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Als Uman schlief: Wie eine russische Ch-101 sechs Kinder und 18 Erwachsene tötete

Am 28. April 2023 traf eine russische Ch-101 ein Wohnhaus in Uman. Laut UN starben 24 Zivilisten, darunter sechs Kinder. Die Kommission stellte einen unterschiedslosen russischen Angriff fest.

Blick von oben auf die Rettungsarbeiten am zerstörten Wohnhaus in Uman: Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Kräne und Bagger arbeiten zwischen Trümmern und Rauch.

Stand: 29. September 2026

Am frühen Morgen des 28. April 2023 traf eine russische Ch-101
ein neunstöckiges Wohnhaus in Uman. Die spätere Untersuchungskommission
der Vereinten Nationen erfasste 24 getötete Zivilisten, darunter sechs
Kinder. Ukrainische Behörden nannten 23 Tote. Hinter dieser Abweichung
steht kein Zweifel am Geschehen, sondern eine unterschiedliche
nachträgliche Erfassung der Opfer. In den entscheidenden Punkten ist der
Befund eindeutig: Die Rakete gehörte zu einer russischen Angriffswelle,
eine Ablenkung durch ukrainische Luftabwehr hielt die UN nach
technischer Prüfung für unwahrscheinlich, an den beiden Einschlagsorten
fand sie keine militärische Präsenz. Die Kommission bewertete den
Treffer als unterschiedslosen russischen Angriff und als Verstoß gegen
das humanitäre Völkerrecht. Für die persönliche Verurteilung einzelner
Befehlshaber oder Einsatzkräfte wären weitere strafrechtliche
Feststellungen nötig. Doch die Tat selbst ist weitgehend
rekonstruiert.

Zwei
Geschwister, die schon einmal vor Russland geflohen waren

Kyrylo Pysariev war 17 Jahre alt. Seine Schwester Sofiia Shulha war
elf.

Die Familie stammte aus der Region Luhansk. Als Russland 2014 den
Krieg im Donbas begann und von Moskau gesteuerte Kräfte Teile der Region
besetzten, floh sie in die zentralukrainische Stadt Uman. Dort sollte
ein neues, sichereres Leben beginnen.

Kyrylo besuchte die Abschlussklasse des Lyzeums Nummer 1. Er wollte
nach der Schule weiterlernen. Sofiia ging in die sechste Klasse des
Gymnasiums Nummer 5. Ihre Lehrerin erinnerte sich später an ein
kreatives, aufrichtiges Mädchen mit blauen Augen.

In der Nacht zum 28. April 2023 schlief die Familie in ihrer Wohnung
im Haus Nummer 25 an der Straße der Verteidiger der Ukraine. Die Eltern
und ein jüngerer Sohn lagen in einem anderen Raum als Kyrylo und
Sofiia.

Zwischen 4.20 und 4.30 Uhr schlug die Rakete ein.

Die Eltern und der jüngere Bruder überlebten. Kyrylo und Sofiia
starben. Zwei Tage später wurden sie gemeinsam in der Kirche beigesetzt,
in der ein Priester sie als kleine Kinder getauft hatte. Ihr
sechsjähriger Bruder stand weinend am Sarg seiner Schwester.

Die Familie war 2014 vor Russlands Krieg geflohen. Neun Jahre später
erreichte eine russische Rakete ihre neue Wohnung.

Ein gewöhnliches
Wohnhaus wird zum Tatort

Uman liegt in der Region Tscherkassy, mehr als 200 Kilometer südlich
von Kyjiw und weit entfernt von der damaligen Front. Die Stadt ist
international vor allem als Pilgerort chassidischer Juden bekannt.
Militärisch war sie an diesem Morgen kein Kampfgebiet.

Das betroffene Gebäude war ein gewöhnlicher neunstöckiger Wohnblock.
Nach Angaben des ukrainischen Innenministeriums lebten allein in dem am
stärksten zerstörten Aufgang 109 Menschen in 46 Wohnungen. 27 dieser
Wohnungen wurden unmittelbar zerstört. Die UN-Kommission stellte später
fest, dass das gesamte Gebäude mehr als 99 Wohnungen umfasste und seit
ungefähr 2002 privatisiert war.

