenmeldungen nannten bis zu 140 Verletzte.
Beim Abschluss der Bergungsarbeiten waren drei Menschen, darunter ein Kind, noch vermisst. Ermittler hatten mögliche Übereinstimmungen zwischen DNA-Proben von Angehörigen und gefundenen menschlichen Überresten festgestellt. Bis zum Redaktionsstand dieses Artikels ließ sich keine belastbare öffentliche Abschlussmeldung finden, die eine endgültig höhere Zahl bestätigte.
KIVOZ verwendet deshalb die letzte eindeutig bestätigte Mindestzahl: 16 Tote und mindestens 136 Verletzte, darunter 26 Kinder.
Was Russland dazu sagt – und was nicht
Die russische Regierung bestreitet generell, absichtlich Zivilisten anzugreifen. Für den Doppelangriff auf die „Sonnengalerie“ ließ sich jedoch keine konkrete russische Darstellung finden, die ein militärisches Ziel im Einkaufszentrum benannt und mit überprüfbaren Belegen unterlegt hätte.
Ein allgemeines Dementi beantwortet die entscheidenden Fragen nicht:
Warum trafen zwei russische Drohnen dasselbe geöffnete Einkaufszentrum? Welche Zielinformationen lagen den Verantwortlichen vor? Wer gab die Koordinaten frei? Welche Maßnahmen sollten Zivilisten schützen? Warum erfolgte ein zweiter Angriff, nachdem Rettungskräfte eingetroffen waren?
Solange Russland hierzu keine nachvollziehbaren Informationen vorlegt, steht seiner pauschalen Behauptung die konkrete Untersuchung der Vereinten Nationen gegenüber.
Ein Angriff in einem immer tödlicheren Jahr
Der Angriff von Krywyj Rih war kein isoliertes Ereignis in einem ansonsten abklingenden Krieg.
Nach Angaben der UN wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 mindestens 12.477 zivile Opfer verifiziert: 1.839 Tote und 10.638 Verletzte. Das waren 44 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und mehr als doppelt so viele wie in den ersten sieben Monaten 2024.
Die Zahlen erklären nicht jeden einzelnen Angriff. Sie zeigen aber, dass die Gefährdung der ukrainischen Zivilbevölkerung deutlich zunimmt. Langstreckendrohnen, Raketen und Gleitbomben treffen Städte weit hinter der Front. Einkaufszentren, Wohnhäuser, Krankenhäuser, Bahnhöfe und Energieanlagen werden zu Orten, an denen der Alltag jederzeit enden kann.
Wer könnte zur Verantwortung gezogen werden?
Die Ukraine ist seit dem 1. Januar 2025 Vertragsstaat des Römischen Statuts. Unabhängig davon hatte sie die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für auf ihrem Gebiet begangene Verbrechen bereits zuvor anerkannt. Der Gerichtshof kann daher mutmaßliche Kriegsverbrechen in der Ukraine untersuchen, auch wenn Russland selbst kein Vertragsstaat ist.
Mögliche Verantwortung beginnt bei Personen, die das Ziel auswählten und den Angriff ausführten. Sie kann sich aber auf diejenigen erstrecken, die Befehle erteilten, Angriffspläne genehmigten oder trotz tatsächlicher Befehlsgewalt Verbrechen nicht verhinderten oder bestraften.
Für eine Anklage müssten Ermittler unter anderem klären:
- von welchem Ort die Drohnen gestartet wurden;
- welche russische Einheit sie einsetzte;
- wie die Zielkoordinaten bestimmt wurden;
- welche Aufklärungsinformationen vorlagen;
- ob der zweite Start beziehungsweise Anflug nach Auswertung des ersten Einschlags angeordnet wurde;
- welche Personen innerhalb der Befehlskette Kenntnis von Ziel und ziviler Nutzung hatten.
Öffentlich ist diese individuelle Zuordnung bislang nicht möglich. Die strafrechtliche Verantwortung darf deshalb nicht bestimmten namentlich nicht belegten Soldaten oder Befehlshabern zugeschrieben werden. Das ändert nichts an der dokumentierten Herkunft des Angriffs und am Verdacht, dass die Tat selbst ein Kriegsverbrechen war.
