Zum Inhalt springen
KIVOZ · Nachrichten auf Faktenbasis
Aktuell
Faktencheck

Faktencheck: Hat die EU ihre Russland-Sanktionen gelockert?

Die EU streicht Alischer Usmanow und Michail Fridman von ihrer Sanktionsliste. Gleichzeitig verlängert sie die Maßnahmen gegen rund 3.000 andere Personen und Organisationen für drei Jahre. Von einer allgemeinen Lockerung kann keine Rede sein.

Ausgangsbehauptung: Nach der Streichung der Milliardäre Alischer Usmanow und Michail Fridman von der EU-Sanktionsliste wird in der politischen Debatte der Eindruck erweckt, die Europäische Union lockere ihre Russland-Sanktionen insgesamt.

Urteil: verkürzt/irreführend.

Richtig ist: Die EU hat Usmanow und Fridman von der Liste personenbezogener Sanktionen gestrichen. Falsch wäre daraus zu schließen, das gesamte Sanktionsregime werde zurückgefahren. Im selben Kompromiss wurden die Maßnahmen gegen ungefähr 3.000 andere gelistete Personen und Organisationen verlängert – und zwar für drei Jahre statt der bisher üblichen sechs Monate.

Was genau beschlossen wurde

EU-Sanktionen gegen gelistete Personen umfassen typischerweise Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten und Verbote, ihnen wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Für Verlängerungen ist Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten erforderlich.

Frankreich setzte sich nach Reuters-Angaben für die Streichung Usmanows ein, Luxemburg für Fridman. Lettland widersetzte sich dem zunächst, enthielt sich schließlich aber, wodurch der Kompromiss möglich wurde. Die übrigen Einträge wurden für drei Jahre erneuert.

Warum die beiden Streichungen trotzdem politisch relevant sind

Dass das Sanktionsregime insgesamt fortbesteht, macht die beiden Entscheidungen nicht bedeutungslos. Sanktionen sollen politischen und wirtschaftlichen Druck erzeugen; prominente Delistings können deshalb Signalwirkung haben. Der ukrainische Außenminister Andrii Sybiha kritisierte die Entscheidung scharf und forderte nationale Maßnahmen gegen die beiden Männer.

Gleichzeitig müssen Sanktionen rechtlich belastbar sein. Gelistete Personen können vor europäischen Gerichten klagen. Die EU muss deshalb konkrete Begründungen regelmäßig aktualisieren. Ein System, das gerichtlicher Prüfung nicht standhält, wäre politisch zwar hart formuliert, praktisch aber schwach.

Drei Jahre statt sechs Monate

Der wichtigste Gegenpunkt zur Lockerungsbehauptung ist die Laufzeit. Die übrigen personenbezogenen Sanktionen wurden nicht nur verlängert, sondern deutlich langfristiger abgesichert. Das reduziert die Zahl wiederkehrender Einstimmigkeitskrisen, bei denen einzelne Mitgliedstaaten die gesamte Verlängerung blockieren können.

Allerdings betrifft dieser Beschluss nicht automatisch jede andere Kategorie von Russland-Sanktionen. Handelsbeschränkungen, sektorale Maßnahmen und einzelne Pakete folgen teilweise anderen Rechtsakten und Verlängerungszyklen. Wer von den Russland-Sanktionen als einem einzigen Schalter spricht, vereinfacht deshalb zu stark.

Fazit

Die EU hat zwei prominente Personen von einer Sanktionsliste gestrichen. Das ist eine reale Lockerung für diese beiden Fälle. Zugleich wurden Maßnahmen gegen ungefähr 3.000 andere Personen und Organisationen für drei Jahre verlängert. Die pauschale Aussage, die EU lockere ihre Russland-Sanktionen, ist daher irreführend.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Stand: 25. September 2026, 08:55 Uhr MESZ. Der Check bezieht sich auf personenbezogene EU-Sanktionen; andere sektorale Russland-Sanktionen folgen eigenen Rechtsakten.