Der Einschlag riss einen Teil des Hauses auf. Stockwerke stürzten
übereinander, Wohnungen brannten, Fenster und Türen in benachbarten
Gebäuden wurden von der Druckwelle herausgerissen. Gas und Strom fielen
aus. Nach der späteren UN-Rekonstruktion wurden 45 Wohnungen
unbewohnbar; zahlreiche weitere waren schwer beschädigt.

Als die ersten Rettungskräfte eintrafen, brannte der zerstörte
Gebäudeteil noch. Feuerwehrleute löschten von Drehleitern aus, während
andere Teams unter instabilen Betonplatten nach Überlebenden suchten.
Bewohner, Polizisten und Freiwillige reichten Trümmer weiter. Bagger
konnten nur vorsichtig eingesetzt werden, weil unter jedem Bauteil
Menschen liegen konnten.

Der ukrainische Rettungsdienst meldete schließlich 17 gerettete
Menschen und 18 Verletzte. Die Suche dauerte bis zum folgenden Tag.

Eine Bewohnerin, die von Associated Press nur mit ihrem Vornamen
Halyna genannt wurde, berichtete, wie sie und ihr Mann von Glassplittern
getroffen wurden. Nachdem sie aus ihrer Wohnung entkommen waren, suchte
Halyna nach einer Freundin in der Nachbarwohnung. Die Frau reagierte
weder auf Anrufe noch auf die Klingel. Halyna öffnete mit einem
Ersatzschlüssel und fand sie tot auf dem Boden.

Olha Turina, deren Mann an der Front kämpfte, wusste zunächst nicht,
ob ein Schulkind aus der Klasse ihres eigenen Kindes unter den Trümmern
lag. Ihre Worte beschrieben die Hilflosigkeit vieler Bewohner: Sie
hatten niemanden bedroht, keine militärische Stellung bezogen und
trotzdem war ihr Zuhause zum Einschlagsort eines russischen
Marschflugkörpers geworden.

Sechs getötete
Kinder – sechs abgebrochene Leben

Die Kinder von Uman verschwanden in den ersten Meldungen zunächst
hinter wechselnden Zahlen. Während der Bergung sprachen Behörden erst
von drei, dann vier und schließlich sechs getöteten Kindern. Erst nach
der Identifizierung ließen sich ihre Geschichten genauer erzählen.

Neben Kyrylo und Sofiia starb der 18 Monate alte Ivan Odaiskyi mit
seiner 28-jährigen Mutter. Sein Vater Roman war dienstlich in Mykolajiw
und nicht in der Wohnung. Als er zurückkam, musste er Frau und Sohn
anhand von Kleidungsresten identifizieren. Freunde beschrieben Ivan als
fröhlichen kleinen Jungen, der Spielzeugautos und Süßigkeiten mochte.
Seine Eltern hatten gerade begonnen, über den Kindergarten
nachzudenken.

Der 15-jährige Oleksii Lysak und seine zehnjährige Schwester Alina
Barchenko lebten im achten Stock. Mit ihnen starben ihre Mutter Iryna,
ihre Großmutter Liuba und ihre Tante Nataliia. Oleksii hätte wenige
Wochen später seinen 16. Geburtstag gefeiert. Alina ging in die vierte
Klasse, zeichnete gern und hörte auf der Schaukel im Hof Musik. Ein
einziger Einschlag tötete fünf Angehörige dieser Familie.

Auch die achtjährige Uliana Troichuk wurde getötet. Sie lebte
gewöhnlich bei ihrer Mutter, besuchte aber häufig ihren Vater in dem
Wohnhaus. An diesem Wochenende wollte sie mit ihm Zeit verbringen und
anschließend zu einem Haus im Dorf fahren. Die Rakete tötete Uliana,
ihren Vater Roman, ihre Stiefmutter Antonina und ihre Großmutter
Valentyna.

Die sechs Kinder waren keine anonyme Opfergruppe. Sie hatten
Schulklassen, Spielsachen, Geburtstage, Freunde und Pläne. Einige ihrer
Angehörigen überlebten nur, weil sie in einem anderen Zimmer lagen oder
in dieser Nacht nicht zu Hause waren.