Der letzte Anruf blieb unbeantwortet
Große Kriegsverbrechen werden häufig durch Zahlen erinnert: zwei Drohnen, 30 Minuten Abstand, 16 Tote, 136 Verletzte, 26 Kinder.
Diese Zahlen sind notwendig, aber unvollständig.
Sie sagen nicht, dass eine Mutter vor einem zerstörten Einkaufszentrum auf ihre einzige Tochter wartete. Sie erzählen nicht, dass Freunde immer wieder auf Tinas Namen in ihrer Kontaktliste tippten und hofften, sie würde doch noch abnehmen. Sie erklären nicht, dass Kunden sie fast 15 Jahre lang als die freundliche Frau aus dem Gewürzladen kannten.
Die militärische Logik eines rechtmäßigen Angriffs beginnt mit einem militärischen Ziel. In der „Sonnengalerie“ fanden die UN-Beobachter keines.
Sie fanden ein geöffnetes Einkaufszentrum voller Zivilisten.
Russland traf es zweimal.
Quellen und weiterführende Dokumente
- UN-Menschenrechtsbeobachtungsmission: Russian attack strikes shopping centre full of civilians, 22. August 2026
- Reuters: Russian “double-tap” strike on shopping centre kills 16 and wounds 130
- Ukrainska Pravda: Zwei Angriffe auf das Einkaufszentrum, 22. August 2026
- Ukrainska Pravda: Abschluss der Bergungsarbeiten und aktualisierte Opferzahlen, 25. August 2026
- Suspilne Dnipro: Erinnerung an Tina Kozakewytsch, 29. August 2026
- Kyiv Independent: Ermittlungen zu unterlassener Evakuierung des Supermarkts
- IKRK: Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen, Artikel 48, 51, 52 und 57
- Internationaler Strafgerichtshof: Römisches Statut, insbesondere Artikel 8
Bildnachweis
KI-generiertes Symbolbild / OpenAI. Das Bild zeigt weder das reale Einkaufszentrum „Soniachna Halereia“ noch Opfer oder den tatsächlichen Tatort. Es illustriert die Zerstörung eines zivilen Einkaufsortes und die Gefahr für eintreffende Rettungskräfte. Generiert am 17. September 2026.
Redaktioneller Hinweis
Die Bezeichnung als mutmaßliches Kriegsverbrechen ist eine rechtliche Einordnung auf Grundlage des bislang dokumentierten Sachverhalts und der vorläufigen Feststellungen der UN-Menschenrechtsbeobachtungsmission. Ein rechtskräftiges Urteil zum Angriff liegt nicht vor. Angaben über die gezielte Absicht, mit dem zweiten Angriff speziell Rettungskräfte zu treffen, werden als ukrainische Anschuldigung gekennzeichnet. Die bestätigten Opferzahlen können sich durch laufende Identifizierungen noch ändern.
Quellen
- UN-Menschenrechtsbeobachtungsmission – Russian attack strikes shopping centre full of civilians
- Reuters – Russian double-tap strike on shopping centre kills 16 and wounds 130
- Ukrainska Pravda – Zwei Angriffe auf das Einkaufszentrum
- Ukrainska Pravda – Abschluss der Bergungsarbeiten und aktualisierte Opferzahlen
- Suspilne Dnipro – Erinnerung an Tina Kozakewytsch
- Kyiv Independent – Ermittlungen zu unterlassener Evakuierung
- IKRK – Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen
- Internationaler Strafgerichtshof – Römisches Statut
Redaktioneller Hinweis: Recherche- und Zahlenstand: 17.09.2026. KIVOZ verwendet die letzte eindeutig bestätigte Mindestzahl des ukrainischen Katastrophenschutzes vom 25.08.2026: 16 Tote und mindestens 136 Verletzte, darunter 26 Kinder. Drei Vermisste waren Gegenstand laufender DNA-Identifizierung; eine abschließende höhere Zahl war öffentlich nicht belastbar bestätigt. Die rechtliche Einordnung trennt UN-Feststellungen, ukrainische Vorwürfe und eine noch ausstehende gerichtliche Entscheidung.
