Deutschland reagiert auf Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und Desinformation mit einer weitreichenden Reform seiner Nachrichtendienste. Das Bundeskabinett billigte am 12. August Pläne, die BND und Bundesamt für Verfassungsschutz zusätzliche Möglichkeiten im digitalen Raum eröffnen sollen. Vorgesehen sind nach öffentlich bekannten Eckpunkten unter anderem weitergehende Zugriffe auf digitale Kommunikation, der Einsatz technischer Mittel und Möglichkeiten, gegnerische Operationen aktiver zu stören.
Der politische Hintergrund ist eine veränderte Sicherheitslage. Deutsche Behörden warnen seit Jahren vor russischer Spionage und Sabotage; hinzu kommen Aktivitäten anderer Staaten und extremistischer Akteure. Der jüngste Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle hat die Debatte verschärft. Eine abschließende öffentliche staatliche Zuschreibung dieses Vorfalls an Russland liegt allerdings weiterhin nicht vor.
Warum die Regierung handeln will
Die klassische Vorstellung, Nachrichtendienste sammelten vor allem Informationen, stößt in einer Welt digitaler Angriffe an Grenzen. Schadsoftware, Einflussoperationen und Sabotage können vorbereitet werden, bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft einen konkreten Täter greifen können. Die Bundesregierung argumentiert deshalb, Deutschland müsse schneller erkennen und teilweise auch aktiv unterbrechen können.
Das ist sicherheitspolitisch nachvollziehbar. Es beantwortet aber nicht automatisch die verfassungsrechtliche Frage, welche Eingriffe ein Nachrichtendienst vornehmen darf. Gerade das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet im Inland. Erweiterte Befugnisse berühren deshalb unmittelbar Datenschutz, Fernmeldegeheimnis und die Trennung zwischen Nachrichtendienst und Polizei.
Kontrolle ist kein Luxus
Die Reform soll parlamentarisch beraten werden und ist damit noch nicht geltendes Recht. Entscheidend wird sein, wie präzise Eingriffsschwellen definiert werden, welche Genehmigungen erforderlich sind und wie der Unabhängige Kontrollrat sowie parlamentarische Kontrollgremien eingebunden werden. Eine Sicherheitsarchitektur wird nicht dadurch resilient, dass sie möglichst viele Befugnisse verteilt, sondern dadurch, dass wirksame Befugnisse rechtssicher, überprüfbar und zielgerichtet eingesetzt werden.
Die historische deutsche Skepsis gegenüber mächtigen Sicherheitsapparaten ist kein Anachronismus. Sie ist eine Konsequenz aus zwei deutschen Diktaturen. Gleichzeitig darf diese Geschichte nicht als Argument dienen, moderne Spionage- und Sabotageabwehr technisch handlungsunfähig zu lassen.
Die eigentliche politische Aufgabe
Die vernünftige Position liegt deshalb nicht zwischen ‚mehr Überwachung‘ und ‚gar keine neuen Befugnisse‘. Das Parlament muss für jede neue Befugnis beantworten: Gegen welche konkrete Gefahr richtet sie sich? Wer genehmigt sie? Wie lange dürfen Daten gespeichert werden? Welche Rechtsmittel gibt es? Und wie wird verhindert, dass Instrumente für Auslands- oder Spionageabwehr schleichend in gewöhnliche Inlandsüberwachung wandern?
Russlands Krieg gegen die Ukraine und die dokumentierte Zunahme hybrider Aktivitäten in Europa machen bessere Abwehr notwendig. Ein demokratischer Staat beweist seine Stärke jedoch gerade dadurch, dass er Sicherheitsbehörden nicht nur ausstattet, sondern zugleich kontrolliert.
