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Faktencheck: Hat Island den kommerziellen Walfang bereits verboten?

Die Nachricht klingt eindeutig: Island beendet den Walfang. Tatsächlich ist das dauerhafte Verbot bislang angekündigt, aber noch nicht beschlossen.

Behauptung: Island habe den kommerziellen Walfang jetzt dauerhaft verboten.

Urteil: verfrüht und damit derzeit falsch.

Die politische Entwicklung ist real und bedeutend: Die isländische Regierung hat angekündigt, im Februar 2027 einen Gesetzentwurf für ein dauerhaftes Verbot des kommerziellen Walfangs vorzulegen. Ein Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet.

Was bereits feststeht

Die Regierung will den kommerziellen Walfang beenden. Der Plan genießt nach Reuters-Berichten erhebliche politische und gesellschaftliche Unterstützung. Sollte das Parlament zustimmen, würde Island seinen seit 2006 wieder aufgenommenen kommerziellen Walfang dauerhaft einstellen.

In der laufenden Saison wird jedoch weiterhin gejagt. Bis zum aktuellen Berichtsstand wurden 80 Finnwale bei einer Quote von 150 getötet. Das letzte aktive Unternehmen verfügt außerdem über eine 2024 erteilte mehrjährige Lizenz.

Warum die Zeitform journalistisch wichtig ist

Zwischen „will verbieten“, „Parlament berät ein Verbot“ und „hat verboten“ liegen rechtlich verschiedene Zustände. Gerade bei konstruktiven Nachrichten besteht die Versuchung, einen angekündigten Fortschritt sprachlich bereits als vollendeten Erfolg zu behandeln.

Das kann später Vertrauen kosten, wenn ein Gesetz verändert, verzögert oder abgelehnt wird. Korrekt ist deshalb derzeit: Island plant ein dauerhaftes Verbot des kommerziellen Walfangs.

Was sich nicht ändert

Die internationale Debatte unterscheidet kommerziellen Walfang von bestimmten indigenen Subsistenzjagden. Das geplante isländische Verbot betrifft den kommerziellen Fang. Es bedeutet auch nicht, dass weltweit nur noch zwei Staaten irgendeine Form von Waljagd betreiben würden.

Wenn das Gesetz wie angekündigt beschlossen wird, wäre die dann passende Formulierung deutlich stärker: Island hat den kommerziellen Walfang verboten. Bis dahin bleibt das Zukunftsform.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Stand: 11.09.2026. Das Urteil gilt für den aktuellen Rechtsstand. Nach Einbringung und Beschluss des angekündigten Gesetzes muss der Faktencheck aktualisiert werden.