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Die Keller wurden zu Gräbern: Russlands Luftangriffe auf Borodjanka

Russische Bomben trafen im März 2022 acht Wohnblocks in Borodjanka. Mindestens 40 Zivilpersonen starben – viele in den Kellern, in denen sie Schutz gesucht hatten.

Das durch einen russischen Luftangriff zerstörte Wohnhaus Nummer 359 an der Zentralna-Straße in Borodjanka am 6. April 2022.

Am Morgen des 2. März 2022 verließ Vadym Zahrebelny mit
seinem Sohn einen Wohnblock im Zentrum von Borodjanka. Seine Mutter,
sein Bruder, dessen Frau und ihre Eltern blieben im Keller. Sie
fürchteten, auf der Straße von russischen Soldaten beschossen zu werden.
Etwa 20 Minuten später traf eine russische Fliegerbombe das Haus Nummer
359. Mindestens 23 Menschen starben dort. Insgesamt trafen russische
Luftangriffe am 1. und 2. März acht Wohnblocks, in denen mehr als 600
Familien gelebt hatten. Amnesty International dokumentierte mindestens
40 getötete Zivilpersonen und bewertete die Angriffe als wahllos
beziehungsweise unverhältnismäßig – und damit als mutmaßliche
Kriegsverbrechen.

Zwanzig Minuten

Vadym Zahrebelny stand vor einer Entscheidung, für die es keine
sichere Möglichkeit mehr gab.

Russische Truppen waren in den Ort nordwestlich von Kyiv
vorgedrungen. Militärfahrzeuge bewegten sich durch die Straßen. Aus
Wohngebieten wurde geschossen. Bewohner berichteten, dass russische
Soldaten auf Menschen im Freien feuerten. Gleichzeitig waren in der
Nacht zuvor bereits mehrstöckige Häuser bombardiert worden.

Auf der Straße drohte der Beschuss. In den Häusern drohten die
Bomben.

Zahrebelny, seine Frau und seine Kinder hatten zunächst im Keller des
Hauses Nummer 359 an der Zentralna-Straße Schutz gesucht. Seine eigene
Wohnung befand sich im Nachbarhaus Nummer 353, doch dessen Keller war
feucht und in schlechtem Zustand. Drei Nächte harrte die Familie im
anderen Gebäude aus.

Am Morgen des 2. März beschloss Zahrebelny, mit seiner Frau und den
Kindern zu einer nahe gelegenen Schule zu gehen. Sie verließen das Haus
kurz nach sieben Uhr. Fünf Angehörige blieben zurück: seine Mutter
Lydia, sein Bruder Volodymyr, dessen Frau Yulia sowie deren Eltern Lubov
und Leonid Hurbanov. Sie hielten den Keller für weniger gefährlich als
die Straße.

Etwa 20 Minuten später schlug die Bombe ein.

Der mittlere Teil des neunstöckigen Gebäudes brach bis in den Keller
zusammen. Mindestens 23 Menschen wurden unter den Trümmern getötet. Alle
waren nach der Untersuchung von Amnesty International Zivilpersonen aus
den Häusern 359 oder 353.

Wenig später wurde auch Haus 353 getroffen.

Ein Ort auf Russlands Weg
nach Kyiv

Borodjanka liegt rund 60 Kilometer nordwestlich von Kyiv an einer der
Straßen, über die russische Verbände nach Beginn des Großangriffs am 24.
Februar 2022 auf die ukrainische Hauptstadt vorrückten.

Der Ort wurde dadurch früh zum Kampfgebiet. Russische Panzer und
gepanzerte Fahrzeuge fuhren durch die Hauptstraßen. Ukrainische Kräfte
und bewaffnete Unterstützer versuchten, den Vormarsch zu behindern. Ende
Februar und Anfang März wechselten Beschuss, Luftangriffe und Gefechte
einander ab. Russische Truppen besetzten Borodjanka anschließend bis zu
ihrem Rückzug aus der Region Ende März.

