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Meinung: Wer mit der AfD abstimmt, sollte nicht so tun, als sei das nur Technik

Die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten mit Unterstützung des BSW und gemeinsame Ukraine-Initiativen verändern die politische Lage in Sachsen-Anhalt. Kooperation darf man befürworten oder ablehnen – aber nicht sprachlich verstecken.

Meinung. Stand: 8. Oktober 2026.

Demokratie lebt davon, dass gewählte Abgeordnete abstimmen dürfen. Sie lebt aber ebenso davon, dass Parteien Verantwortung für die politischen Folgen ihrer Abstimmungen übernehmen. In Sachsen-Anhalt wird diese einfache Regel gerade besonders wichtig.

Der AfD-Politiker Tobias Rausch wurde zum Landtagspräsidenten gewählt. Nach dem geheimen Wahlgang ist nicht bei jeder einzelnen Stimme bekannt, woher sie kam; das BSW hatte Unterstützung signalisiert. Zugleich suchen AfD und BSW bei der Forderung nach einem Ende deutscher Ukraine-Hilfe inhaltliche Gemeinsamkeiten. Das ist mehr als parlamentarische Folklore.

Kooperation ist nicht automatisch Koalition

Es wäre übertrieben, jede identische Abstimmung zweier Parteien als Bündnis zu bezeichnen. Parlamente funktionieren gerade deshalb, weil Mehrheiten je nach Sachfrage wechseln können. Eine Partei verliert nicht ihre Eigenständigkeit, nur weil sie einmal denselben Antrag unterstützt.

Aber das Gegenextrem ist ebenso irreführend: Wiederholte abgestimmte Unterstützung bei Personalentscheidungen und zentralen politischen Fragen als bloße ‚Sachorientierung‘ zu beschreiben, kann tatsächliche politische Annäherung verschleiern.

Die Brandmauer ist kein Verfassungsartikel

Der Begriff ‚Brandmauer‘ bezeichnet eine politische Strategie, keine Rechtsnorm. Niemand kann aus dem Grundgesetz ableiten, dass AfD-Kandidaten grundsätzlich nicht gewählt werden dürften. Wer demokratische Regeln verteidigen will, sollte deshalb nicht so argumentieren, als seien bestimmte Wahlergebnisse schon formal illegitim.

Die politische Bewertung ist davon getrennt. Andere Parteien dürfen entscheiden, dass sie wegen Programmatik, Personal, Russlandpolitik oder rechtsextremen Strömungen keine Zusammenarbeit mit der AfD wollen. Sie müssen diese Grenze dann aber in ihrem eigenen Abstimmungsverhalten glaubwürdig vertreten.

Das BSW muss Klarheit schaffen

Für das BSW liegt darin ein strategisches Problem. Es kann in der Ukraine- und Russlandpolitik inhaltliche Überschneidungen mit der AfD haben und zugleich behaupten, keine allgemeine Zusammenarbeit anzustreben. Das ist theoretisch möglich. Praktisch wächst mit jeder gemeinsamen Initiative die Beweislast, wo die Grenze verläuft.

Eine demokratische Öffentlichkeit sollte diese Frage nicht mit moralischer Panik beantworten, sondern mit Präzision: Wurde gemeinsam verhandelt? Gibt es Absprachen? Handelt es sich um eine einzelne Sachfrage oder ein wiederkehrendes Muster? Welche Gegenleistungen oder Personalentscheidungen sind damit verbunden?

Auch die CDU braucht Ehrlichkeit

Weil die Wahl geheim war, sind Spekulationen über mögliche zusätzliche Stimmen aus anderen Fraktionen keine Tatsachen. Gerade die CDU sollte deshalb weder unbelegte Schuldzuweisungen akzeptieren noch Fragen wegwischen. Wenn die eigene Abgrenzungsstrategie politisch zentral ist, muss sie intern überprüfbar und glaubwürdig sein.

Am Ende ist die Sache einfacher, als die aufgeheizte Debatte vermuten lässt. Niemand muss gemeinsame Abstimmungen verbieten. Niemand muss sie aber als bedeutungslos behandeln. Wer Mehrheiten ermöglicht, trägt politische Verantwortung für das Ergebnis.

Die AfD will in Sachsen-Anhalt zeigen, dass sie nicht mehr isoliert ist. Andere Parteien entscheiden durch ihr Verhalten, ob ihr das gelingt. Diese Entscheidung verdient klare Worte statt semantischer Ausweichmanöver.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Meinungsbeitrag auf Tatsachenstand 08.10.2026. Wegen geheimer Wahl werden nicht belegbare Zuordnungen einzelner Stimmen ausdrücklich vermieden.