Mit 48,12 Prozent gewann Phillipp-Anders Rau im September
2026 den Wahlkreis Zerbst und zog erstmals in den Landtag von
Sachsen-Anhalt ein. Der AfD-Politiker wirbt für „Sicherheit und
Ordnung“, einen „starken Rechtsstaat“ und Transparenz. Zu seiner eigenen
Biografie gehören jedoch zwei strafrechtliche Verurteilungen, ein mit
einem gefälschten Abiturzeugnis erlangter Studienplatz und mehrere
weitere Kontroversen. Der Fall wirft eine schwierigere Frage auf als die
nach persönlicher Makellosigkeit: Wie offen muss ein Politiker mit der
eigenen Vergangenheit umgehen, wenn er für andere besonders harte Regeln
fordert?
Zwischen zwei Wahlen liegen nicht einmal sechs Monate. Das Ergebnis
könnte unterschiedlicher kaum sein.
Am 22. März 2026 trat Phillipp-Anders Rau in Gommern gegen den
parteilosen Amtsinhaber Jens Hünerbein an. Rau erhielt 715 Stimmen, 12,9
Prozent. Hünerbein gewann die Bürgermeisterwahl mit 87,1 Prozent. Für
den AfD-Kandidaten war es eine deutliche Niederlage.
Am 6. September trat Rau erneut an, diesmal bei der Landtagswahl im
Wahlkreis 23 Zerbst. Nun stimmten 14.138 Menschen für ihn. Mit 48,12
Prozent gewann er das Direktmandat und ließ den CDU-Kandidaten um mehr
als 21 Prozentpunkte hinter sich. Seit der konstituierenden Sitzung am
6. Oktober gehört Rau dem Landtag von Sachsen-Anhalt an.
Der politische Aufstieg ist bemerkenswert. Nicht nur wegen des großen
Abstands zwischen beiden Wahlergebnissen. Sondern auch, weil Raus
Vergangenheit spätestens vor der Bürgermeisterwahl öffentlich bekannt
war. Der Mitteldeutsche Rundfunk hatte über zwei strafrechtliche
Verurteilungen, einen erschlichenen Studienplatz, eine frühere
Kokainabhängigkeit, eine Privatinsolvenz, eine zeitweise
Doppelmitgliedschaft in AfD und CDU sowie abwertende Nachrichten über
Geflüchtete berichtet.
Die Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis Zerbst entschieden sich
dennoch mit großer Mehrheit für ihn.
Ein Mandat im
stärksten AfD-Landesverband
Rau, geboren 1983 in Schönebeck, ist kein politischer Neuling. Nach
eigenen Angaben trat er 2013 der AfD bei und war ihr erstes Mitglied im
Jerichower Land. Seit 2019 sitzt er im Stadtrat von Gommern und im
Kreistag. Im neuen Landtag vertritt er Gommern, Zerbst, Aken und das
Osternienburger Land.
Sein Mandat ist Teil eines historischen Wahlergebnisses. Die AfD
gewann 39 der 83 Sitze und wurde mit Abstand stärkste Fraktion. 38 ihrer
Mandate errang sie direkt, nur eines über die Landesliste. Rau gehört zu
den 16 Neulingen der Fraktion.
Der Landesverband wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt seit 2023
als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Behörde
begründet dies unter anderem mit einem völkisch-abstammungsmäßigen
Volksbegriff, rassistischem Ethnopluralismus, der pauschalen Abwertung
von Migranten und Angriffen auf das Demokratieprinzip. Die AfD klagt
gegen die Einstufung; das Verfahren war zuletzt ausgesetzt. Diese
Einordnung ist Kontext für Raus politische Heimat, aber kein Ersatz für
die Prüfung seiner eigenen Aussagen und Handlungen.