Die Tatsache, dass in und um einen Ort gekämpft wird, hebt den Schutz
seiner Bevölkerung nicht auf. Auch in einem umkämpften Stadtgebiet
dürfen Angriffe nur gegen konkrete militärische Ziele gerichtet werden.
Wohnhäuser bleiben zivile Objekte, solange sie nicht durch ihre Nutzung,
ihren Zweck, ihre Lage oder ihre Beschaffenheit einen wirksamen Beitrag
zu militärischen Handlungen leisten und ihre Zerstörung einen konkreten
und unmittelbaren militärischen Vorteil bietet.

Amnesty International stellte für die acht getroffenen Wohnblocks
keine festen ukrainischen Militärziele in oder unmittelbar bei den
Gebäuden fest. Die Organisation dokumentierte zugleich eine wichtige
Einschränkung: Bewaffnete Personen, die ukrainische Kräfte
unterstützten, sollen zeitweise aus der Nähe einiger Häuser auf
vorbeifahrende russische Fahrzeuge geschossen haben.

Diese Angabe darf weder verschwiegen noch als pauschale
Rechtfertigung missverstanden werden. Ein einzelner Schütze in der Nähe
eines Hauses verwandelt nicht automatisch einen ganzen Straßenzug in ein
militärisches Ziel. Selbst wenn ein konkretes militärisches Ziel
vorhanden ist, bleiben die Angreifer verpflichtet, es zu verifizieren,
die erwarteten zivilen Schäden abzuschätzen, geeignete Waffen und
Angriffswege zu wählen und einen Angriff abzusagen, wenn der zivile
Schaden außer Verhältnis zum erwarteten militärischen Vorteil
stünde.

Die Nacht, in der die
Häuser aufbrachen

Die Angriffe begannen am 1. März.

Russische Flugzeuge bombardierten mehrere Gebäude an der
Zentralna-Straße. Ganze Mittelteile der Wohnblocks stürzten ein. Decken,
Treppenhäuser und Wohnungen wurden übereinandergeschoben. Keller, in
denen sich Menschen vor Artillerie und Schüssen schützen wollten, wurden
zu Fallen.

In Haus Nummer 371 starben nach den Recherchen von Amnesty
International mindestens sieben Menschen. Zu ihnen gehörten der 39 Jahre
alte Chirurg Vitali Smishchuk, seine Frau Tetiana und die vierjährige
Tochter Yeva.

Vitalis Mutter berichtete den Ermittlern der
Menschenrechtsorganisation, ihr Sohn habe den Keller aus Angst vor den
Panzern und Schüssen auf den Straßen nicht verlassen wollen. Gerade der
Raum, den die Familie zum Schutz aufgesucht hatte, wurde beim Einsturz
des mittleren Gebäudeteils zerstört.

Am nächsten Morgen traf es die Häuser 359 und 353.

Zu den Toten in Haus 359 gehörten ganze Familien: ein Fabrikarbeiter,
seine Frau, ihre zwölfjährige Tochter und die Großmutter; ein
Schuldirektor, seine als Ärztin arbeitende Frau und ihr studierender
Sohn; ein älteres Ehepaar; zwei miteinander verwandte Bauarbeiter. Die
Namen in der Amnesty-Dokumentation zeigen, was die Zahl 23 verdeckt:
Nicht 23 anonyme Punkte in einer Statistik verschwanden, sondern
Nachbarschaften und Familienverbände.

Vasyl Yaroshenko befand sich ungefähr 150 Meter von einem anderen
getroffenen Gebäude entfernt, als die Explosion erfolgte. Als er wieder
auf das Haus blickte, fehlte der mittlere Teil – genau dort, wo Bewohner
im Keller Schutz gesucht hatten. Seine Frau Halyna gehörte zu den
Getöteten.

Betonstaub,
Dunkelheit und ein funktionierendes Auto

Dmytro Sadofiev befand sich im sechsten Stock des Hauses 353, als das
Nachbargebäude bombardiert wurde. Er wollte fliehen. Dann traf die
nächste Bombe sein eigenes Haus.

