Zum Inhalt springen
KIVOZ · Nachrichten auf Faktenbasis
Aktuell
Analyse

Vom antifaschistischen Staatsmythos zu AfD-Hochburgen: Der verdrängte Rassismus der DDR und seine langen Schatten

Die DDR erklärte Rassismus offiziell für überwunden. Doch Vertragsarbeiter wurden segregiert, diskriminiert und angegriffen, rechte Gewalt wurde häufig verschwiegen. Heute erzielt die AfD in Ostdeutschland Rekordergebnisse. Eine direkte Kausallinie gibt es nicht – aber historische Leerstellen, Transformationsbrüche und heutige völkische Politik greifen ineinander.

Aktualisierung/Korrektur: Erstveröffentlichung 17.08.2026. Rechtliche Präzisierung: Die AfD-Bundespartei wird nach dem Eilbeschluss des VG Köln vom 26.02.2026 derzeit nicht als gesichert rechtsextremistisch behandelt; mehrere Landesverbände, darunter Sachsen-Anhalt, sind weiterhin entsprechend eingestuft. Historische Kontinuitäten werden ausdrücklich nicht als monokausale Erklärung heutiger Wahlergebnisse dargestellt.
Zwei vietnamesische Vertragsarbeiter bei Arbeiten im Tagebau Jänschwalde in der DDR im Jahr 1982.

Die DDR verstand sich als antifaschistischer Staat. Rassismus, so die offizielle Erzählung, gehörte zum kapitalistischen Westen und zur überwundenen Vergangenheit des Nationalsozialismus. Erich Honecker erklärte 1978 sogar, der Rassismus sei in der DDR mit der Wurzel ausgerottet. Heute ist diese Selbstbeschreibung historisch nicht mehr haltbar.

Vertragsarbeiter aus Vietnam, Mosambik, Kuba, Angola oder Algerien lebten häufig getrennt von der Mehrheitsgesellschaft, arbeiteten unter besonderen Regeln und waren immer wieder rassistischen Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt. Rechtsextreme Jugendkulturen existierten ebenso wie nationalistische und antisemitische Einstellungen. Viele Vorfälle wurden nicht öffentlich diskutiert, sondern administrativ behandelt, umgedeutet oder verschwiegen.

Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR erreicht die AfD gerade in den ostdeutschen Ländern ihre höchsten Wahlergebnisse. Bei der Bundestagswahl 2025 kam sie bundesweit auf 20,8 Prozent der Zweitstimmen und verdoppelte damit ihr Ergebnis von 2021 nahezu. In Thüringen wurde sie bei der Landtagswahl 2024 mit 32,8 Prozent stärkste Kraft, in Sachsen erreichte sie 30,6 Prozent, in Brandenburg 29,2 Prozent.

Ist das eine späte Folge der DDR? Die kurze Antwort lautet: teilweise möglicherweise – aber niemals allein. Wer aus dem Rassismus der DDR eine gerade Linie zur AfD zieht, macht Geschichte zu einfach. Wer umgekehrt behauptet, die DDR habe mit dem heutigen Rechtsextremismus überhaupt nichts zu tun, ignoriert eine inzwischen gut dokumentierte Vorgeschichte.

Der große Widerspruch: Antifaschismus ohne offene Rassismusdebatte

Der antifaschistische Gründungsmythos der DDR hatte eine reale politische Funktion. Der Staat positionierte sich gegen den Nationalsozialismus, unterstützte antikoloniale Bewegungen und inszenierte internationale Solidarität mit sozialistischen und postkolonialen Staaten. Daraus entstand jedoch ein Problem: Wenn der Staat Rassismus definitionsgemäß überwunden hatte, konnte rassistische Diskriminierung innerhalb der eigenen Gesellschaft kaum als strukturelles Problem benannt werden.

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beschreibt diese Spannung deutlich: Die DDR präsentierte die sogenannte Völkerfreundschaft als Gegenmodell zum rassistischen Westen, während Diskriminierungen und xenophobe Einstellungen im Alltag fortbestanden. Rassismus wurde damit nicht nur moralisch verurteilt, sondern politisch externalisiert. Er sollte anderswo existieren, nicht im eigenen Staat.

Das erschwerte eine öffentliche Auseinandersetzung. Rassistische Vorfälle waren nicht bloß gesellschaftlich peinlich, sondern widersprachen der offiziellen Legitimation des Systems. Entsprechend groß war der Anreiz für Behörden und Medien, Konflikte als Rowdytum, private Auseinandersetzungen oder gewöhnliche Kriminalität zu behandeln.