Rau präsentiert sich auf seiner Website als bürgernaher Vertreter des
ländlichen Raums. Er nennt fünf Schwerpunkte: Sicherheit und Ordnung,
Heimat- und Naturschutz, Wirtschaft, Landwirtschaft sowie direkte
Mitbestimmung. Besonders prominent wirbt er für „konsequente
Abschiebungen“, eine Arbeitspflicht für Asylbewerber und einen „starken
Rechtsstaat“.
Genau diese Selbstdarstellung macht seine Biografie politisch
relevant.
Der Diebstahl im Hotel
Der erste öffentlich dokumentierte Konflikt mit dem Strafrecht geht
auf das Jahr 2009 zurück. Nach Recherchen des MDR entwendete Rau
gemeinsam mit einem Komplizen zahlreiche Gegenstände aus einem Münchner
Hotel. Unter dem Diebesgut sollen sich rund 100 Handtücher befunden
haben. Rau wurde wegen Diebstahls verurteilt.
Es handelt sich nicht um einen bloßen Verdacht und nicht um ein
offenes Ermittlungsverfahren, sondern um eine strafrechtliche
Verurteilung. Über den genauen heutigen registerrechtlichen Status sagt
das allerdings nichts aus. KIVOZ liegen weder ein aktuelles
Führungszeugnis noch ein vollständiger Registerauszug vor. Deshalb wäre
es unpräzise, aus dem alten Urteil einen gegenwärtigen Rechtsstatus
abzuleiten.
Politisch bedeutsam bleibt der Vorgang aus einem anderen Grund. Wer
heute das Versprechen abgibt, „Sicherheit und Ordnung durchzusetzen“,
muss sich fragen lassen, wie er selbst aus einem begangenen Delikt
gelernt hat. Eine frühere Straftat schließt niemanden dauerhaft von
politischer Teilhabe aus. Aber gerade eine Partei, die bei anderen
häufig Härte, Abschreckung und persönliche Verantwortlichkeit betont,
kann die Vergangenheit eines eigenen Kandidaten nicht überzeugend allein
zum Privatproblem erklären.
Ein gefälschtes
Zeugnis für den Studienplatz
Der zweite Fall betrifft nicht eine spontane Grenzüberschreitung,
sondern eine Täuschung mit unmittelbarem Bezug zu Bildung und
beruflichem Fortkommen.
2012 erhielt Rau einen Studienplatz an der Hochschule
Magdeburg-Stendal. Nach den Recherchen des MDR hatte er dafür ein
gefälschtes Abiturzeugnis verwendet. Die Hochschule exmatrikulierte ihn
später wegen arglistiger Täuschung. 2017 verurteilte ihn ein Gericht
wegen Urkundenfälschung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf
Bewährung.
Vor Gericht verwies Rau laut MDR auf eine damalige Kokainabhängigkeit
und gab an, nicht bei Sinnen gewesen zu sein. Eine Abhängigkeit ist eine
Krankheit und sollte weder verspottet noch als charakterliche
Minderwertigkeit behandelt werden. Sie hebt die gerichtliche
Feststellung der Tat jedoch nicht auf. Das Urteil erging; die Strafe
wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Auch hier ist die zeitliche Distanz wichtig. Zwischen der Tat und dem
Einzug in den Landtag liegen viele Jahre. Ein Rechtsstaat kennt Strafe,
Bewährung und die Möglichkeit eines Neuanfangs. Er kennt keine
lebenslange politische Ächtung für jede abgeurteilte Tat.
Doch ein Neuanfang setzt nicht voraus, dass die Vergangenheit
verschwindet. Er wird glaubwürdiger, wenn jemand Verantwortung konkret
übernimmt: Was genau war falsch? Wem wurde geschadet? Was hat sich
seitdem verändert? Welche Maßstäbe legt man heute an sich selbst an?