Trümmer begruben ihn. Betonstaub füllte Augen und Mund. Eine
Metalltür lag über ihm. Sadofiev konnte sich dennoch befreien und nach
unten gelangen. Auch Nachbarn mit zwei Kindern erreichten das
Treppenhaus. Ein etwa 80 Jahre alter Mann wurde barfuß aus einem oberen
Stockwerk heruntergebracht.

Vor dem Haus stand ein beschädigtes Auto. Türen und Fenster fehlten,
der Motor sprang jedoch an. Die Überlebenden stiegen ein und verließen
den Ort.

Andere konnten nicht fliehen. Die Mitte von Haus 359 war nicht nur
beschädigt, sondern bis auf einen Trümmerberg zusammengestürzt. Während
der russischen Besatzung war eine systematische Bergung kaum möglich.
Die ukrainische Wiederaufbauagentur erklärt, die Besatzungskräfte hätten
Rettungsarbeiten verhindert; vollständig geräumt werden konnte der Ort
erst nach dem russischen Rückzug.

Diese Aussage stammt von einer ukrainischen staatlichen Stelle.
Unabhängig davon bestätigen die von Amnesty International gesammelten
Zeugenaussagen die zugrunde liegende Lage: Bewohner fürchteten Schüsse
im Freien, Straßen waren durch russische Truppen kontrolliert, und
schwere Kämpfe sowie die Besatzung verhinderten schnelle Hilfe.

Wie die Angriffe
rekonstruiert wurden

Amnesty International untersuchte die Vorgänge nach dem russischen
Rückzug zwölf Tage lang vor Ort. Die Organisation sprach in Borodjanka
und weiteren Orten der Region mit Betroffenen, Angehörigen und Zeugen.
Für die Luftangriffe auf die acht Wohnhäuser wurden 39 Personen befragt,
die den Beschuss selbst erlebt hatten oder aus erster Hand vom Tod ihrer
Angehörigen und Nachbarn wussten.

Die Ermittler besichtigten die Ruinen, verglichen Schadensbilder,
werteten Fotos, Videos und Satellitenaufnahmen aus und ordneten die
Aussagen den einzelnen Gebäuden zu. Die Luftangriffe ließen sich dadurch
zeitlich und räumlich rekonstruieren.

Das Ergebnis: Am 1. und 2. März trafen russische Luftangriffe acht
mehrstöckige Wohngebäude, in denen zuvor mehr als 600 Familien gelebt
hatten. Mindestens 40 Bewohner starben. Die tatsächliche Zahl kann höher
liegen; insbesondere während Besatzung, Flucht und später Bergung
blieben Menschen vermisst oder konnten nicht sofort identifiziert
werden.

Die Opferzahlen verschiedener Untersuchungen sind nicht völlig
identisch. Der ukrainische Sicherheitsdienst SBU sprach 2024 im
Zusammenhang mit Ermittlungen gegen zwei russische Generäle von sechs
zerstörten Wohnhäusern und mehr als 30 Toten. Amnesty erfasste acht
getroffene Gebäude und mindestens 40 Getötete. Das ist nicht
zwangsläufig ein Widerspruch: Die Verfahren können unterschiedliche
Angriffe, Gebäude oder Beweisstände umfassen. Für diesen Artikel bildet
die detailliert veröffentlichte Vor-Ort-Rekonstruktion von Amnesty
International die zentrale Mindestzahl.

Was über die
eingesetzten Bomben bekannt ist

Nach Darstellung des ukrainischen Sicherheitsdienstes wurden die
Wohnblocks mit 500 Kilogramm schweren hochexplosiven Fliegerbomben
angegriffen. Die ukrainischen Ermittler ordnen die Einsätze russischen
Su-34-Jagdbombern und Su-25-Erdkampfflugzeugen der 303. gemischten
Fliegerdivision zu.

