Mediencheck: NIUS meldete im April 2026, die Jobcenter hätten im Jahr 2025 insgesamt 46,6 Milliarden Euro an Bürgergeldleistungen gezahlt. 21,7 Milliarden Euro davon seien auf Leistungsberechtigte ohne deutsche Staatsangehörigkeit entfallen. Die zugespitzte Formel lautet: Fast jeder zweite Euro gehe an Personen ohne deutschen Pass.
Anders als bei vielen Social-Media-Zahlen ist der Kern hier gut überprüfbar. Eine unabhängige Anfrage von FOCUS online bei der Bundesagentur für Arbeit ergab dieselben Summen. Der Mediencheck endet deshalb nicht mit „falsch“. Die wichtigere Frage ist, was diese Zahlen tatsächlich messen – und was nicht.
Die Hauptzahlen sind bestätigt
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beliefen sich die Bürgergeld-Leistungen 2025 auf rund 46,6 Milliarden Euro. Davon entfielen 24,9 Milliarden Euro auf deutsche Staatsangehörige und 21,7 Milliarden Euro auf Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
21,7 von 46,6 Milliarden Euro entsprechen rund 46,6 Prozent. Die Formulierung „fast jeder zweite Euro“ ist mathematisch damit vertretbar. Auch die Größenordnung passt zu den offiziellen Zahlen des Vorjahres: Für 2024 nennt eine Antwort der Bundesregierung 46,91 Milliarden Euro Gesamt-Zahlungsanspruch, davon 24,68 Milliarden für deutsche und 22,23 Milliarden für ausländische Staatsangehörige.
Was bedeutet „Bürgergeld-Zahlung“?
Die Summe darf nicht mit einem Stapel frei verfügbarem Bargeld verwechselt werden, der unmittelbar an einzelne Personen ausgezahlt wird. In der Statistik der Grundsicherung gehören zum Leistungsanspruch unter anderem Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie Kosten für Unterkunft und Heizung. NIUS erwähnt diesen Punkt selbst im Artikel, er verschwindet aber leicht hinter der eingängigen Milliarden-Schlagzeile.
Wer also liest, eine Personengruppe habe einen bestimmten Milliardenbetrag „Bürgergeld bekommen“, sollte wissen: Ein relevanter Teil dieser Summe deckt Wohn- und Heizkosten ab. Die Zahl beschreibt die Kosten der Grundsicherung, nicht allein den monatlichen Regelsatz.
Bürgergeldempfänger sind nicht automatisch arbeitslose Erwachsene
Die Statistik zählt verschiedene Gruppen. Ende 2025 gab es nach Angaben der Bundesagentur rund 5,19 Millionen Regelleistungsberechtigte. Rund 1,37 Millionen waren nicht erwerbsfähig – in aller Regel Kinder unter 15 Jahren. Außerdem können auch Erwerbstätige Bürgergeld erhalten, wenn ihr Einkommen den Bedarf ihres Haushalts nicht deckt.
Die Bundesagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass der Arbeitsvermittlungsstatus für die Einstufung als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nicht entscheidend ist. Menschen können also leistungsberechtigt sein und gleichzeitig beschäftigt, in Ausbildung, krank, in Betreuungssituationen oder aus anderen Gründen nicht als arbeitslos registriert sein.
„Ausländische Staatsangehörigkeit“ ist nicht dasselbe wie „Asylbewerber“
Der zweite wichtige Kategorienfehler droht beim Wort „Ausländer“. Die Statistik ordnet nach Staatsangehörigkeit. Darunter fallen nicht nur Schutzsuchende aus typischen Asylherkunftsländern, sondern beispielsweise auch EU-Bürger, Menschen aus der Türkei, langjährig in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige und ukrainische Kriegsflüchtlinge.
Für 2024 weist die Bundesregierung von 22,23 Milliarden Euro Zahlungsansprüchen ausländischer Leistungsberechtigter rund 3,25 Milliarden Euro Menschen mit einer EU-Staatsangehörigkeit zu. Schon daran wird sichtbar, dass „ohne deutschen Pass“ nicht mit „Asylmigration“ gleichgesetzt werden kann.
Der Zusammenhang mit Migration ist trotzdem real
Die notwendige Differenzierung bedeutet nicht, dass Migration für die Zusammensetzung der Grundsicherung irrelevant wäre. Unter den großen ausländischen Empfängergruppen finden sich unter anderem Menschen aus der Ukraine, Syrien und Afghanistan. Fluchtmigration und eine zunächst niedrige Arbeitsmarktintegration können die Zahl der Leistungsberechtigten erhöhen.
Das ist ein legitimer Gegenstand politischer Berichterstattung. Präzise wäre aber, die verschiedenen Gruppen getrennt auszuweisen und anschließend zu untersuchen, wie sich Erwerbstätigkeit, Aufenthaltsdauer, Haushaltsgröße und Integrationsverlauf entwickeln. Eine Staatsangehörigkeitsquote allein liefert diese Erklärung nicht.
Auch ein Vergleich mit 2015 braucht Inflationskontext
NIUS stellt 46,6 Milliarden Euro 2025 den rund 34,9 Milliarden Euro des Jahres 2015 gegenüber und berechnet einen nominalen Anstieg von etwa einem Drittel. Das ist rechnerisch korrekt. Über einen Zeitraum von zehn Jahren verändern sich jedoch Preise, Mieten, Heizkosten und Regelsätze. Ein nominaler Euro-Vergleich misst deshalb nicht automatisch einen gleich großen realen Anstieg der sozialen Belastung.
Für eine weitergehende Bewertung müsste zusätzlich preisbereinigt, nach Empfängerzahl und nach Leistungsarten verglichen werden. Die reine Differenz ist eine richtige Zahl, aber noch keine vollständige Ursachenanalyse.
KIVOZ-Urteil
Die zentralen NIUS-Zahlen sind richtig. Für 2025 wurden rund 46,6 Milliarden Euro an SGB-II-Leistungen ausgewiesen; rund 21,7 Milliarden entfielen auf Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. „Fast jeder zweite Euro“ ist als mathematische Kurzform nachvollziehbar.
Verkürzend wird die Darstellung dort, wo die Statistik eine größere politische Geschichte tragen soll. Ausländische Staatsangehörigkeit ist kein Synonym für Asylstatus. Bürgergeldbezug ist kein Synonym für Arbeitslosigkeit. Und die Gesamtsumme umfasst unter anderem Unterkunft und Heizung. Wer diese Kategorien sauber trennt, kann über die politischen Folgen weiterhin streiten – aber auf einer präziseren Datengrundlage.