Auf seiner aktuellen politischen Website beschreibt Rau sich als
jemand, der Konflikten nicht aus dem Weg gehe, offen spreche und
Verantwortung übernehme. Die beiden Verurteilungen werden in dem
öffentlich einsehbaren Kurzporträt nicht erwähnt. Der offizielle
Kurzlebenslauf des Landtags enthält bislang lediglich Geburtsjahr,
Geburtsort, Beruf und Zugehörigkeit zur neunten Wahlperiode. Der Landtag
weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Angaben auf Selbstauskünften
der Abgeordneten beruhen.
Verantwortung
oder bloß ein „nicht perfekter Lebenslauf“?
Im Bürgermeisterwahlkampf fasste Rau seine Vergangenheit mit einem
Satz zusammen: „Man braucht keinen perfekten Lebenslauf, um eine Stadt
zu führen.“ Das ist richtig. Demokratie ist kein Auswahlverfahren für
makellose Biografien. Auch Menschen, die strafrechtlich verurteilt
wurden, dürfen nach Verbüßung ihrer Strafe kandidieren, sofern keine
besonderen gesetzlichen Ausschlussgründe bestehen.
Der Satz verkleinert das Problem jedoch zugleich. Ein gefälschtes
Zeugnis ist nicht einfach eine Lücke oder ein Umweg im Lebenslauf. Es
ist eine gezielte Täuschung, durch die sich jemand einen Zugang
verschafft, den andere nach den geltenden Regeln erwerben müssen. Eine
Verurteilung wegen Diebstahls ist ebenfalls keine bloße
Unvollkommenheit.
Entscheidend ist deshalb nicht, ob Rau irgendwann Fehler gemacht hat.
Entscheidend ist, wie er heute darüber spricht und ob seine politische
Rhetorik denselben Maßstab an die eigene Person anlegt, den sie
gegenüber anderen verlangt.
Die AfD im Jerichower Land erklärte gegenüber dem MDR, die
angesprochenen Vorgänge lägen rund 14 Jahre zurück und beträfen
ausschließlich den privaten Lebensbereich. Für die Partei zählten Raus
aktuelle politische Arbeit, sein Engagement vor Ort und seine
inhaltliche Ausrichtung.
Diese Antwort ist nur teilweise überzeugend. Eine überwundene
Abhängigkeit und ein privates Insolvenzverfahren gehören grundsätzlich
zum persönlichen Lebensweg. Insolvenz ist keine Straftat. Auch
einvernehmliche sexuelle Aktivitäten sind keine Straftat und für die
Eignung zu einem Mandat nicht automatisch relevant. Berichte über online
verbreitete Aufnahmen aus Raus früherem Privatleben rechtfertigen keine
voyeuristische Skandalisierung.
Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung nach der Täuschung einer
öffentlichen Hochschule betrifft dagegen nicht nur Intimität. Ebenso
wenig lässt sich eine Verurteilung wegen Diebstahls zu einer
ausschließlich privaten Lebensstilfrage umdeuten. Es sind gerichtlich
bewertete Rechtsverstöße.
Doppelmitgliedschaft
und abwertende Nachrichten
Neben den beiden Urteilen dokumentierte der MDR weitere Vorgänge, die
nicht strafrechtlich aufgeladen werden sollten, aber Fragen zur
politischen Glaubwürdigkeit aufwerfen.
Rau war zeitweise gleichzeitig Mitglied der AfD und der CDU. Eine
solche Doppelmitgliedschaft verstieß gegen die Satzungen beider
Parteien. Die CDU bestätigte dem Sender als Austrittsdatum den 13. Mai
2016. Der Vorgang ist keine Straftat. Er passt jedoch schlecht zum Bild
des besonders transparenten Politikers, das Rau heute von sich
zeichnet.
Hinzu kommen Chatnachrichten aus dem Jahr 2017. Darin soll Rau sich
abfällig über Geflüchtete geäußert und vorgeschlagen haben, seinen
Keller als „Haftraum“ zu verwenden. KIVOZ verfügt nicht über den
vollständigen ursprünglichen Chatverlauf und stützt sich hier auf die
MDR-Recherche. Deshalb ist weder eine weitergehende Interpretation des
Kontexts noch eine strafrechtliche Bewertung angezeigt.