Warum in Quellen
23 und 24 Tote genannt werden

In fast allen zeitnahen ukrainischen Meldungen lautet die Bilanz: 23
Tote, darunter sechs Kinder. Der ukrainische Innenminister, der
Rettungsdienst und Präsident Wolodymyr Selenskyj verwendeten diese Zahl
nach Abschluss der Bergungsarbeiten.

Die UN-Menschenrechtsmission und die unabhängige
UN-Untersuchungskommission erfassten später dagegen 24 getötete
Zivilisten. Der detaillierte Kommissionsbericht nennt 14 Frauen, vier
Männer, drei Jungen und drei Mädchen – zusammen 24 Menschen. Außerdem
dokumentierte die UN 18 Verletzte.

Eine frühere Kurzveröffentlichung der UN enthielt dabei selbst eine
redaktionelle Unstimmigkeit: Sie sprach von 24 Toten, zählte in der
Aufschlüsselung aber zwölf Frauen, fünf Männer, drei Mädchen und drei
Jungen auf – rechnerisch 23. Der spätere ausführliche
Untersuchungsbericht beseitigte diese Unstimmigkeit mit einer in sich
schlüssigen Aufteilung von 24 Opfern.

KIVOZ verwendet deshalb im Titel und in der Gesamtbilanz die spätere,
detaillierte Zählung der UN-Kommission. Die abweichende ukrainische Zahl
wird nicht verschwiegen. Sie ändert weder die Zahl der sechs getöteten
Kinder noch die Beweislage zum Angriff.

Zwei
russische Raketen und zwei alte Zivilgebäude

Die UN-Kommission rekonstruierte nicht nur den Treffer des
Wohnhauses. Innerhalb weniger Minuten schlug eine zweite Rakete in ein
Lagergebäude in Uman ein.

Russland erklärte, seine Luftstreitkräfte hätten in dieser Nacht mit
weitreichenden Präzisionswaffen vorübergehende Stationierungsorte
ukrainischer Reserven angegriffen. Der russische Militärsprecher Igor
Konaschenkow behauptete, alle vorgesehenen Ziele seien getroffen und die
Verlegung von Reserven an die Front verhindert worden. Konkrete Orte
oder überprüfbare Belege für militärische Einheiten im Wohnhaus oder
Lager nannte Moskau nicht.

Die Untersuchung der Vereinten Nationen ist gerade an diesem Punkt
aufschlussreich. In keinem der beiden getroffenen Bereiche
identifizierte die Kommission eine militärische Präsenz.

Das Lager hatte zwar mehr als zwanzig Jahre zuvor als militärischer
Instandhaltungsstützpunkt gedient. Auch das spätere Wohnhaus war früher
ein Wohnheim gewesen, in dem zivile und militärische Beschäftigte der
damaligen Einrichtung lebten. Das war jedoch Geschichte. Das Gebäude war
ungefähr seit 2002 privatisiert und zum Zeitpunkt des Angriffs ein
ziviles Wohnhaus. Auch das Lager erfüllte nach den Feststellungen der
Kommission keine aktuelle militärische Funktion.

Ein ehemaliger militärischer Zweck macht ein Objekt nicht dauerhaft
zum militärischen Ziel. Nach dem humanitären Völkerrecht kommt es auf
die tatsächliche Art, Nutzung, Lage oder Zweckbestimmung zum Zeitpunkt
des Angriffs an. Ein Objekt darf nur angegriffen werden, wenn es wirksam
zu militärischen Handlungen beiträgt und seine Zerstörung unter den
gegebenen Umständen einen bestimmten militärischen Vorteil
verspricht.

Für Uman fand die UN diese Voraussetzungen nicht.

Die Waffe: eine
Ch-101 aus russischen Beständen

Der Angriff war Teil einer größeren russischen Raketenwelle. Nach
Angaben des damaligen ukrainischen Oberbefehlshabers starteten russische
Flugzeuge aus dem Raum des Kaspischen Meeres 23 Marschflugkörper der
Typen Ch-101 und Ch-555. Die ukrainische Luftabwehr habe 21 davon sowie
zwei Drohnen abgefangen.