Diese Zuordnung beruht auf einem ukrainischen Strafverfahren. Sie ist
ein konkreter Ermittlungsvorwurf, aber noch keine Feststellung eines
unabhängigen Gerichts. Öffentlich zugängliche Einsatzdaten,
Cockpitaufzeichnungen, Befehle oder russische Militärakten, mit denen
Außenstehende jedes Detail der Befehlskette überprüfen könnten, liegen
nicht vollständig vor.

Unabhängig davon ist die russische Verantwortung für die Luftangriffe
selbst sehr gut belegt. Russische Flugzeuge operierten während der
Offensive über der Region, russische Bodentruppen rückten in Borodjanka
ein, und Amnesty ordnete die Bombardierungen nach Vor-Ort- und
Digitaluntersuchungen den russischen Streitkräften zu.

Die enorme Zerstörung erklärt zugleich, weshalb der Einsatz schwerer
Fliegerbomben in dicht bebautem Gebiet besonders hohe Anforderungen an
Zielprüfung und Vorsichtsmaßnahmen stellt. Eine Bombe, die mehrere
Etagen eines Wohnblocks bis in den Keller zusammenbrechen lässt, bedroht
nicht nur einen einzelnen Punkt. Ihre Wirkung betrifft Bewohner in
Wohnungen, Treppenhäusern, Nachbargebäuden und Schutzräumen.

Russlands
Behauptung über ukrainische Kräfte in Wohngebieten

Am 3. März erklärte das russische Verteidigungsministerium,
ukrainische „nationalistische Einheiten“ und ihre Ausrüstung hätten sich
in Wohngebieten Borodjankas befunden. Gleichzeitig kündigte es einen
sogenannten humanitären Korridor an. Russland bestritt während des
Krieges wiederholt, ukrainische Städte oder zivile Ziele
anzugreifen.

Die Erklärung benannte jedoch kein konkretes militärisches Ziel in
einem der acht bombardierten Wohnhäuser und legte keine Belege für eine
militärische Nutzung dieser Gebäude vor. Sie beantwortete auch nicht,
welches Ziel mit welchem Angriff verfolgt worden sein soll, welche
Zivilpersonen erwartet wurden und welche Vorsichtsmaßnahmen die
russischen Streitkräfte getroffen haben wollen.

Amnesty International berücksichtigte Berichte über Schüsse
bewaffneter ukrainischer Unterstützer aus der Umgebung. Die Organisation
kam dennoch zu dem Ergebnis, dass die Angriffe angesichts der fehlenden
festen militärischen Ziele, der Schwere der Bomben und der
vorhersehbaren Wirkung auf dicht bewohnte Gebäude wahllos oder
unverhältnismäßig waren.

Selbst eine rechtswidrige Stationierung ukrainischer Kämpfer in einem
Wohngebiet würde Russland nicht von seinen eigenen Pflichten entbinden.
Das humanitäre Völkerrecht beruht nicht auf Gegenseitigkeit: Eine
Konfliktpartei darf Zivilpersonen nicht deshalb ohne Unterscheidung
gefährden, weil sie der Gegenseite einen Verstoß vorwirft.

Warum
„ziviles Gebäude“ und „militärisches Ziel“ keine Gefühlssache sind

Das humanitäre Völkerrecht verlangt in internationalen bewaffneten
Konflikten drei miteinander verbundene Prüfungen.

Erstens: Unterscheidung. Artikel 48 des Ersten
Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen verpflichtet die
Konfliktparteien, zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie
zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen zu unterscheiden.
Angriffe dürfen sich nur gegen militärische Ziele richten.

Zweitens: Verhältnismäßigkeit. Auch ein Angriff auf
ein tatsächliches militärisches Ziel ist verboten, wenn mit zivilen
Toten, Verletzten oder Schäden zu rechnen ist, die gegenüber dem
erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil exzessiv
wären.

Drittens: Vorsichtsmaßnahmen. Die Angreifer müssen
alles praktisch Mögliche tun, um das Ziel zu überprüfen, zivile Schäden
zu vermeiden oder zu minimieren, geeignete Mittel und Methoden zu wählen
und einen Angriff abzubrechen, wenn sich die Annahmen als falsch
erweisen.