Politisch ist die Passage gleichwohl relevant. Rau erzählt auf seiner
Website ausführlich, wie er 1989 mit seiner Mutter und seinem Bruder aus
der DDR ausreisen durfte und als sechsjähriges „Flüchtlingskind“ im
Westen mit seinem Vater wiedervereint wurde. Er verbindet diese
Familiengeschichte mit Freiheit, Meinungsfreiheit und
Selbstbestimmung.
Biografische Erfahrungen führen nicht automatisch zu einer bestimmten
Haltung in der Migrationspolitik. Eine Flucht aus der DDR ist auch nicht
mit heutigen Fluchtbewegungen gleichzusetzen. Doch wer die eigene
Erfahrung von Unfreiheit zum Kern seiner politischen Erzählung macht,
muss sich kritische Fragen gefallen lassen, wenn er Menschen mit anderer
Fluchtgeschichte pauschal abwertet.
Erst 12,9 Prozent, dann
48,12 Prozent
Raus Wahlergebnisse erzählen nicht nur etwas über ihn. Sie zeigen,
wie stark politische Entscheidungen vom jeweiligen Wahlkontext abhängen
können.
Bei der Bürgermeisterwahl in Gommern trat Rau gegen einen Amtsinhaber
an, der seit 2012 die Verwaltung führte. Die Wahl war stark
personenbezogen. Hünerbein gewann mit 4.838 Stimmen, Rau erhielt
715.
Bei der Landtagswahl dominierte dagegen die landesweite
Auseinandersetzung zwischen Parteien. Die AfD erreichte in
Sachsen-Anhalt 43,8 Prozent der Zweitstimmen. Im Wahlkreis Zerbst lag
Rau mit 48,12 Prozent sogar darüber. In Osternienburger Land erhielt er
nach seiner eigenen, auf das amtliche Ergebnis verweisenden Darstellung
54 Prozent, in Aken 49,3, in Zerbst 49 und in Gommern 41,2 Prozent.
Die naheliegende Schlussfolgerung lautet: Viele Menschen wählten im
September nicht nur Phillipp-Anders Rau als Person, sondern vor allem
die AfD. Seine öffentlich bekannte Vergangenheit verhinderte den Erfolg
nicht. Möglicherweise spielte sie für einen Teil der Wählerschaft keine
Rolle; möglicherweise wurde sie als abgeschlossen betrachtet;
möglicherweise überwog der Wunsch nach einem politischen Wechsel.
Das Wahlergebnis legitimiert sein Mandat eindeutig. Es widerlegt
jedoch keine dokumentierte Tatsache aus seiner Biografie. Wahlen
ersetzen weder Gerichtsakten noch journalistische Recherche. Umgekehrt
machen frühere Urteile ein demokratisch gewonnenes Mandat nicht
ungültig.
Beides muss gleichzeitig gesagt werden können.
Kein Anlass zur
Stigmatisierung
Ein seriöser Blick auf Rau muss mehrere Dinge auseinanderhalten, die
in zugespitzten Debatten gern vermischt werden.
Erstens: Diebstahl und Urkundenfälschung sind gerichtlich
festgestellte Taten. Sie dürfen klar benannt werden.
Zweitens: Raus frühere Kokainabhängigkeit ist keine Straftat und kein
Beleg für heutige Amtsunfähigkeit. Sie ist nur dort relevant, wo Rau
selbst sie als Erklärung im Gerichtsverfahren anführte.
Drittens: Ein Privatinsolvenzverfahren beweist keine Unredlichkeit.
Menschen können aus vielen Gründen zahlungsunfähig werden. Ohne
belastbare Informationen über die Ursachen verbietet sich eine
moralische oder strafrechtliche Unterstellung.