Die UN-Kommission bewertete Trümmer, technische Unterlagen,
öffentliches Material und weitere Beweise. Nach ihrem Befund handelte es
sich bei der Waffe, die das Wohnhaus traf, wahrscheinlich um eine
Ch-101, international meist Kh-101 geschrieben.

Die Ch-101 ist ein luftgestützter russischer Marschflugkörper für
weit entfernte Landziele. Sie wird unter anderem von strategischen
Bombern der Typen Tu-95MS und Tu-160 gestartet, kann über große
Entfernungen manövrieren und trägt einen schweren Sprengkopf. Anders als
die in Dnipro oder Krementschuk eingesetzte Ch-22 ist sie grundsätzlich
als präzisionsfähige Landangriffswaffe konzipiert.

Gerade deshalb ist der Treffer in Uman nicht überzeugend als
unvermeidliche Ungenauigkeit einer alten Anti-Schiffs-Rakete zu
erklären. Eine Präzisionswaffe ist allerdings nicht automatisch
rechtmäßig. Ihre Legalität hängt von der Zielauswahl, den verfügbaren
Informationen, der Programmierung, der Funktionsfähigkeit und den
getroffenen Vorsichtsmaßnahmen ab.

War die
ukrainische Luftabwehr verantwortlich?

Nach russischen Angriffen auf Wohnhäuser verbreitet sich regelmäßig
die Behauptung, eine ukrainische Abfangrakete oder ein Abschuss habe den
Schaden verursacht. Auch im Fall Uman musste diese Möglichkeit geprüft
werden.

Die UN-Kommission untersuchte ausdrücklich, ob die anfliegende Rakete
von der ukrainischen Luftabwehr getroffen worden und dadurch von ihrem
Kurs abgekommen sein könnte. Nach Auswertung technischer Informationen
und einer Expertenanalyse hielt sie dieses Szenario für
unwahrscheinlich.

Das ist mehr als eine politische Gegendarstellung. Die Kommission
prüfte eine alternative Erklärung und verwarf sie auf Grundlage der
verfügbaren Beweise. Gleichzeitig blieb sie sprachlich präzise: Sie
behauptete nicht, jede technische Einzelheit des Fluges lückenlos zu
kennen. Ihr Befund lautet, dass eine Ablenkung durch ukrainische
Luftabwehr nach der untersuchten Beweislage unwahrscheinlich war.

Russland besaß die identifizierte Ch-101. Die Ukraine führte diesen
Raketentyp nicht in ihrem Bestand. Russland räumte seine groß angelegte
Angriffswelle in derselben Nacht selbst ein.

„Alle
Ziele getroffen“ – und kein militärisches Ziel gefunden

Die russische Darstellung enthielt einen grundlegenden
Widerspruch.

Einerseits erklärte das Verteidigungsministerium, die Angriffswelle
habe ausschließlich Stationierungsorte ukrainischer Reserven getroffen
und ihr Ziel vollständig erreicht. Andererseits fand die UN-Kommission
weder im Wohnhaus noch am Lager eine militärische Präsenz. Beide Gebäude
hatten seit mehr als zwei Jahrzehnten keine militärische Funktion
mehr.

Kurz nach der Angriffswelle veröffentlichte das russische
Verteidigungsministerium zudem ein Bild eines Raketenstarts mit einer
Botschaft, die sinngemäß einen punktgenauen Treffer feierte. Die
Veröffentlichung nannte das Wohnhaus von Uman nicht ausdrücklich. Ihr
Zeitpunkt wirkte angesichts der laufenden Bergung ziviler Opfer dennoch
wie Zynismus und löste große Empörung aus.

Die spätere Untersuchung macht aus diesem moralischen Eindruck einen
überprüfbaren Befund: Die von Russland behaupteten militärischen Ziele
waren an den beiden untersuchten Einschlagsorten nicht vorhanden.