Diese Regeln gehören nach der Darstellung des Internationalen
Komitees vom Roten Kreuz auch zum Völkergewohnheitsrecht. Sie binden die
Konfliktparteien unabhängig davon, ob die Gegenseite ihrerseits alle
Regeln einhält.

Für Borodjanka ist deshalb nicht allein entscheidend, ob irgendwo im
Ort ukrainische Kämpfer waren. Entscheidend ist bei jedem einzelnen
Bombenabwurf: Was war das konkrete Ziel? Welche Informationen lagen den
Planern vor? Welche zivile Belegung war bekannt oder vorhersehbar?
Welche weniger gefährlichen Mittel standen zur Verfügung? Wurde gewarnt?
Und warum wurden mehrere Wohnhäuser mit schweren Fliegerbomben
getroffen?

Die öffentlich dokumentierten russischen Erklärungen beantworten
diese Fragen nicht.

Wann
ein rechtswidriger Angriff zum Kriegsverbrechen wird

Nicht jeder zivile Tod im Krieg beweist automatisch ein
Kriegsverbrechen. Das Recht verbietet Kriegsparteien nicht jede
militärische Handlung, bei der Zivilpersonen gefährdet werden. Es
verbietet jedoch gezielte Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte,
wahllose Angriffe sowie unverhältnismäßige Angriffe.

Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs erfasst
unter anderem als Kriegsverbrechen:

  • das vorsätzliche Richten eines Angriffs gegen die
    Zivilbevölkerung;
  • das vorsätzliche Richten eines Angriffs gegen zivile Objekte;
  • einen Angriff in dem Wissen, dass die erwarteten zivilen Schäden
    eindeutig außer Verhältnis zum konkreten und unmittelbaren militärischen
    Gesamtvorteil stehen werden.

Für eine persönliche Verurteilung genügt es nicht, nur das Ergebnis
zu betrachten. Ermittler müssen einer konkreten Person eine Tat, einen
Befehl, eine Beteiligung oder Verantwortung als Vorgesetzter sowie den
jeweils erforderlichen Vorsatz beziehungsweise Kenntnisstand
nachweisen.

Amnesty International bezeichnete die Luftangriffe auf Borodjanka
wegen ihres wahllosen oder unverhältnismäßigen Charakters als
mutmaßliche Kriegsverbrechen. Diese Bewertung ist angesichts der
getroffenen Wohnhäuser, der Zahl der getöteten Zivilpersonen, des
Fehlens bekannter fester militärischer Ziele und des Einsatzes schwerer
Bomben substanziell begründet. Ein rechtskräftiges internationales
Strafurteil speziell zu diesen Angriffen liegt jedoch bislang nicht
vor.

Zwei russische Generäle
unter Verdacht

Im März 2024 teilte der ukrainische Sicherheitsdienst mit, zwei
russische Generäle in Abwesenheit als Beschuldigte geführt zu haben:
Generaloberst Alexander Tschaiko, damals Befehlshaber des russischen
Militärbezirks Ost, und Generalleutnant Wladimir Krawtschenko, damals
Befehlshaber der 11. Luft- und Luftverteidigungsarmee.

Nach Darstellung der ukrainischen Ermittler soll Tschaiko den
direkten Befehl gegeben haben, die Wohnblocks im Zentrum Borodjankas
anzugreifen. Krawtschenko soll Flugzeuge der 303. gemischten
Fliegerdivision dafür eingesetzt haben. Die SBU erklärte, mehr als 200
Untersuchungen und Gutachten seien durchgeführt worden.

Diese Vorwürfe sind präziser als eine allgemeine Beschuldigung „der
russischen Armee“. Gerade deshalb müssen sie journalistisch als das
bezeichnet werden, was sie sind: Angaben einer ukrainischen
Ermittlungsbehörde in einem laufenden Verfahren. Die Beschuldigten
hatten in diesem Rahmen keine öffentlich dokumentierte Möglichkeit, die
Beweise vor einem unabhängigen Gericht anzufechten. Eine Anklage oder
Verdachtsmitteilung ist kein Urteil.