Vertragsarbeiter: gebraucht, aber nicht zur Integration vorgesehen

Seit den 1960er-Jahren schloss die DDR Abkommen über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Zunächst kamen Menschen aus europäischen sozialistischen Staaten, später zunehmend aus Algerien, Kuba, Mosambik, Vietnam, Angola, China und Nordkorea. Ende der DDR lebten weit über 90.000 Vertragsarbeiter im Land.

Sie sollten Arbeitskräftemangel ausgleichen und zugleich als Ausdruck sozialistischer Solidarität gelten. Integration war jedoch ausdrücklich nicht das Ziel. Viele lebten in Wohnheimen, getrennt von der einheimischen Bevölkerung. Private Kontakte wurden kontrolliert, Beziehungen und Eheschließungen konnten an staatlichen Vorgaben scheitern. Vertragsarbeiterinnen waren zeitweise Regelungen ausgesetzt, die Schwangerschaft mit Abbruch oder Rückkehr ins Herkunftsland verknüpften.

Auch wirtschaftlich bestanden Machtungleichgewichte. Vertragsarbeiter verrichteten häufig schwere, monotone oder gefährliche Arbeiten. Ein Teil der Löhne mosambikanischer Beschäftigter wurde zur Tilgung staatlicher Schulden Mosambiks einbehalten – ein Konflikt, dessen Folgen Betroffene bis heute beschäftigen.

Diese Politik war nicht identisch mit einer biologisch-rassistischen Staatsdoktrin. Aber sie schuf eine institutionelle Ordnung, in der Menschen nach Herkunft getrennt behandelt, ihre Bleibeperspektiven begrenzt und gesellschaftliche Kontakte erschwert wurden. Das konnte vorhandene Vorurteile verstärken.

Erfurt 1975: Rassistische Gewalt, die offiziell kaum existierte

Vom 10. bis 13. August 1975 wurden in Erfurt algerische Arbeitsmigranten angegriffen und durch die Innenstadt gejagt. Die Bundeszentrale für politische Bildung spricht ausdrücklich von rassistischen Ausschreitungen und davon, dass die Ereignisse in der DDR offiziell verschwiegen wurden.

Die Gewalt war kein Einzelfall. Historische Forschungen und nach 1990 zugängliche Akten dokumentieren zahlreiche Angriffe auf ausländische Beschäftigte und Wohnheime. Der Historiker Harry Waibel identifizierte nach eigenen Angaben mehr als 700 rassistische Angriffe in der Geschichte der DDR, darunter fast 40 Angriffe auf Migrantenwohnheime. Über die genaue Gesamtzahl wird wissenschaftlich weiter diskutiert; unstrittig ist aber, dass die offizielle Darstellung einer rassismusfreien DDR mit den archivalischen Befunden nicht vereinbar ist.

Merseburg 1979: Zwei Kubaner sterben

Vier Jahre nach Erfurt kam es in Merseburg zu schweren Auseinandersetzungen zwischen DDR-Bürgern und kubanischen Vertragsarbeitern. Zwei Kubaner, Delfin Guerra und Raúl Garcia Paret, kamen ums Leben. Quellen rekonstruieren, dass Kubaner in die Saale getrieben und mit Steinen und Flaschen beworfen wurden. Zu einer strafrechtlichen Aufarbeitung, die den Vorgang als rassistische Gewalt öffentlich sichtbar gemacht hätte, kam es nicht.

Auch hier zeigt sich das Muster: Nicht nur die Tat selbst ist historisch relevant, sondern der Umgang des Staates damit. Wo öffentliche Debatte, freie Presse und unabhängige Zivilgesellschaft fehlen, können gesellschaftliche Probleme administrativ unsichtbar gemacht werden.

Die rechte Szene war ebenfalls real

Spätestens in den 1980er-Jahren existierte in der DDR eine sichtbare rechte Skinhead- und Neonaziszene. Hakenkreuzschmierereien, antisemitische Propaganda und Gewalt gegen Punks, Migranten und andere als Gegner betrachtete Gruppen waren dokumentiert. Der Angriff rechter Skinheads auf Besucher eines Konzerts in der Ostberliner Zionskirche im Oktober 1987 machte das Problem schlagartig sichtbarer.