Die
rechtliche Einordnung: Was die UN festgestellt hat

Die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten
Nationen kam zu vier zentralen Feststellungen:

  1. Russische Streitkräfte führten die Angriffswelle aus.
  2. Das Wohnhaus wurde wahrscheinlich von einer russischen Ch-101
    getroffen.
  3. An den beiden Einschlagsorten bestand keine militärische Präsenz;
    die betroffenen Gebäude waren zivile Objekte.
  4. Der Angriff auf das Wohnhaus war unterschiedslos und verstieß gegen
    das humanitäre Völkerrecht. Russland unterließ praktisch mögliche
    Vorsichtsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass das angegriffene Objekt
    nicht zivil war.

Diese Formulierung ist deutlich. Ein unterschiedsloser Angriff ist
nicht bloß ein bedauerlicher Fehlschlag. Das Kriegsvölkerrecht verbietet
Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet
werden, deren Mittel oder Methoden nicht auf ein solches Ziel gerichtet
werden können oder deren Wirkungen nicht ausreichend begrenzt werden
können.

Daneben gilt die Pflicht zur Zielprüfung. Wer einen Angriff plant
oder entscheidet, muss alles praktisch Mögliche unternehmen, um
festzustellen, dass das Ziel kein Zivilobjekt ist. Auch bei einem
rechtmäßigen militärischen Ziel müssen Mittel, Zeitpunkt und
Vorgehensweise so gewählt werden, dass zivile Schäden möglichst
vermieden oder verringert werden.

In Uman trafen zwei Raketen zwei Gebäude, deren möglicher
militärischer Bezug seit mehr als zwanzig Jahren beendet war. Die UN sah
darin ein Versagen der Zielüberprüfung und stufte den Angriff auf das
Wohnhaus als unterschiedslos ein.

Ist damit ein
Kriegsverbrechen bewiesen?

Die ehrliche Antwort lautet: Die Beweislage für einen schweren
russischen Völkerrechtsverstoß ist sehr stark; die strafrechtliche
Verantwortung bestimmter Personen ist öffentlich noch nicht abschließend
festgestellt.

Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nennt unter
anderem vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten oder zivile Objekte sowie
bestimmte wissentlich unverhältnismäßige Angriffe als Kriegsverbrechen.
Auch ein unterschiedsloser Angriff kann ein Kriegsverbrechen begründen,
wenn die konkreten Tatbestandsmerkmale und der erforderliche Vorsatz
oder Wissensstand der Verantwortlichen nachgewiesen werden.

Für ein Strafurteil müsste geklärt werden, wer die Zielkoordinaten
auswählte, welche Aufklärungsdaten vorlagen, wer den Einsatz genehmigte,
ob technische Fehler bekannt waren und was die Beteiligten über die
zivile Nutzung der Gebäude wussten. Es müsste außerdem bewiesen werden,
welche Person welchen Beitrag leistete und mit welchem Wissen oder
Vorsatz sie handelte.

Diese strafrechtliche Individualisierung ist etwas anderes als die
Feststellung, welcher Staat und welche Streitkräfte den Angriff
ausführten. Die UN hat Letzteres mit dem Beweismaß „hinreichende Gründe
für die Annahme“ beantwortet: russische Streitkräfte, russische Ch-101,
kein militärisches Ziel, ein unterschiedsloser Angriff und unzureichende
Vorsichtsmaßnahmen.

Deshalb ist es journalistisch vertretbar, den Angriff als
mutmaßliches russisches Kriegsverbrechen zu bezeichnen. Ebenso wichtig
ist der Zusatz, dass ein rechtskräftiges internationales Strafurteil
gegen individuell benannte Verantwortliche speziell wegen Uman bislang
nicht öffentlich vorliegt.

Diese Präzision relativiert das Verbrechen nicht. Sie verhindert,
dass eine belastbare Dokumentation mit einer bereits abgeschlossenen
Gerichtsentscheidung verwechselt wird.

Ein Angriff
innerhalb eines größeren Musters

Uman war kein isoliertes Ereignis.