Viertens: Berichte über sexuelle Aufnahmen rechtfertigen weder Häme
noch die Gleichsetzung legaler Sexualität mit kriminellem Verhalten.
Soweit Aufnahmen an öffentlichen Orten entstanden sein sollen, wären
konkrete Umstände und rechtliche Feststellungen nötig. Eine
entsprechende Verurteilung ist in den ausgewerteten Quellen nicht
dokumentiert. KIVOZ macht diese Berichte deshalb nicht zum Mittelpunkt
dieses Porträts.
Fünftens: Die Einstufung des AfD-Landesverbandes durch den
Verfassungsschutz ist eine behördliche Bewertung der Partei. Sie macht
nicht jedes einzelne Mitglied automatisch für jede im Bericht
dokumentierte Äußerung verantwortlich. Raus eigenes Verhalten muss
eigenständig beurteilt werden.
Diese Trennlinien sind kein Entgegenkommen gegenüber einem Politiker.
Sie sind Voraussetzung dafür, Kritik belastbar zu machen.
Der Rechtsstaat
ermöglicht den Neuanfang
Die interessanteste Frage des Falls lautet nicht: Darf jemand mit
einer solchen Vergangenheit Abgeordneter werden? Die Antwort hat die
Wahl gegeben, und das Recht setzt einer Kandidatur nach lange
zurückliegenden Bewährungsstrafen nicht automatisch ein Hindernis
entgegen.
Die wichtigere Frage lautet: Welche Art von Verantwortung schuldet
ein Abgeordneter der Öffentlichkeit?
Politiker müssen nicht jedes private Detail offenlegen. Sie dürfen
sich verändern. Sie dürfen nach einer Abhängigkeit gesund werden, nach
einer Insolvenz wirtschaftlich neu beginnen und nach einer Strafe ein
rechtskonformes Leben führen. Eine demokratische Gesellschaft sollte
solche Entwicklungen nicht nur dulden, sondern ermöglichen.
Gleichzeitig genießen Abgeordnete Macht, Öffentlichkeit und
materielles Vertrauen. Wer für einen „starken Rechtsstaat“ wirbt, darf
daran gemessen werden, wie ernst er selbst Regeln nimmt. Wer Transparenz
verspricht, muss sich fragen lassen, warum zentrale Brüche der eigenen
Biografie in der Selbstdarstellung fehlen. Wer bei Geflüchteten Härte
fordert, muss erklären, weshalb für ihn selbst Nachsicht, zeitliche
Distanz und ein zweiter Anfang gelten sollen.
Es geht nicht darum, Rau auf zwei Urteile zu reduzieren. Es geht
darum, die Urteile nicht zu einer Fußnote zu verkleinern, während er
anderen Menschen mit einer Politik der Konsequenz begegnen will.
Ein Abgeordneter
unter besonderer Beobachtung
Phillipp-Anders Rau ist nun Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt.
Er hat das Mandat nicht geerbt und nicht über einen hinteren Listenplatz
erhalten, sondern mit 14.138 Erststimmen direkt gewonnen. Diese
demokratische Legitimation verdient Respekt.
Sie beendet die öffentliche Prüfung nicht. Sie beginnt sie.
In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob Rau im Parlament
tatsächlich jene Verantwortung, Bürgernähe und Transparenz praktiziert,
die er verspricht. Seine Vergangenheit kann er nicht ändern. Wohl aber
die Art, wie er mit ihr umgeht.
Ein Politiker muss keinen perfekten Lebenslauf besitzen. Aber wer
Regeln für ein ganzes Land mitgestalten will, schuldet den Bürgerinnen
und Bürgern mehr als den Hinweis, seine eigenen Regelbrüche seien lange
her und privat gewesen.
Er schuldet ihnen eine nachvollziehbare Antwort darauf, was
Verantwortung für ihn bedeutet.