Eine Untersuchung des Leipziger Zentralinstituts für Jugendforschung von 1988 zeigte zudem Einstellungen, die nicht zum offiziellen Selbstbild passten: Jeweils elf Prozent der Befragten stimmten Aussagen zu, wonach Deutsche historisch besonders überlegen gewesen seien beziehungsweise der Faschismus auch gute Seiten gehabt habe. Unter Lehrlingen lagen manche Zustimmungswerte noch höher.

Die DDR war also weder ein flächendeckend rechtsextremes Gemeinwesen noch eine rassismusfreie Gesellschaft. Sie war ein autoritärer Staat, der bestimmte Formen von Rassismus ideologisch leugnete, gleichzeitig aber gesellschaftliche Vorurteile, Segregation und rechte Milieus nicht beseitigte.

1990 war kein historischer Nullpunkt

Nach dem Zusammenbruch der DDR änderten sich die Bedingungen radikal. Betriebe brachen weg, ganze Berufsbiografien wurden entwertet, Hunderttausende verloren Arbeit, junge und gut ausgebildete Menschen wanderten ab. Gleichzeitig verloren viele Vertragsarbeiter ihren Arbeitsplatz und ihre aufenthaltsrechtliche Sicherheit.

Die rassistischen Ausschreitungen von Hoyerswerda 1991 und Rostock-Lichtenhagen 1992 fanden bereits im vereinigten Deutschland statt. Es wäre deshalb historisch falsch, sie einfach der DDR zuzuschlagen. Zu ihrer Entstehung gehörten auch die chaotische Transformation, Versagen staatlicher Stellen, eine bundesweite aufgeheizte Asyldebatte und die Mobilisierung durch rechtsextreme Netzwerke, darunter Akteure aus Westdeutschland.

Dennoch fiel die Gewalt nicht in einen gesellschaftlich vollkommen leeren Raum. Erfahrungen von Segregation, staatlichem Schweigen über Rassismus und vorhandene rechte Jugendmilieus verschwanden nicht am 3. Oktober 1990.

Und heute? Die AfD ist im Osten besonders stark

Die AfD hat sich seit ihrer Gründung 2013 von einer eurokritischen Partei zu einer Partei entwickelt, deren öffentliches Profil stark von nationalistischen, migrationsfeindlichen und in Teilen rechtsextremen Positionen geprägt ist. Ihre größten Wahlerfolge erzielt sie in Ostdeutschland.

Bei der Bundestagswahl 2025 erreichte sie bundesweit 20,8 Prozent. In den ostdeutschen Ländern lag sie deutlich darüber. Schon 2024 war sie in Thüringen mit 32,8 Prozent stärkste Partei geworden; in Sachsen erreichte sie 30,6 Prozent, in Brandenburg 29,2 Prozent.

Zur aktuellen Einstufung ist Präzision notwendig: Die AfD-Bundespartei darf seit einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und behandelt werden. Sie wird auf Bundesebene derzeit weiter als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt. Das Gericht sah einen starken Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen, hielt die Belege im Eilverfahren aber nicht für ausreichend, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei mit der erforderlichen Gewissheit festzustellen.

Anders ist die Lage bei mehreren Landesverbänden. Die AfD in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wird von den jeweiligen Landesverfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Für Sachsen-Anhalt begründet der Verfassungsschutz dies unter anderem mit einem ethnopluralistischen, völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff sowie zahlreichen rassistischen, muslimfeindlichen und antisemitischen Äußerungen von Funktionsträgern.

Der entscheidende Berührungspunkt: Wer gehört zum „Volk“?

Hier liegt ein inhaltlicher Berührungspunkt zur Geschichte, ohne dass daraus eine direkte Organisationskontinuität folgt. In der DDR wurden ausländische Beschäftigte offiziell als „Freunde“ und Angehörige sozialistischer Bruderstaaten gefeiert – gleichzeitig blieb ihre Zugehörigkeit meist temporär. Sie sollten arbeiten, aber vielfach nicht dauerhaft Teil der Gesellschaft werden.

Die heutige AfD argumentiert unter völlig anderen historischen und politischen Bedingungen. Die Partei weist den Vorwurf zurück, sie wolle deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte rechtlich abwerten, und erklärt in eigenen Beschlüssen, Staatsbürger seien unabhängig von ethnischer Herkunft Teil des deutschen Staatsvolks. Gleichzeitig dokumentieren Verfassungsschutzbehörden gerade in ostdeutschen Landesverbänden Äußerungen und politische Konzepte, die Zugehörigkeit ethnisch-kulturell definieren und Menschen mit Migrationsgeschichte sprachlich ausgrenzen.