Russland griff während des gesamten Krieges ukrainische Städte mit
weitreichenden Raketen an. Wohnhäuser, Bahnhöfe, Einkaufszentren,
Krankenhäuser und Energieanlagen wurden getroffen. Internationale
Untersuchungen dokumentierten wiederholt unterschiedslose Angriffe,
fehlende Zielprüfung und den Einsatz explosiver Waffen mit verheerender
Wirkung in bewohnten Gebieten.

Die Ch-101 taucht in diesem Muster immer wieder auf. Ihre technische
Fähigkeit, über große Distanzen gelenkt zu werden, schützt Zivilisten
nur dann, wenn die Einsatzplanung tatsächlich zwischen militärischen und
zivilen Zielen unterscheidet. Eine präzisionsfähige Rakete, die auf
veraltete Koordinaten, einen falsch bewerteten Ort oder ein unzureichend
geprüftes Ziel programmiert wird, bleibt eine tödliche Gefahr für
Zivilisten.

Der Fall Uman zeigt zudem, wie russische Erklärungen nach einem
Angriff funktionieren. Moskau behauptete einen vollständig erfolgreichen
Schlag gegen Reserven, nannte aber keine überprüfbaren Zielorte und
legte keine Beweise für militärische Nutzung vor. Spätere unabhängige
Ermittlungen fanden stattdessen zivile Gebäude ohne gegenwärtige
Militärfunktion.

Die bloße Verwendung des Wortes „Präzisionswaffe“ ersetzt keine
Beweisführung. Und die Behauptung, alle Ziele seien getroffen worden,
macht aus einem Wohnhaus kein militärisches Ziel.

Was von Uman bleibt

Nach Ende der Suche legten Menschen Blumen, Kerzen und Stofftiere vor
dem zerstörten Haus ab. Fotos der Getöteten standen zwischen den
Trümmern. In der Region Tscherkassy wurde eine dreitägige Trauer
angeordnet.

Überlebende mussten nicht nur Angehörige beerdigen. Viele verloren
ihre Wohnung, Dokumente, Kleidung und Erinnerungsstücke. Die
UN-Kommission sprach später mit Bewohnern, die noch immer
Schwierigkeiten hatten, Ersatzwohnraum und Entschädigung zu erhalten.
Für sie endete der Angriff nicht mit dem Löschen des Feuers.

Kyrylo und Sofiia hatten geglaubt, die Flucht aus Luhansk habe sie in
Sicherheit gebracht. Ivan war erst 18 Monate alt. Oleksii wollte seinen
16. Geburtstag feiern. Alina zeichnete und hörte Musik. Uliana wollte
ein Wochenende mit ihrem Vater verbringen.

Sie starben nicht in einer Schlacht. Sie schliefen in einem Wohnhaus
mehr als 200 Kilometer von der Front entfernt.

Der juristische Befund der Vereinten Nationen ist nüchtern: kein
militärisches Ziel, eine russische Ch-101, ein unterschiedsloser Angriff
und nicht eingehaltene Vorsichtsmaßnahmen.

Der menschliche Befund ist noch einfacher.

Russland schickte in jener Nacht Raketen über die Ukraine. Eine von
ihnen traf in Uman Familien in ihren Wohnungen. Sechs Kinder und 18
Erwachsene überlebten den Morgen nicht.


Quellen und weiterführende
Dokumente

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Recherche- und Rechtsstand: 29.09.2026. Die ukrainischen Behörden meldeten nach Abschluss der Bergung 23 Tote, darunter sechs Kinder. Die spätere detaillierte UN-Untersuchung A/78/540 dokumentiert 24 getötete Zivilisten (14 Frauen, vier Männer, drei Jungen und drei Mädchen) und 18 Verletzte; KIVOZ verwendet diese spätere UN-Bilanz und erläutert die Abweichung im Artikel. Die UN-Kommission stellte hinreichende Gründe für die Annahme fest, dass russische Streitkräfte einen unterschiedslosen Angriff auf ein ziviles Wohnhaus ausführten und mögliche Vorsichtsmaßnahmen unterließen. Ein öffentlich bekanntes internationales Strafurteil gegen individuell benannte Verantwortliche speziell wegen dieses Angriffs liegt bislang nicht vor.