Für eine spätere strafrechtliche Aufarbeitung wären unter anderem
Operationspläne, Zielkoordinaten, Flug- und Waffenprotokolle,
Funkverkehr, Einsatzbefehle sowie Aussagen beteiligter Angehöriger der
russischen Streitkräfte entscheidend. Solche Beweise können klären, ob
die Wohnhäuser bewusst ausgewählt wurden, welche Ziele behauptet wurden
und wer das Risiko für die Bewohner kannte.

Der Wiederaufbau
ersetzt die Toten nicht

Das Haus Nummer 359 war so schwer zerstört, dass es nicht repariert
werden konnte. Die Ruine wurde abgetragen. Auf dem Grundstück begann der
Bau eines neuen neunstöckigen Wohnhauses mit 105 Wohnungen.

Die ukrainische Wiederaufbauagentur plant dort einen Schutzraum für
287 Menschen im Erdgeschoss- und Tiefgaragenbereich. Diese Zahl
beschreibt eine Zukunft, die sicherer sein soll. Sie ist zugleich ein
bedrückendes Denkmal: Wo Menschen in einem Keller starben, wird ein
neuer Schutzraum gebaut, weil Russland die Ukraine weiterhin
angreift.

Der Neubau kann Wohnungen ersetzen. Er kann die Familien nicht
zurückbringen.

Lydia, Volodymyr, Yulia, Lubov und Leonid Hurbanov starben wenige
Minuten, nachdem Vadym Zahrebelny das Gebäude verlassen hatte. Vitali,
Tetiana und die vierjährige Yeva Smishchuk starben im Keller eines
anderen Hauses. Mindestens 40 Menschen wurden in zwei Tagen getötet.

Die Keller waren gewählt worden, weil sie Schutz versprachen.

Die russischen Bomben machten sie zu Gräbern.


Was als gesichert gelten
kann

  • Russische Luftangriffe trafen am 1. und 2. März 2022 acht von
    Amnesty International untersuchte Wohnblocks in Borodjanka.
  • In den Gebäuden hatten vor dem Angriff mehr als 600 Familien
    gelebt.
  • Amnesty International dokumentierte mindestens 40 zivile Tote;
    mindestens 23 Menschen starben allein in Haus 359.
  • Für die acht getroffenen Gebäude sind keine festen ukrainischen
    Militärziele bekannt. Berichte über zeitweilige Schüsse bewaffneter
    ukrainischer Unterstützer aus der Nähe einzelner Häuser wurden in die
    Bewertung einbezogen.
  • Die SBU führt zwei russische Generäle als Beschuldigte und nennt
    Su-34-, Su-25-Flugzeuge sowie 500-Kilogramm-Bomben. Diese Einzelheiten
    sind ukrainische Ermittlungsergebnisse und noch nicht durch ein
    unabhängiges Gericht festgestellt.
  • Amnesty International bewertet die Angriffe als wahllos oder
    unverhältnismäßig und als mutmaßliche Kriegsverbrechen. Ein
    rechtskräftiges internationales Urteil speziell zu Borodjanka liegt
    bislang nicht vor.

Quellen und weiterführende
Dokumente

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Recherchestand: 04.10.2026. Die zentrale Tatsachengrundlage bildet die Vor-Ort-Untersuchung von Amnesty International: acht getroffene Wohnblocks, mehr als 600 dort beheimatete Familien und mindestens 40 zivile Tote. Berichte über zeitweilige Schüsse bewaffneter ukrainischer Unterstützer aus der Nähe einzelner Gebäude werden ausdrücklich berücksichtigt. Die SBU-Angaben zu zwei russischen Generälen, eingesetzten Flugzeugtypen und 500-Kilogramm-Bomben sind als ukrainische Ermittlungsvorwürfe und nicht als rechtskräftige Feststellungen dargestellt. Ein internationales Strafurteil speziell zu den Luftangriffen auf Borodjanka liegt bislang nicht vor.