Der Konflikt dreht sich damit erneut um eine Grundfrage: Ist Zugehörigkeit primär eine Frage gleicher staatsbürgerlicher Rechte – oder wird sie zusätzlich an Herkunft, Abstammung und kulturelle Homogenität gebunden?

Warum die DDR allein den AfD-Erfolg nicht erklärt

Eine historische Kontinuität ist keine vollständige Wahlanalyse. Neuere Forschung betont mehrere Faktoren, die den Erfolg der AfD gerade in Ostdeutschland begünstigen können: ökonomische Nachteile, Entwertungserfahrungen nach 1990, Abwanderung, Alterung, geringere Parteibindung, schwächere Organisationsstrukturen etablierter Parteien und geringeres Vertrauen in staatliche Institutionen.

Auch die These, hohe Migration vor Ort erkläre automatisch hohe AfD-Werte, trägt empirisch nicht. Eine aktuelle DIW-Analyse kommt für Ostdeutschland zu dem Befund, dass die AfD bei der Bundestagswahl 2025 gerade in Regionen mit vergleichsweise niedrigem Ausländeranteil besonders stark war. Demografische und strukturelle Faktoren spielen eine erhebliche Rolle.

Hinzu kommen bundespolitische Themen: Unzufriedenheit mit Regierungen, Migration und Asyl, Inflation, Energiepreise, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, Misstrauen gegenüber Medien und Institutionen sowie die Kommunikationsstrategie der AfD selbst.

Rassismus ist kein ostdeutscher Wesenszug

Ebenso wichtig ist die Gegenperspektive. Rassismus und Rechtsextremismus sind keine exklusiv ostdeutschen Phänomene. Auch die alte Bundesrepublik kannte rechtsextreme Parteien, rassistische Gewalt und gesellschaftliche Ausgrenzung von Arbeitsmigranten. Nach der Wiedervereinigung wurden Menschen in Mölln, Solingen und anderen westdeutschen Städten Opfer rassistischer Anschläge.

Eine seriöse Analyse darf deshalb nicht aus historischen Problemen eine Kollektivdiagnose über „die Ostdeutschen“ konstruieren. Millionen Ostdeutsche haben sich gegen Rechtsextremismus engagiert, Migranten unterstützt, demokratische Institutionen aufgebaut und die SED-Diktatur selbst zu Fall gebracht.

Der relevante Unterschied liegt nicht in einem angeblichen ostdeutschen Charakter, sondern in unterschiedlichen historischen Erfahrungen, Institutionen und Transformationsverläufen.

Die lange Schattenseite des Schweigens

Der möglicherweise wichtigste Zusammenhang zwischen DDR-Geschichte und Gegenwart liegt deshalb weniger in einer direkten ideologischen Erbschaft als in einer unvollständigen gesellschaftlichen Aufarbeitung.

Ein Staat, der Rassismus offiziell für abgeschafft erklärt, schafft damit noch keine antirassistische Gesellschaft. Er kann im Gegenteil die Sprache verlieren, mit der Diskriminierung benannt und öffentlich bestritten wird. Wo Konflikte verschwiegen werden, entstehen keine demokratischen Routinen ihrer Bearbeitung.

Nach 1990 kamen neue Brüche hinzu. Die AfD hat diese Erfahrungen nicht geschaffen. Sie ist aber erfolgreich darin, Gefühle von Kontrollverlust, kultureller Bedrohung, Misstrauen und vermeintlicher Fremdbestimmung politisch zu bündeln. In mehreren ostdeutschen Landesverbänden verbindet sich das inzwischen mit einem vom Verfassungsschutz als völkisch und menschenwürdewidrig bewerteten Volksverständnis.

Die Lehre aus der DDR-Geschichte lautet deshalb nicht: Ostdeutschland sei zwangsläufig anfällig für Rechtsextremismus. Sie lautet eher: Rassismus verschwindet nicht dadurch, dass ein Staat ihn für überwunden erklärt. Er muss sichtbar gemacht, gesellschaftlich bestritten und demokratisch bearbeitet werden. Wo das unterbleibt, können alte Muster unter neuen politischen Bedingungen wieder Anschluss finden.

Recherche- und Aktualisierungsstand: 17. August 2026. Die rechtliche Einstufung der AfD-Bundespartei befindet sich weiterhin im gerichtlichen Hauptsacheverfahren. Die Einstufungen einzelner Landesverbände sind davon zu unterscheiden.