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Nach Felix Klein bleibt ein Schlüsselamt unbesetzt: Warum die Nachfolge mehr als eine Personalie ist

Felix Klein ist nach acht Jahren als Antisemitismusbeauftragter ausgeschieden. Die Nachfolge ist weiter offen – ausgerechnet in einer Phase, in der Meldestellen täglich zahlreiche antisemitische Vorfälle registrieren. Was das Amt leisten kann und wo seine Grenzen liegen.

Aktualisierung/Korrektur: Stand 30.08.2026, 09:30 Uhr. Eine dauerhafte Nachfolge für Felix Klein ist noch nicht benannt; Christoph de Vries führt das Amt kommissarisch. Die RIAS-Zahlen erfassen antisemitische Vorfälle und sind nicht identisch mit der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Porträt des früheren Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Felix Klein.

Beitragsbild: Archivporträt von Felix Klein aus dem Jahr 2022. Bild: Lebensmelodien / Wikimedia Commons, CC BY 3.0.

Ein politisches Amt kann formal besetzt sein und trotzdem wenig bewirken. Umgekehrt kann eine zeitweilige Vakanz mehr Aufmerksamkeit erzeugen, als der Posten im normalen Regierungsbetrieb erhält. Genau in dieser Lage befindet sich derzeit das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.

Felix Klein, der die Funktion seit 2018 innehatte, ist nach acht Jahren ausgeschieden und vertritt Deutschland nun bei der OECD in Paris. Eine dauerhafte Nachfolge steht noch nicht fest. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte bereits im Juli angekündigt, das Amt werde selbstverständlich wiederbesetzt und habe für ihn herausragende Bedeutung. Ende August ist die Personalentscheidung dennoch offen. Bis zur Neubesetzung führt der parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries das Amt kommissarisch.

Warum die Verzögerung politisch auffällt

Eine unbesetzte Beauftragtenstelle wäre in vielen Politikfeldern zunächst ein organisatorisches Detail. Beim Antisemitismusbeauftragten ist die Symbolwirkung größer. Der Bund hat das Amt 2018 geschaffen, weil Antisemitismus nicht nur als Problem der Strafverfolgung, sondern auch als gesellschaftliche, bildungspolitische und institutionelle Herausforderung verstanden wurde.

Die grüne Innenpolitikerin Marlene Schönberger kritisiert deshalb den schleppenden Prozess. Nach ihrer Darstellung war frühzeitig absehbar, dass Klein wechseln würde. Sie fordert ein transparenteres Verfahren und verweist darauf, dass nach Medienberichten bereits mögliche Kandidaten abgesagt hätten. Das Bundesinnenministerium nennt bislang keine Namen und betont, eine Entscheidung werde zu gegebener Zeit getroffen.

Aus der Verzögerung allein lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die Bundesregierung Antisemitismusbekämpfung grundsätzlich vernachlässigt. Personalentscheidungen auf dieser Ebene können an Verfügbarkeit, politischer Abstimmung und der Frage scheitern, welches Profil gesucht wird. Gerade weil das Amt öffentlich stark wahrgenommen wird, ist die Auswahl heikler als bei einer rein administrativen Funktion.

Die Zahlen erklären, warum die Debatte so sensibel ist

Der Hintergrund ist ein weiterhin außergewöhnlich hohes Niveau antisemitischer Vorfälle. Der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus, kurz RIAS, dokumentierte für 2025 insgesamt 8.725 Vorfälle in Deutschland. Das entspricht im Durchschnitt rund 24 Fällen pro Tag. 2024 waren 8.713 Vorfälle registriert worden; 2022, also vor dem drastischen Anstieg nach dem 7. Oktober 2023, waren es 2.610.

RIAS zählt dabei nicht nur Straftaten. Erfasst werden auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, sofern sie nach den Kriterien der Meldestellen antisemitisch sind. Das macht die Zahlen breiter als die Polizeiliche Kriminalstatistik, aber nicht wertlos. Sie bilden einen anderen Ausschnitt ab: den Alltag jüdischer Menschen, Bedrohungen, Beschimpfungen, Sachbeschädigungen, Versammlungen und digitale Anfeindungen.