Transparenzhinweis
Dieser Beitrag unterscheidet zwischen rechtskräftig dokumentierten
Verurteilungen, journalistisch belegten Kontroversen und privaten
Umständen ohne nachgewiesene Straftat. KIVOZ hat Phillipp-Anders Rau
nicht pauschal als gegenwärtig „vorbestraft“ bezeichnet, weil der
aktuelle registerrechtliche Status nicht geprüft werden konnte. Die
Angaben zu den Strafverfahren, zur Exmatrikulation, zur früheren
Abhängigkeit, zur Insolvenz, zur Doppelmitgliedschaft und zu den
Chatnachrichten beruhen maßgeblich auf einer Recherche des MDR. Raus
heutige politische Positionen und seine biografische Selbstdarstellung
wurden seiner Website entnommen. Wahlergebnisse stammen aus amtlichen
Quellen. Eine persönliche Stellungnahme Raus zu diesem KIVOZ-Beitrag lag
bei Redaktionsschluss nicht vor; die gegenüber dem MDR übermittelte
Position seines AfD-Kreisverbands wird im Text wiedergegeben.
Quellen und weiterführende
Links
- Landeswahlleiterin
Sachsen-Anhalt: Endgültige Sitzverteilung und Direktmandate
2026 - Stadt
Gommern: Endgültige Ergebnisse der Landtagswahl im Wahlkreis 23 - Kommunales
Ergebnisportal: Bürgermeisterwahl Gommern vom 22. März 2026 - Landtag
Sachsen-Anhalt: Biografie Phillipp-Anders Rau - Landtag
Sachsen-Anhalt: Konstituierung der 9. Wahlperiode - MDR:
Vorstrafen und weitere Kontroversen um Phillipp-Anders Rau - ZDFheute:
Mehrere AfD-Abgeordnete mit dubioser Vergangenheit - t-online:
Neue AfD-Abgeordnete und ihre Vergangenheit - Website von Phillipp-Anders Rau:
Selbstdarstellung, Themen und Wahlergebnis - Verfassungsschutz
Sachsen-Anhalt: Einstufung des AfD-Landesverbandes - Verfassungsschutzbericht
Sachsen-Anhalt 2025
Quellen
- Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt – endgültige Sitzverteilung und Direktmandate 2026
- Stadt Gommern – endgültige Ergebnisse der Landtagswahl im Wahlkreis 23
- Kommunales Ergebnisportal – Bürgermeisterwahl Gommern vom 22. März 2026
- Landtag Sachsen-Anhalt – Biografie Phillipp-Anders Rau
- Landtag Sachsen-Anhalt – Konstituierung der 9. Wahlperiode
- MDR – Vorstrafen und weitere Kontroversen um Phillipp-Anders Rau
- ZDFheute – Mehrere AfD-Abgeordnete mit dubioser Vergangenheit
- t-online – Neue AfD-Abgeordnete und ihre Vergangenheit
- Phillipp-Anders Rau – Selbstdarstellung, Themen und Wahlergebnis
- Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt – Rechtsextremismus und AfD-Landesverband
- Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2025
Redaktioneller Hinweis: Recherchestand: 07.10.2026. Der Beitrag unterscheidet zwischen gerichtlich festgestellten Taten, journalistisch belegten Kontroversen und privaten Umständen ohne nachgewiesene Straftat. Der gegenwärtige registerrechtliche Status von Phillipp-Anders Rau wurde nicht geprüft; deshalb bezeichnet KIVOZ ihn nicht pauschal als aktuell vorbestraft. Angaben zu den Urteilen und weiteren Kontroversen stützen sich insbesondere auf den MDR. Die Position seines AfD-Kreisverbandes wird wiedergegeben. Eine persönliche Stellungnahme Raus zu diesem Beitrag lag bei Redaktionsschluss nicht vor.