Für 2025 dokumentierte RIAS 178 körperliche Angriffe und vier Fälle extremer Gewalt. Der überwiegende Teil der registrierten Vorfälle besteht jedoch nicht aus schwerer körperlicher Gewalt, sondern aus verletzendem Verhalten, Drohungen, Propaganda oder gezielten Anfeindungen. Gerade diese Mischung ist für die politische Reaktion schwierig: Ein Teil verlangt Polizei und Strafjustiz, ein anderer Teil Bildung, Prävention, Beratung, Plattformregulierung oder institutionelle Veränderungen.

Was der Bundesbeauftragte überhaupt kann

Der Antisemitismusbeauftragte ist kein Sonderstaatsanwalt und keine eigene Sicherheitsbehörde. Er kann weder Ermittlungen anordnen noch Urteile sprechen. Seine Stärke liegt an anderer Stelle: Er koordiniert, setzt Themen auf die politische Agenda, vernetzt Bundesressorts und Länder, begleitet Programme, hält Kontakt zu jüdischen Organisationen und kann öffentlich Druck erzeugen, wenn Behörden oder Institutionen Probleme unterschätzen.

Damit hängt die Wirksamkeit stark von der Person ab. Das Amt braucht fachliche Autorität, politische Anschlussfähigkeit und die Fähigkeit, unterschiedliche Formen von Antisemitismus zu benennen, ohne jede politische Kontroverse vorschnell in dieselbe Kategorie zu pressen. Gerade beim israelbezogenen Antisemitismus ist das anspruchsvoll: Kritik an israelischer Regierungspolitik ist nicht automatisch antisemitisch, kann aber antisemitisch werden, wenn klassische Feindbilder, Kollektivschuldzuweisungen oder die Dämonisierung von Juden als Juden hinzukommen.

Ebenso darf der Blick auf islamistischen oder israelfeindlichen Antisemitismus nicht dazu führen, rechtsextremen Antisemitismus zu relativieren. RIAS und Sicherheitsbehörden weisen seit Jahren darauf hin, dass antisemitische Ideologien aus unterschiedlichen politischen und weltanschaulichen Milieus kommen können. Eine glaubwürdige Bundesstelle muss diese Spannbreite aushalten.

Die Nachfolge ist deshalb auch eine Profilentscheidung

Die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin beantwortet indirekt die Frage, welche Rolle die Bundesregierung dem Amt künftig geben will. Soll es vor allem koordinieren? Soll es stärker öffentlich intervenieren? Soll der Schwerpunkt auf jüdischem Leben, Prävention und Bildung liegen oder auf der politischen Reaktion auf aktuelle Konflikte und Kampagnen?

Ein rein symbolischer Beauftragter wäre angesichts der Lage zu wenig. Gleichzeitig wäre es problematisch, das Amt in eine Art moralische Schiedsinstanz für jede Debatte über Israel, Nahost oder Erinnerungspolitik zu verwandeln. Gerade weil der Vorwurf des Antisemitismus schwer wiegt, braucht die Stelle nachvollziehbare Kriterien und eine Sprache, die präzise zwischen legitimer Kritik, politischer Zuspitzung und antisemitischer Aussage unterscheidet.

Die Vakanz ist überbrückbar – aber nicht beliebig lange

Dass Christoph de Vries die Aufgaben kommissarisch wahrnimmt, bedeutet, dass die Bundesregierung organisatorisch nicht handlungsunfähig ist. Programme laufen weiter, Behörden arbeiten weiter, und die Bekämpfung antisemitischer Straftaten hängt ohnehin vor allem von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ab.

Trotzdem ist die Kritik an einer längeren Hängepartie nachvollziehbar. Der Sinn eines Beauftragtenamtes liegt gerade darin, dauerhaft sichtbar und ansprechbar zu sein. Wenn jüdische Organisationen, Schulen, Hochschulen, Kulturinstitutionen oder Länder einen politischen Ansprechpartner auf Bundesebene brauchen, ist eine klare Zuständigkeit wichtig.

Die entscheidende Frage ist deshalb weniger, ob eine Nachfolge einige Wochen später erfolgt als geplant. Entscheidend ist, ob die Bundesregierung am Ende eine Person findet, die fachlich glaubwürdig ist, das Vertrauen jüdischer Organisationen besitzt und zugleich genug politische Unabhängigkeit hat, um auch die eigene Regierung zu kritisieren. An diesem Maßstab wird die Personalentscheidung zu bewerten sein.